Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Einkommen 450 Euro

Energiepreispauschale: So bekommen auch Minijobber ihre 300 Euro

Geld vom Staat als Ausgleich für hohe Gas- und Spritpreise: Das ist die Idee der Energiepreispauschale für die arbeitende Bevölkerung. So profitieren auch Minijobber.

Gas, Strom, Kraftstoff: Die Kosten für Energie heben ab. Um die Bürger zumindest ein wenig zu entlasten, zahlt der Staat vielen von ihnen die sogenannte Energiepreispauschale. Einmalig 300 Euro stehen jedem Erwerbstätigen zu. Ausgezahlt werden sie entweder über den Arbeitgeber (falls am 1. September beschäftigt), oder vom Finanzamt bei der Einkommensteuer berücksichtigt (falls 2022 zu einem anderen Zeitpunkt als am 1. September beschäftigt oder freiberuflich tätig).

Die Energiepreispauschale soll auch die stark steigenden Wohnnebenkosten abfedern.

Energiepreispauschale: So bekommen auch Minijobber ihre 300 Euro

Doch was ist eigentlich mit Minijobbern, die 450 Euro im Monat bekommen? Die gute Nachricht: Auch sie bekommen die Pauschale. Die nicht ganz so gute: Bei ihnen verhält sich die Angelegenheit etwas komplizierter als bei anderen Beschäftigten.

Das sind die konkreten Regeln für die Energiepreispauschale bei Mini-Jobbern:

BeschäftigungAuszahlung der Pauschale
Minijob plus Hauptbeschäftigung, die am 1. 9. bestehtÜber Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung
Minijob ohne zusätzliche Hauptbeschäftigung am 1. 9.Über Arbeitgeber des Minijobs
Minijob in 2022, aber nicht am 1. 9.Über Finanzamt – genaue Regelung folgt

Minijobber, die ihren Verdienst pauschal besteuen, müssen bei ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Arbeittsverhältnis handelt. Diese Erklärung geht dann weiter an das Finanzamt. So soll verhindert werden, dass jemand die Energiepreispauschale doppelt bekommt

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Generell gibt es zur Energiepreispauschale noch eine weitere gute und eine weniger gute Nachricht, die für alle gelten: Sozialabgaben werden auf diese Zahlung nämlich nicht fällig. Allerdings muss sie wie normales Einkommen versteuert werden – was allerdings auf den Netto-Verdienst vieler Minijobber kaum eine Auswirkung haben dürfte.

Rubriklistenbild: © Ruediger Rebmann/Imago

Kommentare