Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Was hat mehr Vorteile?
Zu Lebzeiten verschenken oder vererben? Was Sie beachten müssen
Die Sache mit dem Geld ist oft ein bisschen undurchsichtig. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Schenkung oder Erbschaft erhalten.
Wer Geld hat, überlegt sich meist schon zu Lebzeiten, was damit passieren soll. Gibt mal alles aus, spendet einen Großteil oder vererbt man es einfach? Eine weitere Option ist die Schenkung, da können Sie zu Lebzeiten Geld an bestimmte Personen vermachen. Manchmal muss man dafür Steuern abführen. Was Sie beachten müssen und welche Freigrenzen es gibt.
Schenkung oder Erbschaft: Was muss das Finanzamt eigentlich wissen?
Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten nach einer Schenkung oder einer Erbschaft von dem Geldsegen erfahren. Wird das Geld verschenkt, müssen sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person das Finanzamt kontaktieren. Das geht formlos an zuständige Finanzamt. Folgende Informationen müssen Sie übermitteln:
Name
Steueridentifikationsnummer
Beruf
Anschrift des Erben und Erblassers
Todestag und Sterbeort des Erblassers/Zeitpunkt der Schenkung
Wert oder Gegenstand
Rechtsgrund
Verwandtschaftsgrad
Informationen über frühere Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden
Wann Sie das Finanzamt nicht informieren müssen, informiert Finanztip.de
Erbe beruht auf einem gerichtlichen oder notariell eröffneten Testament und enthält keinen Grundbesitz, kein Betriebsvermögen, keine Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen.
Schenkung wurde vom Gericht oder Notar beurkundet – beispielsweise bei einer Immobilie.
Die oben genannten Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Bei letzterem ist die Besonderheit, dass die gleichen Freibeträge alle zehn Jahre wieder neu gelten. Sollte jemand viel Vermögen haben, kann mit der richtigen Planung viel Vermögen steuerfrei verteilt werden. Beachten Sie außerdem, dass Behörden und Banken eine mögliche Erbschaft melden können. Auch wenn ein Gericht oder ein Notar involviert sind, werden die Daten an das Finanzamt weitergeleitet.
Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren
Was geschieht mit dem Hausrat: weitere Freibeträge
Der MDR berichtet, dass es darüber hinaus weitere Freibeträge gibt. Für den Hausrat beispielsweise maximal 41.000 Euro. Auf Autos und andere bewegliche Gegenstände maximal 12.000 Euro. Übrigens, erben Sie neben Barvermögen auch eine Immobilie und wollen selbst darin wohnen, ist diese steuerfrei, auch wenn der Freibetrag überschritten wurde.