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Antrag, Abschläge, Alter

Sie wollen früher in Rente? Experten erklären, wie es funktionieren kann

Viele Deutsche möchten nicht so lange warten, bis sie ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. Wer lieber früher mit dem Arbeiten aufhören würde, sollte ein paar Dinge wissen.

Entspannt mit 63 in Rente* gehen: Für viele Arbeitnehmer ist das durchaus eine Option. Es kommt jedoch darauf an, welche Abschläge Sie unter Umständen in Kauf nehmen wollen - aber nicht nur das: Die Experten von Stiftung Warentest geben auf Test.de einen ersten Überblick, worauf man alles achten muss. Hier eine Auswahl ihrer wichtigsten Tipps zur Frührente in Kürze.

Früher in Rente gehen? Anspruch, Abschläge, Alter, Antrag

1. Anspruch: „Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Renten­alter arbeiten. Mit genug Beitrags­jahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen“, so der Hinweis der Experten.

2. Abschläge: Mit mindestens 45 Beitrags­jahren könne man abschlags­frei – also ohne Renten­minderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweise, müsse hingegen mit Einbußen rechnen.

3. Alter: Das Renten­eintritts­alter für die abschlags­freie Rente mit 45 Versicherungs­jahren steige für jeden Jahr­gang an, heißt es weiter auf Test.de: „Für den Jahr­gang 1957 liegt es bei 63 Jahren und zehn Monaten. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungs­jahren bleibt das Alter 63 Jahre.“

4. Antrag: Die vorgezogene Rente muss man bei der Deutschen Renten­versicherung beantragen, so die Experten. „Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Renten­versicherung berät auch zum Renten­eintritt und prüft ihren Anspruch.

Zum Weiterlesen: Rente mit 63: So viel Geld kostest es, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen wollen.

Wann der Renteneintritt möglich ist – Mit oder ohne Abschläge?

5. Renteneintritt: Um die individuellen Daten zum möglichen Rentenbeginn zu berechnen, gibt es für einen ersten Eindruck auf Test.de einen „Renteneintrittsrechner“, wo man sein Geburtsdatum eintragen kann. Als Ergebnis bekommt man im einen Feld das Startdatum für die Regelaltersrente angezeigt, im nächsten Feld das Startdatum der Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) sowie die Angabe, wieviel Prozent die Abschläge auf die Rente in diesem Fall betragen würden. Im dritten Feld wird nach der Berechnung zudem angezeigt, zu welchem Zeitpunkt die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) beginnen würde.

Besondere Regeln beim Renten­eintritt gelten für Menschen mit Schwerbehin­derung, wie die Experten auch erklären. „Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beein­trächtigungen.“

6. Altersteilzeit: Viele Betriebe würden zudem Altersteilzeit anbieten, so ihr Hinweis. Für viele ältere Arbeitnehmer ist das eine denkbare Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente. Einen recht­lichen Anspruch auf Alters­teil­zeit gibt es allerdings nicht.

Lesen Sie zudem: Rente: Mehr arbeiten, weniger Urlaub – so trifft es die Jüngeren

Bei konkreten Fragen einen Profi konsultieren

Grundsätzlich gilt: Wer genau wissen will, welche Einbußen ein früherer Renteneintritt bedeuten würde und welche Rentenansprüche er im konkreten Fall hätte, sollte sich rechtzeitig an einen Fachmann wenden. Helfen kann bei vielen Fragen die Deutsche Rentenversicherung. Geht es zum Beispiel um die Höhe der Abschläge, kann zudem ein Steuerberater ausloten, wann und ob sich ein Modell individuell anbietet. (ahu) *Merkur.de und kreiszeitung.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

Zum Weiterlesen: Früher in Rente mit Nebenjob: Warum es sich gerade in diesem Jahr lohnen könnte.

Rubriklistenbild: © Beispielfoto: Monika Skolimowska/dpa

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