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Achtung

Chef abmahnen: In diesen Fällen dürfen Sie das

Viele haben sich an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt.
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Mitarbeiter dürfen ihren Chef abmahnen, wenn er sich falsch verhält.

Nicht nur Chefs dürfen abmahnen - auch Mitarbeiter können ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. In welchen Fällen die gerechtfertigt ist, erfahren Sie hier.

Auch Mitarbeiter dürfen ihren Chef* abmahnen. Dieser Punkt dürfte viele Arbeitnehmer überraschen, doch das Arbeitsrecht sieht das ganz klar vor.

Gründe für eine Abmahnung an den Arbeitgeber

Eine Abmahnung darf schließlich immer dann ausgesprochen werden, wenn eine Partei gegen die Pflichten des Arbeitsvertrags verstößt - egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Deshalb dürfen auch Mitarbeiter ihren Arbeitgeber abmahnen, wenn sich der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte falsch verhält

Gründe für eine Abmahnung des Arbeitgebers können zum Beispiel sein: 

  • Der Arbeitgeber zahlt wiederholt den Lohn bzw. das Gehalt nicht
  • Das Gehalt wird erst verspätet gezahlt
  • Starke Lohnkürzungen ohne ersichtlichen Grund
  • Der Arbeitgeber zahlt keine Spesen oder Zuschläge
  • Der Chef verlangt Überstunden, die vertraglich nicht gerechtfertigt sind
  • Mobbing durch den Vorgesetzten, auch "Bossing" genannt
  • Sexuelle Belästigung durch den Vorgesetzten
  • Sexuelle Belästigung durch Kollegen (etwa, wenn der Chef informiert ist, aber nichts dagegen unternimmt)

Lesen Sie auch: Fristlose Kündigung: In diesen Fällen dürfen Arbeitnehmer sofort gehen.

Wie muss eine Abmahnung an den Arbeitgeber aussehen?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es für eine Abmahnung an den Arbeitgeber nicht, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Arbeitsvertrag kann aber festgelegt sein, dass eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen muss.

Bei einer Abmahnung sollten Sie laut Experten immer genau das Fehlverhalten angeben, also 

  • wann Ihr Arbeitgeber
  • was genau und
  • wo getan oder unterlassen hat. 

Weisen Sie auch darauf hin, dass es sich um eine Verletzung des Arbeitsvertrages handelt und Sie ggf. eine Kündigung in Betracht ziehen, sollte der Arbeitgeber weiterhin gegen seine Pflichten verstoßen.

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Lieber vorab das Gespräch mit dem Chef suchen

Bevor Sie Ihren Chef abmahnen, sollten Sie jedoch lieber zuerst ein persönliches Gespräch suchen. Unter vier Augen lassen sich Probleme oft schnell aus der Welt schaffen. 

Übrigens: In diesen Fällen darf Ihr Chef Sie abmahnen.

(as) * Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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