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Rehabilitation

Für Eltern-Kind-Kur muss man keine Urlaubstage verbrauchen

Mutter-Kind-Kur
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Eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Maßnahme. Urlaubstage muss man dafür nicht einsetzen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ständig gereizt, immer wieder Rückenschmerzen oder schlichtweg erschöpft: Solche Belastungen können in Eltern-Kind-Kuren gebessert werden. Berufstätige Eltern müssen dafür keinen Urlaub einsetzen.

Bremen (dpa/tmn) - Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Familie eine enorme zusätzliche Belastung. Zur Vorsorge oder Rehabilitation kann in solchen Fällen eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur geeignet sein.

Dafür müssen berufstätige Eltern keinen Urlaub einsetzen, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer Info-Broschüre erklärt. Das ist in Paragraf 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) festgelegt. Es besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 9) zudem ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, heißt es weiter.

Wer die Kur als Elternteil eines schulpflichtigen Kindes in die Ferienzeit legen will, sollte die Maßnahme frühzeitig beantragen, rät die Arbeitnehmerkammer. Sollte der Wunsch nicht möglich sein, lohne es sich, nach speziellen Angeboten für schulpflichtige Kinder zu fragen. In vielen Kliniken gebe es wissenserhaltenden Unterricht.

Grundsätzlich können alle Mütter, die Kinder erziehen, oder Väter in Erziehungsverantwortung, an einer Eltern-Kind-Maßnahme teilnehmen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Erster Ansprechpartner ist in der Regel der Hausarzt, der feststellt, ob eine Kurmaßnahme medizinisch notwendig ist. Beratung zur Maßnahme bieten die Krankenkassen.

© dpa-infocom, dpa:201203-99-558597/2

Arbeitnehmerkammer Bremen: Flyer Mutter-Kind-Kur

§10 BUrlG

§9 Entgeltfortzahlungsgesetz

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