So ist die Arbeitsrechtlage
Hitze im Büro – muss der Chef freigeben? Das steht Euch an heißen Tagen zu
An heißen Tagen kann es im Büro unerträglich werden, wenn keine Klimaanlage vorhanden ist. Ab wann muss der Chef für Abhilfe sorgen – und gibt es so etwas wie „Hitzefrei“? Wir klären auf:
Die Sonne brennt durch die Fenster, die Luft drinnen ist zum Schneiden: So angenehm Temperaturen um die 30 Grad an einem freien Tag am See sind, so qualvoll werden sie, wenn man am Schreibtisch im Büro sitzt. Gab es früher nur vereinzelt Tage, an denen die Temperatur im Sommer die 30-Grad-Marke knackte, sorgt der Klimawandel mittlerweile dafür, dass das weitaus häufiger der Fall ist. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeitsleistung: bei hohen Temperaturen wird das Herz-Kreislauf-System stark belastet, mit dem Ergebnis, dass man sich weniger gut konzentrieren kann und im schlimmsten Fall mit Kopfschmerzen, Übelkeit und Kreislaufproblemen zu kämpfen hat.
Das sieht der Arbeiterschutz vor
Um die Beschwerden der Angestellten zu vermeiden, hat der Arbeitgeber daher bestimmte Pflichten, die Temperatur im Büro auf einem erträglichen Maße zu halten - das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht. Konkret gibt es dazu die Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“. Sie unterscheidet zwischen Luft- und Raumtemperatur:
- Lufttemperatur: die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
- Raumtemperatur: die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt.
Das gilt ab 30 Grad Lufttemperatur im Büro
Die Regel gibt an, dass die Lufttemperatur in Büros 26 Grad nicht überschreiten sollte. Im Optimalfall wurde schon beim Bau mitgedacht und Jalousien, Sonnenschutzfolien oder ähnliches an den Fenstern angebracht, oder eine Klimaanlage installiert. Der Arbeitgeber ist aber bei über 26 Grad noch nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen – die Pflicht gilt erst bei einer Überschreitung der Lufttemperatur von 30 Grad.
Überschreitet die Lufttemperatur im Büro die 35-Grad-Marke, ist der Raum offiziell nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Übrigens: eine besondere Sorgfaltspflicht gilt, wenn im Büro schwangere Frauen oder ältere Personen arbeiten. In diesem Fall kann der Arbeitgeber durch das Hinzuziehen von Experten auch schon bei niedrigeren Lufttemperaturen zu Maßnahmen verpflichtet werden.
Diese Maßnahmen empfiehlt die Verordnung
Ist Euer Büro heißer als 30 Grad, muss Euer Chef also etwas dagegen unternehmen. Konkrete Maßnahmen sind nicht vorgeschrieben – aber es gibt Empfehlungen. Die Verordnung rät neben Sonnenschutz und Klimaanlagen auch zu einer Lockerung der Bekleidungsregeln sowie einem Ausbau der Gleitzeitmöglichkeiten, sodass die Arbeitnehmer ihre Arbeit in den frühen, kühleren Morgenstunden verrichten können. Eine Klimaanlage muss aber nicht installiert werden. Nur eine konkrete Verpflichtung gibt es: der Arbeitgeber muss geeignete Getränke bereitstellen, um einer Dehydrierung der Arbeitnehmer entgegenzuwirken.
Ein „Hitzefrei“ im Büro gibt es nicht – und sollte von den Arbeitnehmern auch keinesfalls selbstständig genommen werden. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt.
Betriebsrat kann vermitteln
Euer Chef ergreift nicht von selbst Maßnahmen gegen die Temperaturen im Büro? Am besten wendet Ihr Euch dann an den Betriebsrat. Dieser kann Initiativvorschläge vorlegen und zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen, in welcher die konkreten Maßnahmen festgehalten sind, die bei einem Überschreiten der 30-Grad-Marke ergriffen werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können sich Betriebsrat und Arbeitgeber an eine Schlichtungsstelle wenden.
Das gilt für die Temperatur im Homeoffice
Wie sieht es aus, wenn man die Arbeit nicht im Büro absolviert, sondern zum Beispiel im Homeoffice; wer ist dann dafür verantwortlich, für erträgliche Temperaturen zu sorgen? Das kommt auf die Art der Arbeit außerhalb des Büros an. Hierbei kann zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten unterschieden werden – klingt erstmal gleich, es gibt aber doch einen kleinen Unterschied. Fällt Euer Homeoffice arbeitsrechtlich unter Telearbeit, arbeitet Ihr an einem fixen Arbeitsplatz, der von Eurem Arbeitgeber eingerichtet wurde. Ihr dürft also zum Beispiel nur von Eurem Büro zuhause aus arbeiten. In diesem Fall ist tatsächlich auch Euer Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Lufttemperatur bei Hitze erträglich zu halten.
Habt Ihr laut Eurem Arbeitsvertrag aber einen Anspruch auf „mobiles Arbeiten“, seid Ihr nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz außerhalb des Büro gebunden – egal ob Bahn, Café oder bei Euch daheim, Ihr dürft theoretisch von überall arbeiten. In diesem Fall könnt Ihr Euren Chef aber auch nicht zur Verantwortung ziehen, sollte die Hitze zu groß werden. (fso)