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Fortbildung

Bis zu fünf Tage im Jahr stehen Ihnen zu: Nehmen Sie Bildungsurlaub

Sich weiterbilden, ohne dafür Freizeit zu opfern – das geht mit dem Bildungsurlaub. Bis zu fünf Tage stehen vielen Arbeitnehmern im Jahr zu.

Etwas Neues lernen und sich somit beruflich weiterentwickeln, nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland an Fortbildungen interessiert. Ihre Möglichkeiten schöpfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings nicht aus, nur ein bis zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. In 14 und 16 Bundesländern haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub – was Sie dabei beachten müssen.

Bildungsurlaub: Nur in Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch

In vierzehn von sechzehn Bundesländern gibt es einen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub. (Symbolbild)

Bildungsurlaub oder wie es in manchen Bundesländern genannt wird „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“, gibt es in fast allen Bundesländern Deutschlands, nur in Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für den Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber Ihnen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, informiert der DGB. Es darf kein Erholungsurlaub im Gegenzug gestrichen werden. Ebenso müsse der Inhalt der Weiterbildung nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Pro Jahr seien für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer fünf Tage Bildungsurlaub möglich.

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Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub? Stimmen Sie mit ab.

Voraussetzungen für den Bildungsurlaub

Der DGB informiert auf der eigenen Webseite über die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub. Unter anderem müssten Sie demnach darauf achten, dass das jeweilige Seminar, welches Sie besuchen wollen, als Bildungsurlaub anerkannt ist. Während des Bildungsurlaubs bekommen Sie ganz normal weiter Ihr Gehalt – allerdings müssen Sie anfallende Kosten für das Seminar (Fahrtkosten, Lehrmittel etc.) selbstständig tragen. Die Ausgaben können Sie in der Steuererklärung geltend machen.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

In vier Schritten können Sie den Bildungsurlaub beantragen

Folgende Schritte können Sie beachten, wenn Sie sich für einen Bildungsurlaub interessieren:

  1. Informieren Sie sich über Seminarangebote. Schauen Sie, ob eine Anspruchsberechtigung besteht, beispielsweise, ob das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist.
  2. Suchen Sie sich einen Kurs nach eigenem Interesse aus und melden sich beim Veranstalter bzw. Bildungsträger an.
  3. Sie bekommen Informationsmaterial zum Seminar zugeschickt und erhalten Unterlagen für die Beantragung bei dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin.
  4. Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Bildungsurlaub. Spätestens vor dem gesetzlichen Fristablauf, der liegt vier bis acht Wochen vor Seminarstart.

Ihr Antrag gilt als angenommen, wenn Sie keine Reaktion innerhalb der rechtlichen Frist von zwei bis drei Wochen erhalten haben. Dann können Sie sorglos an dem Seminar teilnehmen, achten Sie allerdings darauf, dass Sie eine Teilnahmebestätigung einholen, damit Sie diesen Nachweis bei der Arbeit vorlegen können. Bei einer möglichen Ablehnung hilft der Betriebs- oder Personalrat bei einer Einschätzung.

Rubriklistenbild: © Frédéric Cirou/Imago

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