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25 Cent Pfand

Einwegpfand soll ab 1. Januar 2024 auf bestimmte Produkte ausgedehnt werden

Auf fast alle Getränke in Einwegverpackungen sind mittlerweile 25 Cent Pfand fällig. Ausgenommen sind zum Beispiel Milch- und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen.

Ob Fruchtsaft in der Kunststoffflasche oder Prosecco in der Dose: Auf fast alle Getränke in Einwegverpackungen sind inzwischen 25 Cent Pfand fällig, eine Ausweitung der Pfandpflicht gilt seit Jahresbeginn 2022.

Auf welche Getränke wird Einwegpfand erhoben, auf welche nicht?

Auf welche Getränke wird ein Einwegpfand erhoben? Unter die Pfandpflicht fallen „Bier, Biermischgetränke, Cider und Apfelwein sowie andere alkoholische Mischgetränke, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, Nektare und Säfte sowie Smoothies, Energydrinks, Alkopops und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von weniger als 50 Prozent“, wie die Verbraucherzentrale Hamburg laut Mitteilung im Juli informierte. Tipps, wenn die Pfandflaschen-Rückgabe nicht klappt.

Auf welche Getränke beziehungsweise Getränkeverpackungen wird dagegen kein Einweg-Pfand erhoben? Von einer entsprechenden Pfandpflicht ausgenommen sind hier „Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen, Milch oder Milchmischgetränke in Kunststoffflaschen, Säfte und andere Getränke in Tetrapaks, Schlauchbeuteln oder Folienstandbodenbeuteln („Capri-Sun”)“ so die Verbraucherzentrale. „Größere Verpackungen wie Partyfässchen dürfen ebenfalls ohne Pfand verkauft werden.“

Viele Getränkeverpackungen sind mittlerweile pfandpflichtig. (Symbolbild)

Einweg-Pfand von 25 Cent fällig?

Woran erkennt man pfandpflichtige Einweg-Verpackungen? „Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig ge­kennzeichnet sein“, erklärt die Verbraucherzentrale aktuell auf ihrer Website. „Die Abfüller kennzeichnen Ein­weg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode). DPG steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH. Die DPG wird u. a. von Einweg-Getränkeabfüllern und -Händlern getragen.“ Das Hersteller-Logo hat laut der Verbraucherzentrale folgende Bedeutung:

  • pfandpflichtige Einweg-Verpackung
  • Einweg-Pfand beträgt immer 25 Cent
  • Pfanderstattung von 25 Cent im Handel

Einweg-Pfand soll ab 2024 erweitert werden

Mit dem Jahreswechsel werde das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgedehnt, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ab Januar 2024 komme beim Einwegpfand eine neue Regelung hinzu: „Dann fallen auch die letzten Ausnahmen für milchhaltige Getränke, die der Pfandautomat bisher wieder ausgespuckt hat“, heißt es unter anderem in dem Bericht. Grund für die schrittweise Ausweitung des Pfandsystems sei eine Novelle des Verpackungsgesetzes. So endet dem Bericht zufolge mit dem bevorstehenden Jahreswechsel die Übergangsfrist für „bestimmte Milchgetränke“ in Plastikflaschen. „Dabei handelt es sich wohl um Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent – zum Beispiel Kakaodrinks oder auch Trinkjogurts, wie sie Müllermilch und Nestlé, aber auch die zahlreichen Eigenmarken der Discounter anbieten“, heißt es weiter in dem Bericht des RND. „Sobald die Produkte in Plastikflaschen statt im Tetra Pak verkauft werden, kosten sie ab dem 1. Januar 25 Cent mehr.“

Die DPG informiert zudem auf ihrer Website: „Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo“. Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) würden diese Getränke „pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert“, heißt es dort weiter. Die DPG bietet zudem einen Überblick über alle pfandpflichtigen Getränke.

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Pfeifen Sie auf das MHD: So erkennen Sie, ob ein Lebensmittel verdorben ist

