Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Wohnen

CO₂-Abgabe: So wird berechnet, was Mieter bezahlen müssen

Die CO₂-Abgabe wird zwischen Vermieter und Mieter je nach Energieeffizienz des Hauses aufgeteilt. Wer übernimmt welchen Anteil?

Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben, die bislang in voller Höhe alleine vom Mieter über die Heizkosten bezahlt wurde. Seit dem 1. Januar 2023 muss der Vermieter sich je nach energetischem Zustand des Hauses an diesen Kosten beteiligen.

Die CO₂-Abgabe ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik, um Anreize zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu setzen. CO₂ ist dabei die chemische Bezeichnung für das klimaschädliche Kohlendioxid, das beim Verbrennen von Kohlenwasserstoffen wie Öl oder Gas entsteht. Seit Einführung ist für jede ausgestoßene Tonne CO₂ eine Abgabe zu bezahlen. Die Lieferanten von Öl- oder Gas müssen diesen Posten in ihren Rechnungen gesondert ausweisen. 

Wie ermittelt sich der Preis der CO₂-Abgabe?

Für den Preis der CO₂-Abgabe setzt die Bundesregierung auf ein System des Zertifikatehandels. Für den Verkauf von Öl oder Gas muss der Brennstofflieferant über eine ausreichende Menge an Emissionszertifikaten verfügen, die rechnerisch auf die verkauften Brennstoffe entfällt. Diese Zertifikate sind bisher zu einem Festpreis vom Bundesumweltamt zu beziehen. Die Kosten der Zertifikate betrugen bei ihrer Einführung im Jahr 2021 25 Euro je ausgestoßener Tonne CO₂. Der Preis stieg im Jahr 2022 auf 30 Euro je Tonne an und steigt in den Folgejahren weiter, im Jahr 2024 auf 35 Euro je Tonne und im Jahr 2025 auf 45 Euro je Tonne. Für 2026 soll sich der Preis in den gesetzlich festgesetzten Grenzen von 55 Euro bis 65 Euro bewegen. Ab 2027 wird dann ein Durchschnittspreis zugrunde gelegt, der aus dem Handel im jeweiligen Vorjahr ermittelt wird.

Wer muss etwa beim Heizen welchen Anteil bezahlen?

CO₂-Abgabe: Was übernimmt der Vermieter – und was zahlt der Mieter?

Nach der in Deutschland geltenden Betriebskostenverordnung ist der Vermieter berechtigt, die angefallenen Heizkosten an den Mieter weiter zu berechnen. Schließlich ist es ja der Mieter, der die Wärme für sich nutzt. Das galt bislang auch für die CO₂-Abgabe. Die Ampel-Koalition hat aber ein Gesetz beschlossen, wonach die CO₂-Abgabe ab dem Abrechnungszeitraum 2023 in einem vorgegebenen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verteilt wird, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Ein Mieter könne schließlich nichts selbst unternehmen, um schlecht gedämmten Wohnraum zu verbessern. Dieses könne nur der Eigentümer veranlassen. Die Verteilung der CO₂-Abgabe soll Vermietern, die Wohnraum mit guter Dämmung vermieten, begünstigen, sodass der Anteil, den sie nicht an den Mieter weiterberechnen können, geringer ausfällt.

Das Gesetz sieht folgende Staffelung der Kostenverteilung je nach Energieeffizienz des Hauses zwischen Mieter und Vermieter vor:

Aufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter

Berechnung des Anteils des Mieters an der CO₂-Abgabe

Den jeweiligen Anteil von Vermieter und Mieter zu berechnen, ist Aufgabe des Vermieters. Dieser muss die anfallenden Kosten der CO₂-Abgabe in einem ersten Schritt auf die Wohnflächen verteilen. Der auf die jeweilige Mietwohnung entfallende Anteil ist dann weiterhin entsprechend des festen Verteilungsverhältnisses, je nach Effizienz des Gebäudes, zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Dabei hat der Vermieter die entsprechenden Angaben zur Ermittlung dem Mieter mitzuteilen. Der Mieter kann also nachvollziehen, wie hoch die CO₂-Abgabe je Quadratmeter Wohnfläche ist und wie das Haus, in dem die jeweilige Wohnung gelegen ist, energetisch einzustufen ist. Kommt der Vermieter seiner Informationspflicht nicht im vollen Umfange nach, ist der Mieter berechtigt, seine Heizkostenvorauszahlung fortan um 3 Prozent zu kürzen. Zur Unterstützung der Berechnung hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Rechner im Internet bereitgestellt.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Finanzen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Mieter, die Wärme direkt einkaufen: Anspruch gegenüber Vermieter?

Es gibt aber auch Mieter, die beim Heizen entstandene Brennstoffkosten direkt mit dem Energieversorger oder Brennstofflieferanten abrechnen. In diesem Fall kann der Mieter gegenüber seinem Vermieter einen Erstattungsanspruch entsprechend der Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter geltend machen. Hierzu muss der Mieter jedoch selbst die Berechnung der CO₂-Abgabe vornehmen, die auf einen Quadratmeter Wohnfläche entfällt. Die entsprechenden Angaben kann er der Rechnung seines Brennstofflieferanten oder Energieversorgers entnehmen. Der Mieter hat für die Geltendmachung seines Anspruchs zwölf Monate Zeit, nachdem er die entsprechende Abrechnung erhalten hat, und muss dieses in Textform, also beispielsweise als E-Mail oder in Form eines Briefes, an den Vermieter richten. Auch hier steht der Rechner des Wirtschaftsministeriums im Internet als Berechnungshilfe zur Verfügung.

Rubriklistenbild: © Kzenon/Panthermedia/IMAGO

Kommentare