Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Berechnung
Anspruch auf bezahlten Urlaub: Wie Minijobber ihre Urlaubstage berechnen können
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Minijob-Zentrale erklärt, wie man die Zahl der Urlaubstage berechnet.
Auch bei einem Minijob hat man Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Wie kann man den jeweiligen Urlaubsanspruch bei einem Minijob berechnen?
Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?
Die Minijob-Zentrale erklärt es in ihrem Blog. Generell gilt, so heißt es dort, habe jeder Beschäftigte Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Tagen, wenn die Beschäftigung durchgängig an sechs Tagen in der Woche ausgeübt werde. Dieser Anspruch gelte für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer. „Für diese Urlaubstage muss der Verdienst ganz normal weitergezahlt werden. Das wurde so im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.“
Im Minijob seien jedoch einige Besonderheiten zu beachten, erklärt die Minijob-Zentrale. „Gewöhnlich arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als 6 Tagen in der Woche.“ Der jährliche Mindesturlaub werde dann anteilig berechnet. Es gelte folgende Formel:
Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 6
„Wendet man diese Formel an, ergibt sich – abhängig von den individuellen Arbeitstagen im Minijob pro Woche – folgender Urlaubsanspruch“, wie die Minijob-Zentrale in dem Blog-Beitrag (hier am Beispiel mit den sechs Tagen) vorrechnet:
Arbeitstage pro Woche
Urlaubsanspruch im Jahr
1
4
2
8
3
12
4
16
5
20
6
24
Für die Ermittlung der Arbeitstage pro Woche ist es laut Minijob-Zentrale übrigens nicht wichtig, wie viele Stunden an den einzelnen Tagen gearbeitet wird. „Die Arbeitszeit in Stunden wirkt sich nicht auf den jährlichen Urlaubsanspruch aus“, erklären die Experten in dem Blog-Beitrag.
Wie viel Urlaub gibt es im Minijob bei unregelmäßiger Arbeit?
Oft arbeiten Minijobber in der Tat unregelmäßig. In einem Minijob-Arbeitsvertrag kann zum Beispiel festgelegt werden, dass in einer Woche zwei Tage und in der nächsten Woche an drei festen Arbeitstagen gearbeitet wird. Ihr gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch lässt sich mit einer einfachen Formel ermitteln, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf den Blog-Beitrag in einem früheren Bericht erklärte: „Dafür wird zunächst betrachtet, wie viele Tage in der Woche Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen“, heißt es in dem dpa-Bericht.
Bei einer Sechs-Tage-Woche würden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt. „Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubstage pro Jahr liegen bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24, bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20.“ Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Minijobber lasse sich dann wie folgt berechnen: gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312.
Kein unwichtiges Detail: Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird laut Minijob-Zentrale auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. „Wer an 90 Tagen im Jahr einen Minijob in einem Unternehmen ausübt, dessen Vollzeitbeschäftigte in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, hätte also einen gesetzlichen Anspruch auf sieben bezahlte Urlaubstage im Jahr“, rechnet dpa entsprechend vor: 20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Tage.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Was ist, wenn die Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub haben? Dann profitieren auch die Minijobberinnen und Minijobber davon, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Auch ihnen stehe dann mehr bezahlter Urlaub zu. „Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob ist in diesem Fall nicht mehr der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen“, heißt es in dem Blog-Beitrag. Es müsse vielmehr der in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbarte höhere Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Der Anspruch auf Urlaub im Minijob berechne sich wie folgt: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tarifliche Urlaubstage pro Jahr / tarifliche Arbeitstage pro Woche.