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„Geste der Anerkennung“

Geld sitzt nicht mehr so locker – Warum Sie laut Knigge-Expertin trotzdem ein Trinkgeld geben sollten

Vieles ist teurer geworden, und das macht Verbrauchern weiter zu schaffen. Auch die Servicemitarbeiter sind von den allgemeinen Teuerungen betroffen.

Der Service war gut und die Mitarbeiter im Lokal freundlich? Dann geben viele Gäste gern ein Trinkgeld. Die Faustregel besagt, dass im Restaurant fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags hierzulande üblich sind. Wer mag, kann und sollte natürlich gern auch mehr geben. Trinkgelder sind in vielen Branchen üblich. Je nachdem weichen die Beträge oft ein wenig ab. Üblicherweise gibt man all jenen Mitarbeitern ein Trinkgeld, die eine persönliche Dienstleistung erbringen. Von der Servicekraft im Café über den Lieferboten bis zum Friseur.

Teure Zeiten: Knigge-Expertin empfiehlt, trotzdem Trinkgeld zu geben

Aktuell sitzt das Geld allerdings bei vielen Verbrauchern nicht mehr so locker, die Preise sind bekanntlich in vielen Bereichen gestiegen. Diese Entwicklung zieht sich nun schon eine ganze Weile hin. Was ist, wenn man sich das Trinkgeld infolgedessen sparen will oder muss? Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft, betonte in einem Bericht der Abendzeitung (AZ, Stand: 5. Dezember), dass alle, auch die Servicekräfte, von den allgemeinen Teuerungen betroffen sind. „Wer also die Dienste von anderen in Anspruch nimmt, sollte bereits bei der Beauftragung daran denken, dass ein Trinkgeld als Geste der Anerkennung zum Preis dazugehört. Hier zu sparen ist ebenso unhöflich wie unsolidarisch“, sagte sie der AZ. Die Expertin empfiehlt dem Bericht zufolge eher bei der Wahl der Leistung zu überlegen und „beispielsweise im Café anstelle des teuren Kaffeemixgetränks einen schlichten Kaffee“ zu bestellen. „Dann reicht das Budget auch für ein Trinkgeld.“

Bei vielen Gästen sitzt das Geld nicht mehr so locker – trotzdem ist aus Sicht der Knigge-Expertin ein Trinkgeld angebracht. (Symbolbild)

Friseure, Putzkräfte oder Kellner – viele sind auf Trinkgelder angewiesen

Trinkgeld gehört gewissermaßen zum Alltag. Besonders in Berufen, die weniger gut bezahlt werden, wie etwa Friseure, Putzkräfte oder Kellner, sind einige Angestellte geradezu auf die zusätzlichen Einnahmen angewiesen, besonders in Großstädten, wo allein für die Miete ein großer Teil des Lohnes draufgeht. Dabei ist das Trinkgeld grundsätzlich eine freiwillige Belohnung für gute Leistungen oder einen zufriedenstellenden Service. Denn „einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es nicht“, sagte Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern, laut einem Bericht der dpa. Je zufriedener man als Kunde mit der erhaltenen Leistung ist, desto eher kann man das Unternehmen beziehungsweise den jeweiligen Mitarbeiter allerdings mit einem kleinen Obolus belohnen. Im Hotel, beispielsweise bei Inanspruchnahme des Concierges, haben sich für das Trinkgeld demnach auch eher pauschale Sätze etabliert.

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Extra-Einkommen: Nebenjobs in Branchen, wo Mitarbeiter gefragt sind

Lächelnde Geschäftsfrau.
Die Jobplattform Zenjob hat in einer früheren Untersuchung ausgewertet, wie viel Studenten oder Nebenjobbende bei welchen Nebenjobs verdienen können. Das Unternehmen hatte dazu insgesamt 797.000 Nebenjobs zwischen 2019 und 2021 in 36 Städten ausgewertet. Vergleichsweise gut bezahlt waren demnach die Bürokräfte. Die durchschnittlichen Stundenlöhne lagen laut dem im Februar 2022 veröffentlichten „Zenjob-Jobspiegel“ für Büroaushilfen damals bei 13,28 Euro. © JOSEF/Westend61/Imago
Jemand hält einen Geldbeutel mit Geldscheinen in der Hand
Danach folgten die Kuriere. Die durchschnittlichen Stundenlöhne für entsprechende Fahrerjobs lagen der Auswertung zufolge bei damals 13,20 Euro. © Bihlmayerfotografie/Imago
Jemand zapft Bier aus einem Hahn.
Noch immer werden Mitarbeiter in der Gastronomie zum Teil händeringend gesucht. Zum Zeitpunkt der Auswertung (30. Dezember 2021) lag der Stundenlohn für den Job als Kellnerin oder Kellner bei im Schnitt 12,90 Euro.  © Axel Heimken/dpa (Archivbild)
Symbolbild - Sparen
Auch auf Messen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mit einem Nebenjob etwas hinzuzuverdienen. Für Hosts oder Hostessen beziehungsweise einen entsprechenden Promoter-Job lag der durchschnittliche Stundenlohn der Auswertung zufolge bei damals 12,80 Euro. © Daniel Karmann/dpa
Mitarbeiter an der Supermarktkasse
Wer sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen will, findet Job-Angebote auch bei Supermärkten. Zum damaligen Zeitpunkt lag, wie die Auswertung gezeigt hatte, der Stundenlohn für einen Kassiererjob bei im Schnitt 12,70 Euro.  © Sven Hoppe/dpa
Auswertung mit einem Tachenrechner und Rotstift
Welche Nebenjobs finden sich noch? Bei Inventurjobs konnte man zum Zeitpunkt mit im Durchschnitt 12,50 Euro Stundenlohn rechnen... © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago
Eine Person hält einen Geldbeutel in der Hand.
... und bei Jobs als Kommissioniererin oder Kommissionierer mit einem Stundenlohn von damals durchschnittlich 12,10 Euro, wie die Auswertung zu den Nebenjobs ergeben hatte.  © Patrick Pleul/dpa
Eine Person hält eine Geldbörse.
Bei der Suche nach einem Zusatzjob kommt es nicht nur auf den Bruttoverdienst an. © Fotostand/K. Schmitt/Imago
Frauenhand mit Stempel mit der Aufschrift 520 Euro Minijob
Hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein – etwa bei einem Mini- oder Saisonjob – kann das schlussendlich netto mehr bringen als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit, heißt es in einem Bericht der dpa zum Thema. © blickwinkel/McPHOTO/K. Steinkamp/imago
Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Copyright: xZoonar.com/stockfotos-mgx 19629224
Vorab sollte man also klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob am Ende übrig bleibt. © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

Nicht jeder Mitarbeiter darf ein Trinkgeld annehmen

Bestimmte Berufsgruppen dürfen unterdessen gar kein Trinkgeld annehmen. Dazu zählen zum Beispiel Beamte, die Postbotin oder der Schaffner. Im Allgemeinen gilt, dass Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen kein Bargeld über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus entgegennehmen sollen, betont Bueb laut dpa. Kleine Sachgeschenke sind im Rahmen bestimmter Wertgrenzen jedoch in Ordnung. Ob und bis zu welchem Wert Sach- oder Geldgeschenke angenommen werden dürfen, kann sehr unterschiedlich geregelt sein – ebenso innerhalb einer Branche. Grundsätzlich gilt, dass ein Trinkgeld immer bedingungslos sein muss und nicht an eine Gegenleistung geknüpft sein darf.

Rubriklistenbild: ©  blickwinkel/Imago

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