Unter der Hand
Bußgeld bei Schwarzarbeit: Was auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen kann
Ohne Anmeldung arbeiten – eine Form von Schwarzarbeit. Mit welchen Folgen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechnen müssen, wenn es aufliegt.
Geld bar auf die Hand, einen (schriftlichen) Vertrag gibt es meist nicht, alles geht am Fiskus vorbei. Keine Sozialversicherung, keine Lohnsteuer, keine Anmeldung – das ist Sozialbetrug, informiert das Portal Personio.de. Was genau Schwarzarbeit ist und was passiert, wenn diese auffällt, erfahren Sie im Folgenden.
Wann liegt Schwarzarbeit vor?
Der Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen informiert auf Strafverteidiger-salzgitter.de unter anderem über Faktoren, die auf Formen von Schwarzarbeit hindeuten können:
- Steuerliche Auffälligkeiten: Unter anderem dann, wenn Einkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet würden.
- Ausbleiben von Beiträgen der Sozialversicherung.
- Ämter und Institute werden nicht darüber informiert, dass ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde.
- Die Arbeit wird ohne die Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt.
- Eine Registrierung in der zuständigen Handwerksliste fehlt.
Grundsätzlich ist dies gesetzlich geregelt und kann im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (§1 Absatz 2) nachgelesen werden.
Auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, können schwarz arbeiten und sich vermeintlich etwas Geld unter der Hand dazuverdienen.
Wann liegt keine Schwarzarbeit vor?
Sind Dienste nicht auf den Gewinn ausgelegt, werden diese nicht als Schwarzarbeit gewertet. Darunter fallen beispielsweise Aufgaben, die für Lebenspartner oder Familienangehörige erbracht werden. Aber auch wenn kleine Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfen oder Selbsthilfen erbracht werden, liegt in der Regel keine Schwarzarbeit vor, informiert Personio.de. Das Portal weist allerdings darauf hin, dass die Grenzen oft fließend sind. Das können dann beispielsweise Aufgaben sein, die regelmäßig stattfinden.
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Schwarzarbeit und seine Folgen: Was sind die Auswirkungen?
Wird man bei Schwarzarbeit erwischt, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Vergehens sind Geldbußen oder Freiheitsstrafen möglich, informiert das Portal Strafverteidiger-salzgitter.de. Aber auch zivilrechtliche Forderungen und Schadensersatzforderungen können möglich sein.
| Bußgeld | Freiheitstrafe | |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer/Privatperson/Unternehmen | Bis zu 500.000 Euro | Bis zu zehn Jahren |
Des Weiteren kommen Nachzahlungen der Sozialversicherung oder Steuern und Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung auf Betroffene zu. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
| Ordnungswidrigkeit | Straftat | |
|---|---|---|
| Folgen | Fehlende Gewerbeanmeldung: bis zu 50.000 Euro Geldbuße | Nichtanmeldung der Sozialversicherung: Geldbuße bis 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren |
| Fehlende Eintragung in der Handwerksrolle: bis zu 50.000 Euro Geldbuße | Hinterziehung von Lohn und Steuern: Geldbußen sowie Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren | |
| Keine Vorlage notwendiger Dokumente: bis zu 1.000 Euro Geldbuße |
Rubriklistenbild: © R. Rebmann/Imago
