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Erfolgreicher Verbraucherschutz

Nach Einigung: Rückzahlung für Strom- und Gaskunden denkbar

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband trifft eine außergerichtliche Einigung mit Energieversorgern. Kunden profitieren – was Sie jetzt tun müssen.

Einigungen gab es mit den Anbietern Primastrom, Voxenergie und Nowenergie (Tochtergesellschaften der Primaholding GmbH) – diese sorgten mit eigenmächtigen Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen oder unzureichenden Informationen zum Widerrufsrecht für Ärger bei Kunden, informiert der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzvb). Der Vergleich macht deutlich: Verbraucher können sich „erhebliche Beträge zurückholen“ oder Verträge schneller beenden.

Vergleich mit Energieanbietern: Das sind die Ergebnisse

Einige Kunden von Energieanbietern könnten Geld zurückerhalten. Verbraucherschützer einigten sich mit dem Unternehmen. Was man beachten muss.

Durch den Vergleich, den vzbv erzielen konnte, können Kunden auch rückwirkend günstigere Tarife erlangen, wenn Widerrufe abgelehnt wurden. Sofern noch nicht geschehen, können bestimmte Verträge auch noch widerrufen werden, so Vzbv.de. Ebenso können sie schneller aus Verträgen aussteigen – teilweise wurden Kündigungen erst mit einem Vertragsende im Jahr 2027 bestätigt. Der Vergleich sorgt dafür, dass Kunden grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus den Verträgen entlassen werden.

Angebliche Preissenkungen, mit denen die Anbieter nach eigenmächtigen Erhöhungen auf die Kunden zugekommen sind, lagen deutlich über dem Marktdurchschnitt. Durch den Vergleich wird eine Obergrenze festgelegt, „zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen“, informiert Vzbv.de. Je nach Situation könnten sich dadurch Preise halbieren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht von einer Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe ab.

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Nach Vergleich: Was müssen Verbraucher tun, um zu profitieren?

Um von der Einigung zu profitieren, müssen Betroffene aktiv werden. Es genügt nicht, auf automatische Anpassungen zu warten. Kunden sollten sich direkt an ihre Energieanbieter wenden und sich ausdrücklich auf die getroffene Vereinbarung zwischen dem vzbv und der Primaholding-Gruppe berufen. Hierfür sollten Sie eine E-Mail an den Kundenservice senden. Dies gilt auch, wenn Sie bereits gekündigt oder die neuen Vertragsbedingungen widerrufen haben. Die Frist dafür ist der 31. Dezember 2024.

„Primastrom, voxenergie und nowenergy halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert“, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Zustimmung zum Vergleich wurde demnach nur erteilt, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren

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Finanzbuch anlegen: Der wichtigste Spartipp überhaupt – den Überblick behalten. Schreiben Sie Ausgaben und Budget für den Monat auf und überprüfen Sie es regelmäßig. So verlieren Sie nie Ihre Finanzen aus dem Blick und sparen automatisch Geld dabei.  © Imago
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Im Supermarkt vor dem Regal hat man eine Menge Auswahl. Der Tipp hier: weiter unten im Regal schauen. Auf Augenhöhe befinden sich meist die bekannten Marken, darunter – etwas versteckter – die Eigenmarken der Geschäfte und No-Name-Produkte. Diese sind oft um einiges günstiger und schmecken genauso gut. © Imago
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Heutzutage als moderner Trend „Meal Prepping“ gefeiert, Hausfrauen aber schon seit Jahrhunderten bekannt: Vorkochen. Wer sich zum Beispiel am Wochenende die Mühe macht, ein paar gesunde Gerichte vorzukochen und einzufrieren, erspart sich unter der Woche in der Mittagspause etwa das teure Essen in Kantinen und Restaurants. © Imago
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Dasselbe gilt für Kaffee, Tee, heiße Schokolade, oder wonach auch immer einem der Sinn steht: Anstatt diese Getränke teuer am Automaten zu kaufen, wenn das Büro keine Maschine hat, sollte man sie in der Thermoskanne lieber gleich selbst mitbringen. © Imago
Zigaretten und Alkohol
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Fahrrad ist gesünder als Auto
Das Auto stehen lassen: Spart nicht nur Abgase, sondern auch Geld für Benzin. Und wenn man stattdessen das Rad nimmt, ist das darüber hinaus auch noch gut für die Gesundheit. © Imago
Kleidung im Second Hand Laden ist günstiger
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Kleidung tauschen statt neu kaufen
Wer nicht im Second Hand Laden einkaufen will, kann stattdessen auch Kleiderbörsen mit Freunden veranstalten. Jeder bringt mit, was er nicht mehr braucht oder haben möchte und dann wird getauscht. Das funktioniert übrigens nicht nur mit Kleidung, sondern auch mit Haushaltsgegenstände oder Büchern. © Imago
DIY Möbel aus Paletten
Es muss nicht immer neu sein. Die alten Klamotten, der Rucksack oder die Möbel sind nicht mehr modern? Einfach selbst was draus machen. Ganz nach dem DIY-Prinzip können alte Gegenstände neu verziert und geschmückt werden – nennt sich Upcycling (von Recycling) und ist viel günstiger als neu zu kaufen. © Imago
Kinder die sich Stifte teilen
Nicht neu kaufen gilt auch bei vielen anderen Sachen, zum Beispiel Werkzeugen, Spielzeug für die Kinder oder Büchern. Am besten fragt man erstmal im Freundeskreis, ob jemand den gesuchten Gegenstand besitzt und kann sich ihn dann ausleihen. Besonders bei Werkzeug oder Büchern praktisch. Auch Kinderspielzeug kann so erst einmal getestet werden. Liegt es entgegen der allgemeinen Erwartung nicht nach einer Woche in der Ecke, kann man es immer noch selbst nachkaufen.  © Imago
Paar prüft Verträge
Der Handyvertrag ist schon ziemlich alt, die GB reichen am Ende des Monats nicht und man muss ständig Datenvolumen nachkaufen? Dann am besten mal schauen, ob man auf dem neusten Stand ist. Vielleicht gibt es bei einem anderen Anbieter ja eine viel günstigere Alternative, bei der man mehr für weniger bekommt.  © Imago
Nicht alle Abos sind nötig
Eine ähnliche Kostenfalle: Abos. Jeden Monat gehen Zahlungen vom Konto runter und man denkt: Ach ja, das wollte ich ja kündigen. Einmal hinsetzen und alle Abonnements beenden, die man nicht braucht. Wer seit Monaten für Disney, Netflix, Sky oder Spotify zahlt, den Dienst aber nicht nutzt, sollte ihn lieber stornieren und Geld sparen.  © Imago

Rückblick: Anfang 2024 gab es bereits einen Vergleich

Mit den Primaholding-Töchtern primastrom und voxenergie gab es bereits Anfang 2024 einen Vergleich, der zu Entlastungen für Kunden führte. Nach dem Vergleich wurden die Musterfeststellungsklagen von vzbv zurückgezogen. Mit der neuen Einigung erweitert sich mit nowenergy-Kunden der Kreis der Verbraucher, die profitieren. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Matthias Stolt/Imago

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