Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Auszeit nehmen

Rente und Krankenversicherung: So bereuen Sie das Sabbatical später nicht 

Viele Unternehmen erlauben Mitarbeitern eine berufliche Auszeit. Dabei werden sie freigestellt. Wie wirkt sich das aus? Hier alles Wissenswerte.

Endlich die Zeit finden und sich den Traum von der Weltreise ermöglichen oder sich für ein paar Monate sozial engagieren: Einige Unternehmen hierzulande erlauben Mitarbeitern ein sogenanntes „Sabbatical“. Dabei handelt es sich um eine Art berufliche Auszeit. Der Begriff stammt aus den USA und ist eine Bezeichnung für ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub.

Rente und Krankenversicherung: So bereuen Sie das Sabbatical später nicht 

Das bedeutet, Angestellte können in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zeitraum in Teilzeitarbeit gehen oder werden komplett freigestellt. Meistens dauert das Sabbatjahr drei Monate bis zu einem Jahr. Gesetzlich gesehen, haben allerdings nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Anspruch darauf.

Viele nutzen das Sabbatical, um zu reisen.

Was man genau im Sabbatical macht, steht dem Mitarbeiter frei. Die häufigsten Gründe sind zum Beispiel:

  • Weiterbildung
  • Umschulung
  • Reisen
  • Unterstützung sozialer Projekte
  • Berufliche Neuorientierung
  • Körperliche und psychische Erholung
  • Private Familienangelegenheiten
  • Verbunden mit Altersteilzeitregelung

Doch viele fragen: Wer zahlt dann meine Sozialversicherungsbeiträge weiter? Wie wirkt sich die Dauer des Sabbatjahres aus, auch später, wenn man in Rente geht? Birgt ein Sabbatical große Nachteile? Tatsächlich spielt es eine Rolle, wie lange Sie von Ihrer Arbeit freigestellt sind.

Bei einer Freistellung bis zu einem Monat gilt man gesetzlich gesehen noch als beschäftigt, egal, ob man bezahlt wird oder nicht. Das bedeutet, dass der Sozialversicherungsschutz weiterhin läuft. Bei einer unbezahlten Freistellung, die länger als einen Monat geht, endet dieser allerdings. Das wiederum heißt, dass Mitarbeiter Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel selbst zahlen müssen. Finanzexperten empfehlen deshalb, zumindest den monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro (Stand 2022) einzuzahlen, damit keine Beitragslücken entstehen.

Rente und Krankenversicherung: Für Sabbatical besser vorsorgen

Wird das Sabbatical hingegen auch bei einer längeren Auszeit bezahlt, ist der Sozialversicherungsstatus weiterhin gewährleistet. Das geht zum Beispiel, wenn man viele Überstunden hat und diese abbauen muss. Bleibt man im Sabbatjahr also weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert, ändert sich nichts beim Rentenanspruch. Allerdings erhält man oftmals weniger Gehalt und es wird dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt. Geht man allerdings unbezahlt länger ins Sabbatical, fällt nicht nur die Sozialversicherung weg, sondern es wirkt sich auch auf den Rentenanspruch aus.

In diesem Fall wird währenddessen nichts in die Rentenkasse eingezahlt. Das kann wiederum zu erheblichen Kürzungen Ihrer Rente führen. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie am besten frühzeitig vorsorgen. Das geht unter anderem über eine private Rentenversicherung. Manche Versicherungsträger haben auch zeitlich befristete oder flexible Angebote im Repertoire. Es empfiehlt sich daher abschließend, mehrere Anbieter und ihre Konditionen zu vergleichen und den besten Preis für sich zu finden. Dann müssen Sie die berufliche Auszeit später nicht bereuen.

Rubriklistenbild: © Science Photo Library/Imago

Kommentare