Brot, das schimmelt, gehört in den Müll. Hartes Brot können Sie dagegen noch retten.
Kennen Sie die Regel, dass ein fauler Apfel den ganzen Korb verdirbt? So ähnlich ist es mit Brot auch. Wenn Sie an einem Brotlaib oder auch nur an einer Brotscheibe Schimmel entdecken, sollten Sie das gesamte Brot in den Müll werfen. Brot ist so porös, dass die Schimmelsporen ganz leicht und rasend schnell alles durchdringen. Ist das Brot dagegen nur abgelaufen, hart oder trocken, müssen Sie nicht gleich Abschied nehmen. © picture alliance/dpa
Eier Haltbarkeit erkennen
Je älter ein Ei ist, desto mehr Luft konnte durch die poröse Eierschale ins Innere gelangen. So entsteht ein Luftpolster zwischen Eigelb und Schale. Wenn Sie das Ei in ein Glas mit Wasser legen, schwimmt deshalb die Seite mit der Luftblase oben. Wenn es schließlich an der Oberfläche schwimmt, ist das Ei mit höchster Wahrscheinlichkeit verdorben. © picture alliance/dpa
Fisch Haltbarkeit erkennen
Wenn Sie ihn an der Fischtheke gekauft haben, bleiben Ihnen noch maximal drei Tage, lieber weniger. Sobald der Fisch schlecht ist, wird seine Haut und das Fleisch schleimig und der typische, unangenehme Fischgeruch steigt Ihnen in die Nase. Finger weg! © Holger Hollem/dpa
Fleisch Haltbarkeit erkennen
Frisches, rohes Fleisch hat einen eigentümlichen Geruch, den ungeübte Nasen schon mal falsch interpretieren können. Dabei verströmt fauliges Fleisch einen Gestank, dem man sich kaum nähern kann. Ist das Fleisch außerdem noch schleimig oder klebrig, lassen Sie bitte die Finger davon. Farbveränderungen sind zwar nicht per se ein Hinweis auf verdorbenes Fleisch, aber gräulich sollte es nicht aussehen. © picture alliance / Oliver Berg/d
Joghurt Haltbarkeit erkennen
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, ist das aber noch lange kein Grund, den Joghurt wegzuschmeißen. Meist ist er noch völlig in Ordnung und genießbar. Die enthaltenen Bakterien funktionieren dabei wie ein natürliches Konservierungsmittel. Erst, wenn sich auf der Oberfläche ungewöhnlich für Flüssigkeit bildet und der Joghurt auch unten im Becher flüssig ist, sollten Sie ihn entsorgen. © picture alliance / dpa
Käseplatte mit Wein
Je weicher und feuchter der Käse, desto leichter wird er schlecht. Er fängt dann an, unangenehm sauer zu riechen. Auch bei Schimmelbefall sollten Sie Weichkäse in die Tonne werfen, da dieser die feuchte Käsemasse sehr schnell durchdringt und dabei nicht unbedingt sichtbar ist.  © crisper85/Imago
Käse Haltbarkeit erkennen
Das gilt natürlich nicht für Sorten mit Edelschimmel, wie Gorgonzola, Brie oder Roquefort. Hartkäse wie Parmesan hat eine deutlich längere Haltbarkeit. Hier können Sie Schimmel an den Außenseiten ruhig großzügig wegschneiden und den Rest des Laibes ohne schlechtes Gewissen genießen. © Harald Tittel/dpa
Milch Haltbarkeit erkennen
Schlechte Milch müssen Sie nicht in jedem Fall wegschütten. Schmeckt oder riecht die Milch schlecht oder ist sie klumpig geworden, dann müssen Sie sie entsorgen. Das gilt aber nicht für unbehandelte Milch. Daraus können Sie noch einiges zaubern.  © picture alliance/dpa
Olivenöl Haltbarkeit erkennen
Olivenöl muss fruchtig riechen, dann können Sie es jahrelang genießen. Altes, schlechtes Öl riecht dagegen ranzig, teilweise sogar wie Motoröl. Lagern Sie das Öl am besten dunkel und dicht verschlossen, dann kann es sich viele Jahre halten. © Lorenzo Carne/dpa
Wurst Haltbarkeit erkennen
Sie haben Wurst an der Fleischertheke gekauft? Dann sollten Sie sie so schnell wie möglich verbrauchen, am besten innerhalb der nächsten drei Tage. Fängt die Wurst an, seltsam zu riechen und schleimig zu werden, haben Bakterien ganze Arbeit geleistet. Dauerwurst, wie Salami, hält sich länger, wie der Name schon verrät. © picture alliance / Patrick Pleul

Woran erkennt man dagegen Mehrwegflaschen?

Grundsätzlich sollte man folgenden Unterschied beim Leergut kennen: Pfand wird sowohl auf Einweg- als auch auf Mehrwegflaschen erhoben. „Zur Unterscheidung kann man aber die Höhe des Pfands heranziehen“, wie in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vereinfachend erklärt wird – „bei Mehrwegflaschen ist das Pfand in der Regel niedriger – das heißt 8 oder 15, statt 25 Cent“. Außerdem sei auf Mehrwegflaschen manchmal das Wort „Mehrweg“ eingestanzt oder auf dem Etikett abgedruckt. „Zudem können diese mit Umweltzeichen gekennzeichnet sein.“

Rubriklistenbild: © Michael Eichhammer/Imago

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