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Änderung ab Januar

Neue Grundsteuer: Was Eigentümer und Mieter wissen sollten

Ab dem ersten Monat des Jahres 2025 ist die aktualisierte Grundsteuer gültig – dies könnte für einige eine finanzielle Belastung darstellen. Die potenziellen Konsequenzen für Eigentümer und Mieter.

Neues Jahr, neue Regeln – in knapp einem Monat gilt die neue Grundsteuer. Die bisherige Berechnungsgrundlage wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das bedeutete für Immobilienbesitzer, dass diese Angaben zu Ihrem Eigentum machen mussten. Auch, wenn die Reform bald in Kraft tritt, ist noch nicht alles zur Grundsteuer geklärt.

Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung, informiert Hausundgrund.de. Gemeinden und Kommunen erheben diese Steuer jährlich. Die Steuer ist eine der „wichtigsten Einnahmequellen“, damit werden „Straßen, Schwimmbäder oder Theater finanziert“, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Grundlage zu der Berechnung der Grundsteuer waren bislang sogenannte Einheitswerte. Diese waren jedoch veraltet und wurden lange Zeit nicht erneuert, so entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die „Grundsteuer neu berechnet werden müsse“, ordnet Hausundgrund.de ein. Zum ersten Mal gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Hausundgrund.de stellt die Herangehensweise vor:

Die bekannten Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), die zur Berechnung der Grundsteuer dienen, bleiben gleich. Der Grundstückswert bleibt der Basiswert, dieser wird „mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert“. Das Ergebnis ist dann die zu zahlende Grundsteuer.

Der Grundstückswert setzt sich aus dem Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelnden Nettokaltmiete zusammen.

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Was kommt auf die Eigentümer zu?

Die Grundsteuer kann deutlich steigen. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sagt gegenüber der Wirtschaftswoche: „Wir haben berechnet, dass Berlin 75 Prozent mehr Grundsteuer einnehmen wird als bislang. Klar, einige Haushalte werden demnächst auch weniger zahlen. Aber insgesamt greifen Berlin und andere Kommunen den Bürgern tiefer in die Tasche.

Da es sich nicht um ein einheitliches System handelt, ähnelt die neue Grundsteuer einem „Flickenteppich“, so Warnecke. Gleichzeitig erhöhen einige Städte und Gemeinden die Hebesätze an. Heinrich Fleischer, Experte der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft EY, sagt: „Die anhaltend schlechte Finanzsituation vieler Kommunen erfordert häufig eine Anhebung der Hebesätze.“ Das habe den „Trend zu immer höheren Grundsteuerhebesätzen“ beschleunigt, so dpa.

„Diese Ansätze sind oft komplex, intransparent und schwer nachvollziehbar. Das alles ist so aufwendig, dass die meisten Finanzbehörden es noch nicht geschafft haben, die neuen Hebesätze zu berechnen. Viele zögern auch, weil die Wahrheit bitter ist und viele Menschen am Ende viel mehr zahlen müssen“, kritisiert Warnecke den neuen Ansatz in der Wirtschaftswoche.

Was sollten Eigentümer tun?

Da die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist, darf diese ab dem 31. Dezember nicht mehr erhoben werden, sagt Warnecke. Eigentümer können daher die Dauerüberweisung oder die Einzugsermächtigung für die alte Grundsteuer beenden. Das Geld sollte allerdings gespart werden. Denn die neue Grundsteuer kommt, auch wenn noch nicht alle Eigentümer wissen, wie viel Geld sie zahlen müssen. Die Zahlungen können auch rückwirkend ab Januar 2025 auf Eigentümer zukommen, falls der Bescheid später kommt.

Sollten Eigentümer Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und noch nichts von der Finanzbehörde gehört haben, müssen die Zahlungen geleistet werden, obwohl die Einwände noch nicht abschließend geklärt sind.

Hebesatz im Jahr 2023

Ein Viertel aller Städte und Gemeinden erhöhten nach der EY-Analyse den Hebesatz im vergangenen Jahr. Im bundesweiten Schnitt lag der Hebesatz 2023 bei 409 Prozent und damit 18 Prozentpunkte höher als im Vorjahr, so dpa. Den höchsten durchschnittlichen Hebesatz hatte Nordrhein-Westfalen (577), gefolgt von Hessen (507) und Rheinland-Pfalz (464).

Was auf Eigentümer und möglicherweise Mieter in Kassel zukommt, ist bereits bekannt – dort stehen die Hebesätze fest.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Was ändert sich für Mieter?

Auch Mieter müssen voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen, denn die höhere Grundsteuer kann auch sie treffen. Die Grundsteuer kann nach deutschem Recht vom Vermieter auf sie umgelegt werden. Ob das im Einzelfall möglich ist, verrät ein Blick in den Mietvertrag. Grundsätzlich gehört die Grundsteuer zu den sogenannten Betriebskosten. Finanztip.de informiert, dass alle, die im Mietvertrag keine Nennung „zur Grundsteuer und anderen speziellen Betriebskosten [...] und auch keinen Verweis auf die Betriebskostenverordnung“ haben, diese nicht zahlen müssen. Mit Material der dpa.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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