Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Statt Bargeld
Bezahlkarte für Geflüchtete: Wie das System funktioniert
Staatliche Leistungen sollen künftig für Geflüchtete über eine Bezahlkarte laufen. Wie das funktioniert und für wen genau es gelten soll.
Bequem mit der Karte bezahlen, das gehört für viele Menschen einfach dazu. Manche fragen sich, was sicherer ist, den PIN eingeben oder eine Unterschrift leisten. Was allerdings einheitlich ist, ist, dass die Karte bequem eingesetzt werden kann und man sich nicht zwangsläufig auf die Suche nach einem Geldautomaten machen muss. Seit mehreren Monaten ist eine Bezahlkarte für Geflüchtete in Deutschland im Gespräch – die soll deutlich andere Funktionen haben, als normale EC-Karten. Wie das funktioniert und was genau dahinter steckt.
Einen konkreten Plan, der für alle 16 Bundesländer gilt, gibt es nicht. Grundsätzlich haben sich die Länder Ende 2023 darauf geeinigt, Bezahlkarten für Geflüchtete einzuführen. Dazu laufen bereits einige Tests. Die Annahme dahinter sei, dass dadurch nicht mehr mögliche Schleuser bezahlt oder Familien im Ausland unterstützt werden könnten, informiert Migrationsforscherin Petra Bendel (Institut für Politische Wissenschaft der Uni Erlangen) gegenüber ZDFheute.
Die Bezahlkarte soll guthabenbasiert mit Debit-Funktion sein. Dies bedeutet, dass es keine Kontobindung gibt. Jedes Bundesland entscheidet dann über die Höhe des Barbetrags und weitere Zusatzfunktionen. Die grundsätzlichen, technischen Möglichkeiten sollen einheitlich sein, informiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland. 14 Bundesländer wollen die Karte gemeinsam einführen, da soll es frühestens 2025 soweit sein. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern streben nach Informationen der Wirtschaftswoche ein Sonderverfahren an. Einige Modellversuche gibt es derzeit in Thüringen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigt auf X (vormals Twitter) an: „Unsere Bezahlkarte kommt schneller und ist härter. Es können nur noch Waren in Geschäften des täglichen Gebrauchs gekauft werden. Wir stoppen Online-Shopping, Glücksspiel und Überweisungen ins Ausland“.
Für wen ist die Bezahlkarte angedacht?
Die Karte richtet sich an leistungsberechtigte Asylbewerber.
Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren
Bargeld abheben mit Bezahlkarte: Grundsätzlich möglich
Mit der Karte sollen Geflüchtete Geld abheben können – dies soll bis zu einem Höchstbeitrag möglich sein. Wie hoch dieser Betrag genau sein wird, ist noch nicht klar. Nicht möglich soll ein Geldtransfer von Karte zu Karte sein. Auch Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen, informiert RND. Ebenso soll die Karte vor allem regional eingesetzt werden.
Um wie viel Geld geht es eigentlich?
Asylbewerber bekommen in der ersten Aufnahmeeinrichtung ein Taschengeld von 204 Euro ausgezahlt. Dieses steht für den persönlichen Bedarf zur Verfügung. Ein Bett und Mahlzeiten werden gestellt, eine Versorgung bei akuten Krankheiten wird gewährleistet. Bei Selbstversorgung erhalten Alleinstehende rund 460 Euro, informiert die Wirtschaftswoche.
Kritik an der Bezahlkarte
Kritik gibt es unter anderem aus dem Förderverein Pro Asyl e. V. – demnach planen Bund und Länder ein „Diskriminierungsinstrument, das den schutzsuchenden Menschen in Deutschland das Leben schwer machen soll“, heißt es in einer Pressemitteilung. Drei Punkte sehen die Verantwortlichen als besonders problematisch:
Keine Überweisungen: Das Alltagsleben werde Geflüchteten verwehrt, beispielsweise kleinere Einkäufe im Internet oder ein Handyvertrag.
Kein Mindestbetrag für Barabhebung: Sicherung an der Teilhabe des soziokulturellen Lebens ausgeschlossen.
Regionale Einschränkung: Begrenzung der Freiheit der Betroffenen.