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Unter der Hand

Bußgeld bei Schwarzarbeit: Was auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen kann

Ohne Anmeldung arbeiten – eine Form von Schwarzarbeit. Mit welchen Folgen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechnen müssen, wenn es aufliegt.

Geld bar auf die Hand, einen (schriftlichen) Vertrag gibt es meist nicht, alles geht am Fiskus vorbei. Keine Sozialversicherung, keine Lohnsteuer, keine Anmeldung – das ist Sozialbetrug, informiert das Portal Personio.de. Was genau Schwarzarbeit ist und was passiert, wenn diese auffällt, erfahren Sie im Folgenden.

Wann liegt Schwarzarbeit vor?

Wird unter der Hand gearbeitet, kann das Schwarzarbeit sein. Fliegt die auf, können Bußgelder oder eine Freiheitsstrafe die Folge sein.

Der Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen informiert auf Strafverteidiger-salzgitter.de unter anderem über Faktoren, die auf Formen von Schwarzarbeit hindeuten können:

  • Steuerliche Auffälligkeiten: Unter anderem dann, wenn Einkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet würden.
  • Ausbleiben von Beiträgen der Sozialversicherung.
  • Ämter und Institute werden nicht darüber informiert, dass ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde.
  • Die Arbeit wird ohne die Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt.
  • Eine Registrierung in der zuständigen Handwerksliste fehlt.

Grundsätzlich ist dies gesetzlich geregelt und kann im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (§1 Absatz 2) nachgelesen werden.
Auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, können schwarz arbeiten und sich vermeintlich etwas Geld unter der Hand dazuverdienen.

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Wann liegt keine Schwarzarbeit vor?

Sind Dienste nicht auf den Gewinn ausgelegt, werden diese nicht als Schwarzarbeit gewertet. Darunter fallen beispielsweise Aufgaben, die für Lebenspartner oder Familienangehörige erbracht werden. Aber auch wenn kleine Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfen oder Selbsthilfen erbracht werden, liegt in der Regel keine Schwarzarbeit vor, informiert Personio.de. Das Portal weist allerdings darauf hin, dass die Grenzen oft fließend sind. Das können dann beispielsweise Aufgaben sein, die regelmäßig stattfinden.

Gehaltsreport 2024: In diesen zehn Berufen verdient man am meisten

Arzt bei der Arbeit
1. Ärzte: Ganz vorne im Ranking stehen Mediziner. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 94.750 Euro. Bereits in den Vorjahren führten Ärzte den Gehaltsreport an. © Uwe Umstätter/IMAGO
Finanzexpertin bei der Arbeit
2. Bank-, Finanz- und Versicherungsexperten: Deutlich abgeschlagen auf Platz zwei stehen die Berufsgruppen Banken und Versicherungen. Ihr durchschnittliches Bruttogehalt beträgt 57.000 Euro.  © IMAGO
Ingenieure bei der Arbeit
3. Ingenieure.jpg © IMAGO
Unternehmensberater bei der Arbeit
4. Unternehmensberater/Consultants: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen stetig gestiegen. Das macht sich am Gehalt von Consultants bemerkbar. Mit einem Bruttomediangehalt von 54.000 Euro stehen sie auf Platz vier. © IMAGO
ITler bei der Arbeit
5. ITler: Deutschland hat mit einem Mangel an Fachkräften zu kämpfen. Umso lohnender ist die Vergütung für IT-Spezialisten. Mit 54.000 Euro verdienen sie genauso viel wie Unternehmensberater.  © IMAGO
Junge Frau bei der Arbeit im Büro
6. Marketing- und PR-Experten: Mit Werbung lässt sich nicht schlecht Geld verdienen. Durchschnittlich 50.000 Euro brutto verdienen Angestellte in diesem Berufssektor.  © IMAGO
Junge Frau schüttelt Hände ihres Gegenüber bei einem Business-Meeting
7. Personaler: Der Bereich Human Ressources ist vor allem für große Unternehmen sehr wichtig. Im Schnitt werden Personaler mit einem Bruttogehalt von 45.500 Euro vergütet.  © IMAGO
Geschäftsmann telefoniert im Büro
8. Vertriebler: Platz acht im Ranking geht an Sales-Mitarbeiter. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 43.000 Euro © Yuri Arcurs /IMAGO
Eine Elektrikerin bei der Arbeit
9. Handwerker.jpg © IMAGO
Krankenschwester fährt eine Frau im Rollstuhl durch den Krankenhausflur
10. Angestellte im Gesundheits- und Sozialwesen.jpg © Unai Huizi/IMAGO

Schwarzarbeit und seine Folgen: Was sind die Auswirkungen?

Wird man bei Schwarzarbeit erwischt, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Vergehens sind Geldbußen oder Freiheitsstrafen möglich, informiert das Portal Strafverteidiger-salzgitter.de. Aber auch zivilrechtliche Forderungen und Schadensersatzforderungen können möglich sein.

BußgeldFreiheitstrafe
Arbeitnehmer/Privatperson/UnternehmenBis zu 500.000 EuroBis zu zehn Jahren

Des Weiteren kommen Nachzahlungen der Sozialversicherung oder Steuern und Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung auf Betroffene zu. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

OrdnungswidrigkeitStraftat
FolgenFehlende Gewerbeanmeldung: bis zu 50.000 Euro GeldbußeNichtanmeldung der Sozialversicherung: Geldbuße bis 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren
Fehlende Eintragung in der Handwerksrolle: bis zu 50.000 Euro GeldbußeHinterziehung von Lohn und Steuern: Geldbußen sowie Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren
Keine Vorlage notwendiger Dokumente: bis zu 1.000 Euro Geldbuße

Rubriklistenbild: © R. Rebmann/Imago

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