Steuerliche Entlastungen
Einkommensteuer: Was ändert sich beim Grundfreibetrag?
Der Bundesrat hat am 22. November eine Anhebung des sogenannten Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer gebilligt. Was bedeutet das konkret?
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt. Dadurch soll der sogenannte Grundfreibetrag, sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, rückwirkend zum 1. Januar 2024 angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf ihrer Website informierte: „Für Singles steigt er um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro, für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung um 360 Euro auf 23.568 Euro.“
Entlastungen bei Einkommensteuer
Die Anpassung solle bereits in der Dezember-Gehaltsabrechnung sichtbar werden, so die VLH in ihrer Mitteilung: „Das bedeutet, dass für viele Arbeitnehmende das letzte Gehalt des Jahres spürbar höher ausfällt.“ Durch die Änderung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sichergestellt werden. Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
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Weitere Entlastungen
Der Bundesrat stimmte am 22. November dem Jahressteuergesetz mit weiteren Entlastungen zu. In dem Jahressteuergesetz geht es zum Beispiel um folgende Anpassungen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete: So soll die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinheitlicht werden. Bei Pflege- und Betreuungsleistungen sollen Steuerermäßigungen – wie bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen – den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzen. Die Beantragung von Kindergeld soll auch elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern sollen Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt werden – wie bei Windanlagen. (Mit Material der dpa)
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