Online-Handel

Verkaufen auf Ebay, Etsy oder Kleiderkreisel: 10 Dinge, die Sie als Privatverkäufer beachten sollten

Nicht direkt weiterverkaufen
1 von 10
Nicht direkt weiterverkaufen: Wenn Sie innerhalb eines Jahres gekaufte Artikel wie Antiquitäten oder neuen Schmuck wieder verkaufen, könnten Sie steuerpflichtig werden, da das Finanzamt hier von einem „Spekulationsgewinn“ ausgeht. Gewinne über 600 Euro pro Jahr müssen Sie dann in der Steuererklärung unter „Anlage SO“ angeben. Um das zu vermeiden, können Sie den Verkauf einfach um ein Jahr verschieben, denn nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Keinen gewerblichen Handel betreiben
2 von 10
Keinen gewerblichen Handel betreiben: Bieten Sie immer wieder ähnliche oder neue Ware an, kann das Finanzamt unterstellen, dass Sie nicht nur privat, sondern gewerblich handeln. Besonders auf Plattformen wie Ebay, wo ständig neue Produkte angeboten werden, sollten Sie regelmäßig wechselnde Artikel und einen zu häufigen Verkauf gleicher Produkte vermeiden. Hier könnte das Finanzamt ein „unternehmerisches Interesse“ vermuten und Steuern verlangen.
Ware nicht „vermarkten“
3 von 10
Ware nicht „vermarkten“: Vorsicht bei einer zu professionellen Vermarktung: Hochwertige, inszenierte Fotos und bezahlte Hervorhebungen Ihrer Artikel könnten dazu führen, dass das Finanzamt Sie als gewerblichen Händler sieht. Besonders auf Plattformen wie Etsy und Ebay, die zusätzliche Marketingoptionen anbieten, sollten Sie auf natürlichere Präsentationen setzen. Je aufwendiger und marktschreierischer das Angebot, desto größer das Risiko, als gewerblich eingestuft zu werden.
Nicht den Überblick verlieren
4 von 10
Nicht den Überblick verlieren: Es gibt keine festgelegte Grenze für die Anzahl an Verkäufen, ab der Sie als gewerblicher Händler gelten, doch auffällige Verkaufsmengen können zu Nachfragen führen. Stellen Sie auf Ebay oder Kleiderkreisel viele Angebote in kurzer Zeit ein, könnten Sie ins Visier des Finanzamts geraten.
Verkäufe dokumentieren
5 von 10
Verkäufe dokumentieren: Führen Sie eine einfache Aufzeichnung, was Sie wann und für wie viel Geld verkauft haben. Bei Verkäufen über Etsy, Ebay oder Kleiderkreisel hilft diese Dokumentation nicht nur bei der Übersicht, sondern kann im Fall einer Steuerprüfung nützlich sein. So wissen Sie genau, wie viel Sie eingenommen haben und können bei Bedarf alles nachvollziehbar vorlegen.
Eigene Stücke verkaufen
6 von 10
Eigene Stücke verkaufen: Beschränken Sie sich auf Ihre eigenen Gebrauchsgegenstände, um nicht als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Wenn Sie dagegen ständig Dinge von anderen verkaufen, etwa die Sammlung eines Freundes, könnten Sie steuerpflichtig werden. Verkaufen Sie alte Stücke wie Ihre Schallplattensammlung oder gebrauchte Kleidung, ist das meist unproblematisch.
Selbsthergestelltes Verkaufen
7 von 10
Selbsthergestelltes verkaufen: Wenn Sie auf Etsy selbst hergestellte Produkte wie Handgemachtes, Kunstwerke oder Schmuck verkaufen, sollten Sie vorsichtig sein. Auch hier kann eine hohe Verkaufsfrequenz dazu führen, dass das Finanzamt Ihre Tätigkeit als gewerblich ansieht. Verkaufen Sie nur gelegentlich, ist das Risiko gering, als Unternehmer eingestuft zu werden.
Umsatzgrenzen beachten
8 von 10
Umsatzgrenzen beachten: Sollte Ihr jährlicher Umsatz die Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro übersteigen, könnten Sie nicht nur einkommens- sondern auch umsatzsteuerpflichtig werden. Ein Tipp: Lassen Sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen, dann zahlen Ihre Kunden keine Umsatzsteuer, und Sie müssen sie nicht abführen. So können Sie steuerlich entlastet bleiben, solange Ihre Einnahmen diese Grenze nicht überschreiten.
Apple App Store auf einem iPhone, Kleinanzeigen. Jetzt ohne eBay
9 von 10
Verkaufsfrequenz reduzieren: Ein häufiges Einstellen vieler Artikel kann schnell als gewerbliche Tätigkeit wahrgenommen werden. Wenn Sie regelmäßig auf Ebay oder Kleinanzeigen verkaufen, achten Sie darauf, Pausen zwischen den Verkäufen einzulegen. Einzelne, gelegentliche Verkäufe von Alltagsgegenständen sind unbedenklich und fallen in der Regel nicht auf.
Steuerliche Vorteile nutzen
10 von 10
Steuerliche Vorteile nutzen: Prüfen Sie, welche steuerlichen Freibeträge und Abzüge Sie bei Ihren Verkäufen in Anspruch nehmen können, etwa den Spekulationsfreibetrag von 600 Euro. Ein genauer Überblick kann Ihnen helfen, versteckte Steuerpflichten zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Sie alle finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen und keine unnötigen Steuern zahlen müssen.

Wer als Privatperson bei Ebay und Co. verkaufen will, sollte sich an einige Regeln halten. Wer zu viel verkauft, rutscht schnell ins Unternehmertum.

Als Privatverkäufer auf Plattformen wie Ebay, Etsy oder Kleiderkreisel gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, um rechtliche und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden. Während gelegentliche Verkäufe von gebrauchten Gegenständen unproblematisch sind, kann eine hohe Verkaufsfrequenz oder die Art der Ware schnell dazu führen, dass das Finanzamt Sie als gewerblich eingestuft. Wer nicht aufpasst, läuft Gefahr, Steuern zahlen oder rechtliche Vorgaben einhalten zu müssen, die eigentlich nur für gewerbliche Händler gelten. Mit diesen Tipps von Portalen wie Merkur.de, Finanztip.de, Dahag.de und Ebay.de behalten Sie den Überblick und können sicher und ohne böse Überraschungen als Privatperson verkaufen.

Rubriklistenbild: © Imago

Kommentare