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Fehler korrigieren

Steuererklärung: Sie haben fehlerhafte Angaben gemacht? Das müssen Sie jetzt tun

Falsche Angaben in der Steuererklärung können leicht korrigiert werden.
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Falsche Angaben in der Steuererklärung können leicht korrigiert werden.

Wer nicht aufpasst, dem können schnell Fehler bei der Steuererklärung unterlaufen. Was viele aber nicht wissen: Meist ist eine Korrektur möglich. So geht's.

  • Bei der Steuererklärung ist es besonders wichtig, korrekte Angaben zu machen.
  • Trotzdem passieren gelegentlich Fehler oder Dokumente wurden vergessen.
  • Meist können Sie das Problem leicht lösen.

Die Steuererklärung bringt viele ins Schwitzen. Das liegt nicht nur daran, dass man oft nicht weiß, was überhaupt alles eingetragen werden muss. Die Angaben sollten auch noch durchwegs korrekt sein, denn das bestätigen Sie schließlich mit Ihrer eigenen Unterschrift. Dennoch unterlaufen dem ein oder anderen mal Fehler oder Belege wurden vergessen. Das ist aber noch lange kein Grund zu verzweifeln, da sich das Problem in den meisten Fällen ganz einfach lösen lässt. Wir verraten Ihnen, wie es geht.

Steuererklärung: Das können Sie tun, wenn Sie Fehler nach Abgabe bemerken

Kurz nach dem Einreichen der Steuererklärung* finden viele oft noch einen vergessenen Beleg oder Ihnen fällt auf, dass Sie versehentlich eine falsche Angabe gemacht haben. Sollte das der Fall sein, gibt es keinen Grund in Panik zu geraten. Informieren Sie einfach zeitnah Ihren Sachbearbeiter über den Fauxpas, damit dieser Ihre Steuererklärung* vorerst nicht weiter bearbeitet. Anschließend müssen Sie innerhalb eines vorgegeben Zeitraums Ihre Korrekturen nachreichen - unabhängig davon, ob diese zu Ihrem Vor- oder Nachteil sind.

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Steuererklärung: So sollten Sie handeln, wenn Sie nach Erhalt des Steuerbescheids Fehler entdecken

Das Steuer-Portal Taxifix macht zudem darauf aufmerksam, dass Sie auch nach Erhalt des Steuerbescheids* noch Korrekturen durchführen können. Dafür können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wofür Sie im Regelfall vier Wochen Zeit haben. Es empfiehlt sich, den Widerspruch gleich von Vornherein mit Ihren Korrekturen zu ergänzen.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, indem Sie innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf schlichte Änderung des Bescheids stellen. Diese Methode ist besonders praktisch, falls Sie vergessene Belege nachreichen möchten. Einzelne Punkte, die korrigiert werden müssen, werden nach § 172 der Abgabenordnung von Ihrem Sachbearbeiter ganz einfach neu berechnet. (soa) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

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