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Energiepreispauschale Steuererklärung

Keine Energiepreispauschale erhalten? Geld über die Steuererklärung bekommen

Eigentlich sollten alle Arbeitnehmer und Minijobber im vergangenen Jahr die Energiepreispauschale (EEP) automatisch mit dem Lohn erhalten haben. Doch viele haben die 300 Euro nicht bekommen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) berichtet in einer aktuellen Pressemeldung, dass der Anspruch auf die Energiepreispauschale über 300 Euro vielfach nicht ausbezahlt wurde. Damit ist der Anspruch allerdings nicht verloren gegangen. Vielmehr weist der VLH darauf hin, dass der Anspruch mit der Einkommensteuerklärung noch geltend gemacht werden kann. Hierzu ist einfach eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben. Weitere Angaben müssten dazu von Arbeitnehmern nicht gemacht werden, weil das Finanzamt automatisch prüfen kann, ob jemand die Energiepreispauschale bereits erhalten hat. Prüfen sollte man aber immer, ob nicht zusätzlich auch ein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss besteht.

Energiepreispauschale: Minijobber müssen zusätzliche Angabe machen

Energiepauschale: Wer sie nicht bekommen hat, kann sie mit der Steuererklärung beantragen.

Minijobber, die die Energiepreispauschale nicht schon anderweitig erhalten haben, beispielsweise in einem Hauptbeschäftigungsverhältnis, müssen in der Einkommensteuererklärung weitere Angaben machen. Nach Aussage des VLH muss dann zur Einkommensteuererklärung zusätzlich die Anlage „Sonstiges“ eingereicht werden. Dort ist schlicht in Zeile 14 anzugeben, dass man die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber nicht erhalten hat.

Selbständige ohne Steuervorauszahlungen benötigen auch die Steuererklärung

Wer nicht angestellt, sondern als Unternehmer tätig war, konnte die Energiepreispauschale mit den zu leistenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer verrechnen. An Unternehmer, die keine Vorauszahlungen leisten mussten, wurde die Energiepreispauschale aber noch nicht ausbezahlt. Diese wird dann erst mit Abgabe der Einkommensteuererklärung bei der Festsetzung der zu bezahlenden Einkommensteuer automatisch berücksichtigt.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig

Was vielen nicht bewusst ist: Die Energiepreispauschale kann zumeist nicht in voller Höhe eingestrichen werden, da sie der Steuer unterliegt. Je höher der Steuersatz ist, desto weniger bleibt also von der Energiepreispauschale übrig. Für Arbeitnehmer, die bereits die Energiepreispauschale erhalten haben, ist der Betrag im Arbeitslohn als Einnahme bereits berücksichtigt und versteuert worden. Deshalb müssen hier keine zusätzlichen Angaben in der Steuererklärung gemacht werden. Es lohnt sich aber immer zu prüfen, ob man mit der Steuererklärung nicht noch weitere Auslagen geltend machen kann.

Rubriklistenbild: © Anke Bingel/Imago

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