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Lebensabend unter Palmen?

Deutsche Rentner im Ausland: Bis zu sechs Monate im Ausland leben – ohne Steueränderung

In Deutschland gearbeitet und den Lebensabend woanders verbringen? Das machen einige, aber was muss man beachten, wenn man die Rente in ein anderes Land mitnimmt?

Nach einem langen Arbeitsleben hoffen viele Menschen auf einen entspannten Lebensabend. Rund 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen Ihre Rente ins Ausland überwiesen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Darunter fallen alle, die in Deutschland einen Rentenanspruch erwirtschaftet haben, also auch ausländische Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben.

Sie sind unsicher, ob Ihre Rente im Alter reicht? Finden Sie es heraus.

Rente im Ausland: Wenn Sie nach dem Arbeitsleben Deutschland verlassen

Reicht die Rente in Deutschland oder versprechen Sie sich von einer Versteuerung im Ausland Vorteile?

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner Deutschland den Rücken kehren wollen, nehmen Sie Ihre Rente einfach mit. Allerdings müssen Sie dabei ein bisschen was beachten. Ziehen Sie dauerhaft innerhalb von Europa, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz um, ändert sich in den meisten Fällen nichts für Sie, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Dann wird das Geld einfach regulär auf Ihr Konto überwiesen. Allerdings kann es in Einzelfällen zu Abzügen kommen, falls Sie innerhalb des Rentenanspruchs auch ausländische Zeiten eingetragen haben. Sollte dies der Fall sein, schadet es nicht, wenn Sie Beratung suchen. Das geht beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ebenfalls gibt es in Deutschland Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern, die regeln sollen, dass Ihnen keine Nachteile drohen, sollten Sie dahin auswandern. Abkommen gibt es mit folgenden Ländern:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada und Quebec
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Rente im Ausland: Jährliche Überprüfung, ob Sie noch leben

Sollten Sie sich entschieden haben, Ihre Rente im Ausland zu verbringen, bekommen Sie jährlich Post von dem Renten-Service. Meist Mitte des Jahres erhalten Sie eine sogenannte „Lebensbescheinigung“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, die müssen Sie bestätigen lassen und zurückschicken. Bestätigungen ausstellen können beispielsweise deutsche Auslandsvertretungen oder Geldinstitute. In folgenden Ländern benötigen Sie keine Bestätigung:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich

Gebühren für Rente im Ausland?

Wenn Sie außerhalb Europas wohnen, kann es sein, dass Sie mit Umrechnungsgebühren konfrontiert werden. Unter anderem geht es da auch um Wechselkursverluste zwischen Euro und der Währung, die in Ihrer Wahlheimat gilt. Sollten Sie ein ausländisches Konto besitzen, kann es ebenso sein, dass Gebühren für die Überweisung der Rente anfallen. Sie sollten sich über Ihre finanzielle Situation und wie Sie Geld abheben/erhalten möchten auf jeden Fall Gedanken machen, bevor Sie einen Umzug planen. Ebenso sollten Sie allgemein Vorkehrungen treffen. Rund drei Monate vor der Auswanderung sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung informieren und Ihre Kontaktdaten übermitteln. Des Weiteren sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen, wie ein möglicher Versicherungsstatus im Ausland aussieht.

Steuern auf die Rente? Es hängt vom Abkommen ab, wo Sie zahlen

Sind sie nur vorübergehend im Ausland, damit ist ein Zeitraum von rund sechs Monaten oder 183 Tagen gemeint, werden die Steuern für die Rente weiterhin in Deutschland gezahlt. Ist der Aufenthalt länger, kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem Land der Wahl ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat, informiert das Portal Finanztip.
Das Abkommen legt fest, in welchem Land die Steuern gezahlt werden müssen.

Beispiel: Deutsche Rentner wandern nach Polen aus.

In diesem Fall regelt das DBA ist, dass die Rente in Deutschland besteuert wird.

Anders sehe das Besteuerungsrecht beispielsweise in Griechenland aus, da werde die deutsche Rente vom griechischen Fiskus versteuert, informiert Finanztip. Die Rente in Griechenland wird mit sieben Prozent versteuert, das soll viele Menschen locken. Die Tagesschau berichtete, dass Griechenland damit die öffentlichen Einnahmen steigern und für Menschen attraktiver werden wolle. Ein deutsches Paar hat das genutzt, für 1.200 Euro leben sie im griechischen Paradies.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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