„Geste der Anerkennung“
Geld sitzt nicht mehr so locker – Warum Sie laut Knigge-Expertin trotzdem ein Trinkgeld geben sollten
Vieles ist teurer geworden, und das macht Verbrauchern weiter zu schaffen. Auch die Servicemitarbeiter sind von den allgemeinen Teuerungen betroffen.
Der Service war gut und die Mitarbeiter im Lokal freundlich? Dann geben viele Gäste gern ein Trinkgeld. Die Faustregel besagt, dass im Restaurant fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags hierzulande üblich sind. Wer mag, kann und sollte natürlich gern auch mehr geben. Trinkgelder sind in vielen Branchen üblich. Je nachdem weichen die Beträge oft ein wenig ab. Üblicherweise gibt man all jenen Mitarbeitern ein Trinkgeld, die eine persönliche Dienstleistung erbringen. Von der Servicekraft im Café über den Lieferboten bis zum Friseur.
Teure Zeiten: Knigge-Expertin empfiehlt, trotzdem Trinkgeld zu geben
Aktuell sitzt das Geld allerdings bei vielen Verbrauchern nicht mehr so locker, die Preise sind bekanntlich in vielen Bereichen gestiegen. Diese Entwicklung zieht sich nun schon eine ganze Weile hin. Was ist, wenn man sich das Trinkgeld infolgedessen sparen will oder muss? Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft, betonte in einem Bericht der Abendzeitung (AZ, Stand: 5. Dezember), dass alle, auch die Servicekräfte, von den allgemeinen Teuerungen betroffen sind. „Wer also die Dienste von anderen in Anspruch nimmt, sollte bereits bei der Beauftragung daran denken, dass ein Trinkgeld als Geste der Anerkennung zum Preis dazugehört. Hier zu sparen ist ebenso unhöflich wie unsolidarisch“, sagte sie der AZ. Die Expertin empfiehlt dem Bericht zufolge eher bei der Wahl der Leistung zu überlegen und „beispielsweise im Café anstelle des teuren Kaffeemixgetränks einen schlichten Kaffee“ zu bestellen. „Dann reicht das Budget auch für ein Trinkgeld.“
Friseure, Putzkräfte oder Kellner – viele sind auf Trinkgelder angewiesen
Trinkgeld gehört gewissermaßen zum Alltag. Besonders in Berufen, die weniger gut bezahlt werden, wie etwa Friseure, Putzkräfte oder Kellner, sind einige Angestellte geradezu auf die zusätzlichen Einnahmen angewiesen, besonders in Großstädten, wo allein für die Miete ein großer Teil des Lohnes draufgeht. Dabei ist das Trinkgeld grundsätzlich eine freiwillige Belohnung für gute Leistungen oder einen zufriedenstellenden Service. Denn „einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es nicht“, sagte Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern, laut einem Bericht der dpa. Je zufriedener man als Kunde mit der erhaltenen Leistung ist, desto eher kann man das Unternehmen beziehungsweise den jeweiligen Mitarbeiter allerdings mit einem kleinen Obolus belohnen. Im Hotel, beispielsweise bei Inanspruchnahme des Concierges, haben sich für das Trinkgeld demnach auch eher pauschale Sätze etabliert.
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Nicht jeder Mitarbeiter darf ein Trinkgeld annehmen
Bestimmte Berufsgruppen dürfen unterdessen gar kein Trinkgeld annehmen. Dazu zählen zum Beispiel Beamte, die Postbotin oder der Schaffner. Im Allgemeinen gilt, dass Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen kein Bargeld über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus entgegennehmen sollen, betont Bueb laut dpa. Kleine Sachgeschenke sind im Rahmen bestimmter Wertgrenzen jedoch in Ordnung. Ob und bis zu welchem Wert Sach- oder Geldgeschenke angenommen werden dürfen, kann sehr unterschiedlich geregelt sein – ebenso innerhalb einer Branche. Grundsätzlich gilt, dass ein Trinkgeld immer bedingungslos sein muss und nicht an eine Gegenleistung geknüpft sein darf.
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