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Krankheit und Job

Karriere trotz oder wegen Depression – Professor sagt: „Sie würden mir die Krankheit nicht anmerken“

Das Leben kann einen vor Herausforderungen stellen. Mal sind es Entscheidungen, mal die eigene Gesundheit – allerdings kann es trotzdem mit der Karriere klappen.

Es gibt viele verschiedene Wege, Karriere zu machen. Einige wissen schon früh, was ihnen liegt, andere suchen länger oder entscheiden sich noch einmal um. Wenn man parallel mit psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise einer Depression, klarkommen muss, sind die Entscheidungen rund um die Karriere sicherlich schwer zu treffen. Ebenso kann es sein, dass einem dann Türen im Bereich der Karriere verschlossen bleiben. Das muss allerdings nicht sein.

Karriere und Depression: „Ich sehe meine Medikamente mehr wie meine Brille“

Das Gedankenkarussell kann manchmal nicht gestoppt werden, das ist nicht immer hilfreich für die Karriere. (Symbolbild)

Eine Karriere trotz oder gerade wegen Depression kann klappen. Ein Beispiel ist Andreas Dengel, er ist Professor für Informatikdidaktik an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Dank seiner Medikation weiß er, dass er auch in akuten Phasen seiner Arbeit nachgehen kann, informiert forschung-und-lehre.de.

Ich sehe meine Medikamente mehr wie meine Brille: Wenn ich ohne Sehhilfe herumlaufe, dann finde ich mich in der Welt nicht so zurecht, wie ich das möchte, und das Gleiche gilt für die Medikamente auch. Mit einer Brille sehe ich wie normale Menschen und mit den Medikamenten fühle ich wie normale Menschen.

Andreas Dengel gegenüber Forschung und Lehre, 13.06.2023

Bei seiner Promotion habe er Glück mit seinen Betreuerinnen und Betreuern gehabt, sodass es kein Problem war, wenn er mal nicht so viel Zeit in sein Projekt stecken konnte. Dann, wenn es ging, habe er mehr gemacht. Seine Erkrankung öffentlich gemacht hat er zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht. Ziel war, eine mögliche Verbeamtung nicht zu gefährden. Mit Krankheit kann es schwieriger sein, verbeamtet zu werden. „Es kommt immer auf den Einzelfall an, doch prinzipiell ist eine Depression kein Ausschlussgrund für eine Verbeamtung“, sagt Amtsärztin Kristina Böhm gegenüber Businessinsider. Allerdings könne ein Gutachten erforderlich sein, welches die Prognose der betroffenen Person einschätze.

Sie sind depressiv? Bei der Telefon-Seelsorge bekommen Sie rund um die Uhr Hilfe – an jedem Tag im Jahr: Rufen Sie 0800 1110111 oder 0800 1110222 an. Der Anruf ist kostenfrei. Ihre Telefonnummer wird nicht übertragen und Sie müssen Ihren Namen nicht sagen. Das Gespräch dauert so lange wie nötig.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Auslastung bei der Arbeit: Wenn das Gedankenkarussell unterbrochen wird

„So lange ich mit Arbeit ausgelastet bin, ist alles gut, dann funktionieren meine Gedanken. Sie würden mir die Krankheit nicht anmerken“, sagt Dengel gegenüber Forschung und Lehre. Insgesamt profitiere er allerdings von einem offenen Arbeitsumfeld mit recht flexibler Zeiteinteilung. In einem Nine-to-Five-Job könnte er hingegen nicht arbeiten.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Wann der Chef von einer Depression erfahren sollte

Erkrankt man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, muss der Chef in der Regel nicht den Grund dafür erfahren. Sollten Sie allerdings in einem Arbeitsverhältnis arbeiten, in dem man einen wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang pflegt, können Sie überlegen, wann es Sinn ergibt, die Karten auf den Tisch zu legen. „Es ist wichtig, sich externe Unterstützung zu suchen – am besten einen Psychotherapeuten“, sagt Psychologin Stefanie Stahl dem Handelsblatt. Sinnvoll kann es sein, nur Herausforderungen zu teilen, die konkret mit der Ausübung der Arbeit zu tun haben.

Vorab klären Sie mit einem Arzt oder einer Ärztin, was sich ändern sollte, damit Sie Ihren Job richtig machen können. In ein Gespräch können Sie dann mit konkreten Vorschlägen gehen, wie Sie die Arbeit umgestalten könnten, damit es Ihnen leichter fällt.

Sie sind depressiv? Bei der Telefon-Seelsorge bekommen Sie rund um die Uhr Hilfe – an jedem Tag im Jahr: Rufen Sie 0800 1110111 oder 0800 1110222 an. Der Anruf ist kostenfrei. Ihre Telefonnummer wird nicht übertragen und Sie müssen Ihren Namen nicht sagen. Das Gespräch dauert so lange wie nötig.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unserer Redaktion leider nicht beantwortet werden.

Rubriklistenbild: © imagebroker/Imago

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