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Einkaufen

Eisbergsalat für „satte 2 Euro“ – Auch viele andere Lebensmittel wurden teuer

Viele Nahrungsmittel sind teurer geworden. Wie stark sind die Preise im Schnitt gestiegen? Dieser Frage ist die Verbraucherzentrale genauer nachgegangen.

Die gestiegenen Lebensmittelpreise machen vielen Verbrauchern zu schaffen. So standen manche in diesem Jahr schon das ein oder andere Mal verwundert vor dem Gemüseregal, wo die Preise für Gurken oder Zucchini zum Teil merklich gestiegen waren. Am deutlichsten sehe man das beim Eisberg-Salat, wie die Augsburger Allgemeine in einem Online-Bericht schilderte: Habe ein Kopf nach Zahlen der Agrar Informations-Gesellschaft (AMI) im vergangenen Winter nur 65 Cent gekostet, seien es in der gleichen Woche Ende Januar “satte 2 Euro” gewesen. Brokkoli sei im Supermarkt gerade dreimal so teuer wie 2016, Zucchini fast ebenfalls.

Lebensmittel: Wie stark sind die Preise gestiegen?

Seit Monaten steigen die Preise für viele Lebensmittel, wie die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung vom 23. März schreibt. „Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes steigen die Preise bei Nahrungsmitteln weiterhin stark an”, heißt es darin weiter. Im Februar 2023 seien die Lebensmittelpreise (21,8 %) sogar stärker als die Energiepreise (19,1 %) gestiegen. Diese Entwicklung betreffe alle Lebensmittelgruppen. In den vergangenen 20 Jahren seien die Lebensmittelpreise weniger angestiegen als andere Lebenshaltungskosten. „Zwischen 2000 und 2019 lag die Teuerung durchschnittlich noch knapp unter 1,5 Prozent.”

Beim Einkaufen lässt man viel Geld. Viele Lebensmittelpreise sind gestiegen.

Im Februar 2023 wurden im Vorjahresvergleich zu Februar 2022 vor allem folgende Nahrungsmittel teurer, wie es auf verbraucherzentrale.de heißt. Die genannten Beträge seien jeweils auf- und abgerundet. Hier die genannte Übersicht:

1. Speisefette und Speiseöle (insgesamt +23 Prozent; Höchstwert war +51 Prozent im Oktober 2022, verglichen mit den Preisen von Oktober 2021):

  • Sonnenblumen- und Rapsöl: +59 Prozent (im November 2022 lag die Teuerung bei +82 Prozent im Vergleich zu November 2021)
  • Butter: +8 Prozent (höchste Teuerung im Vorjahresvergleich war + 56 Prozent im September 2022)
  • Margarine: +43 Prozent

2. Milchprodukte und Eier (insgesamt +35 Prozent):

  • Frische Milch je nach Sorte: zwischen +33 und +36 Prozent
  • Joghurt: +25 Prozent
  • Schnittkäse: +47 Prozent
  • Quark: +64 Prozent
  • Frischkäse: +35 Prozent
  • Sahne: +47 Prozent
  • Eier: +16 Prozent

3. Obst (insgesamt +8 Prozent):

Obstkonserven je nach Sorte: +19 bis +32 Prozent

4. Gemüse (insgesamt +20 Prozent; Höchstwert im Vorjahresvergleich war +23 Prozent im Oktober 2022):

  • Blumenkohl, Wirsing und anderer Kohl: +40 Prozent
  • Paprika: +47 Prozent
  • Möhren: +37 Prozent
  • Tiefgefrorener Spinat: +24 Prozent
  • Gemüsekonserven je nach Gemüsesorte: zwischen +22 und +36 Prozent

5. Fleisch (insgesamt +19 Prozent):

  • Schweinehackfleisch: +25 Prozent
  • Rinderhackfleisch: +29 Prozent
  • Frisches Geflügelfleisch: +29 Prozent

6. Fisch (insgesamt +23 Prozent):

  • Frischer Fisch: +21 Prozent
  • Tiefgefrorener Fisch: +30 Prozent
  • Räucherfisch: +22 Prozent
  • Fischkonserve: +21 Prozent

7. Mehl, Brot und Getreideerzeugnisse (insgesamt +24 Prozent):

  • Weizenmehl: +58 Prozent
  • Nudeln: +26 Prozent
  • Nudelfertiggerichte: +39 Prozent
  • Reis: +23 Prozent
  • Haferflocken: +38 Prozent
  • Knäckebrot und Zwieback: +40 Prozent
  • Vollkornbrot und Körnerbrot: +20 Prozent
  • Weißbrot: +20 Prozent
  • Toastbrot: + 38 Prozent

8. Saucen und Würzmittel (insgesamt +33 Prozent):

  • Essig: + 25 Prozent
  • Senf: +33 Prozent
  • Mayonnaise: +42 Prozent
  • Ketchup: +49 Prozent
  • Zucker: +70 Prozent

9. Marmeladen und Konfitüre: +26 Prozent

10. Honig: +22 Prozent

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

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Verbraucherzentrale: Welche Produkte wurden im Schnitt günstiger?

Nur „sehr wenige Produkte“ seien dem Vergleich zufolge günstiger geworden, so das Fazit der Verbraucherzentrale. „Im Vorjahresvergleich waren zum Beispiel im Februar 2023 Äpfel (-5 Prozent) und Birnen (-3 Prozent) günstiger.“ Etliche Faktoren würden in den Preisanstieg hineinspielen, “darunter gestiegene Energiekosten, versteckte Preiserhöhungen sowie die schwierige internationale politische Lage und Arbeitskräftemangel”. Engpässe bei der Versorgungslage gebe es aber derzeit nicht. „Hamsterkäufe sind nicht nötig. Sie verschlechtern die Situation eher“, betonen die Verbraucherschützer in der Mitteilung.

Rubriklistenbild: © Friso Gentsch/dpa

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