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Verbraucherzentrale

Warnung vor falschen PayPal-Anrufen – Betroffene sollten gleich auflegen, warnt Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale berichtet über eine Masche, bei der sich Betrüger am Telefon als Mitarbeiter des Online-Bezahldiensts Paypal ausgäben.

Die Verbraucherzentrale berichtete bereits vor einigen Wochen von einer Telefon-Masche, bei der sich Betrüger als Mitarbeiter des Online-Bezahldiensts Paypal ausgäben und darauf drängten, eine Tastenkombination zu drücken. „Wenn Sie einen Anruf erhalten und eine Computerstimme meint, Sie würden in Kürze mehrere hundert Euro bei PayPal überweisen, legen Sie auf!“, betonte die Verbrauchzentralen, die bereits in einer Mitteilung vom 17. August vor „falschen Papyal-Anrufen“ gewarnt hatte.

Warnung vor falschen PayPal-Anrufen

Auch der WDR hat darüber jüngst berichtet. Die Warnung sei immer noch aktuell, habe die Verbraucherzentrale NRW dem WDR bestätigt, berichtete der Sender in einem Online-Bericht am 21. September. „Gängig ist bei solchen Anrufen wohl, dass es heißt, man würde zeitnah eine Zahlung von mehreren hundert Euro veranlassen. Um eine solche Zahlung zu stoppen, solle man eine Taste drücken“, heißt es in dem Bericht. Nicht klar sei den Verbraucherzentralen zufolge, welche genauen Ziele die Betrüger mit der Masche verfolgten, so der WDR. „Die Betroffenen, die den Verbraucherzentralen davon erzählt haben, hätten immer innerhalb kurzer Zeit aufgelegt.“

Anrufe mit der Aufforderung, Zahlungen zu leisten, sollte man wegdrücken, betont die Verbraucherzentrale. (Symbolbild)

„Falls Sie so einen Anruf erhalten, legen Sie auf!“

Damit handelt man genau richtig, wie die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung betont: „Falls Sie so einen Anruf erhalten, legen Sie auf! Drücken Sie keine Taste, um mit jemandem verbunden zu werden! Öffnen Sie die PayPal-App oder die echte Internetseite paypal.de, melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten an und sehen Sie nach, ob es wirklich eine Zahlungsanweisung über einen hohen Betrag gibt. Falls ja, nehmen Sie über die App oder die Internetseite Kontakt zum echten PayPal-Kundenservice auf!“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Eine PayPal-Sprecherin stellte laut der Mitteilung der Verbraucherzentrale zudem klar, dass „PayPal seine Kunden in der Regel nicht anruft – und schon gar nicht mit der Aufforderung, Zahlungen zu leisten“.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa

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