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Kommunikation und Lebenslauf

Gekündigt? Wie Sie damit im nächsten Vorstellungsgespräch umgehen sollten

Sie wurden gekündigt und sind somit gezwungen, einen neuen Job zu suchen. Doch wie gehen Sie mit der Kündigung im neuen Vorstellungsgespräch um?

Eine schwierige Wirtschaftslage, Personalkürzungen oder eine Umstrukturierung der Firma – in vielen Fällen werden dann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Sie müssen Sie arbeitslos melden und sich durch etliche Stellenausschreibungen nach einem neuen Job umsehen. Plötzlich stehen wieder solche Dinge an, wie den Lebenslauf aktualisieren, Bewerbungen schreiben und sich selbst bei einem Vorstellungsgespräch präsentieren. Wie aber gehen Sie dort damit um, dass Sie gekündigt wurden?

Kündigung bei einem Vorstellungsgespräch erwähnen? Wie Sie damit umgehen sollten

Gekündigt? Wie Sie im neuen Vorstellungsgespräch damit umgehen sollten.

Wenn keine personenbedingte Kündigung bei Ihnen vorliegt, Sie stattdessen aus betrieben Gründen gekündigt wurden, brauchen Sie sich nicht allzu viele Gedanken zu machen. Personalerinnen und Personaler kennen die wirtschaftliche Lage und wissen, dass es zu betrieblichen Umstrukturierungen kommen kann und, dass in diesem Zusammenhang oft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden müssen. Man verstehe, dass es Dinge gebe, die Sie nicht beeinflussen könnten, sagt Sara Skirboll, Vizepräsidentin für Kommunikation bei der Jobbörse CareerBuilder, gegenüber dem Portal Businessinsider. In einem Vorstellungsgespräch könnten Sie daher den Grund Ihrer Kündigung ansprechen. Achten sollten Sie lediglich darauf, wie Sie über Ihre ehemalige Firma und Vorgesetzten sprechen. Frust und ein möglicher Angriff des Führungsstils bringen Sie nicht weiter. Sollten Sie negativ über Ihre alte Firma reden, kann dies eine Red Flag und somit ein Ausschlusskriterium für den neuen Job sein.

Übrigens: Achten Sie auf Ihre Umgebung und analysieren Sie, ob die neuen Vorgesetzten was taugen.

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Kündigung durch Arbeitgeber begründen – zwei Tipps

  • „Das Unternehmen wurde umstrukturiert, meine Stelle gehörte zu denen, die abgebaut wurden.“
  • „Es gab eine neue Führungsstrategie und entsprechend wurden die Stellen anders besetzt. Meine Stärken konnte ich so nicht mehr richtig einbringen.“

Selbstkündigung begründen – zwei Tipps

  • „Ich hatte das Gefühl, in der Position unter meinen Möglichkeiten zu bleiben und fand keine neuen Herausforderungen. Die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung habe ich für mich nicht mehr gesehen.“
  • „Ich suche mehr Verantwortung und eine Stelle mit Aufgaben, bei denen ich mein Potenzial ausschöpfen kann.“

Sie sollten allgemein auf zu viele Details verzichten, liefern Sie eine Begründung und lenken Sie das Gespräch dann wieder auf die neue Stelle.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

Gekündigt? Schauen Sie nicht zu lange zurück, fokussieren Sie sich auf Ihre Leistungen

Fokussieren Sie sich auf das Positive, erklären Sie Ihre Erfolge und machen Sie Ihre Leistung deutlich. Sprechen Sie den Mehrwert an, den Sie in Ihren früheren Tätigkeiten generieren könnten und welche Fähigkeiten Ihnen dabei geholfen haben. Sie können auch ansprechen, was Sie in der Zwischenzeit gemacht haben. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie längere Zeit arbeitslos gewesen sind. Weiterbildungen oder ehrenamtliches Engagement könnten da sinnvolle Antworten sein, wenn Sie darauf angesprochen werden, informiert Businessinsider.

Halten Sie nach einer Kündigung Kontakt

Netzwerken kann wichtig sein, halten Sie nach einer Kündigung mit Kolleginnen und Kollegen oder Führungspersönlichkeiten Kontakt. Vielleicht öffnen sich dadurch für Sie irgendwann neue berufliche Chancen.

Darf ich eine Kündigung verschweigen?

„Im Zweifel für den Angeklagten“ aus Romanen oder Filmen kennen Sie diesen Satz vielleicht und in Teilen kann der Satz sogar stimmen. Sie können eine Kündigung bei einem Vorstellungsgespräch verschweigen, auch eine Freistellung aus Ihrem bisherigen Job brauchen Sie nicht aktiv selbst anzusprechen. Sollten Sie allerdings von den Vorgesetzten und Personalerinnen und Personalern direkt gefragt werden, sollten Sie besser nicht lügen. Das kann das Vertrauensverhältnis kaputt machen und es kostet nur einen Anruf und Ihre Lüge fliegt auf. So könnten dann schnell Abmahnungen oder eine Entlassung ohne Angabe von Gründen in der Probezeit die Folge sein, informiert die Webseite Karriereakademie.

Rubriklistenbild: © Jose Carlos Ichiro/Imago

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