Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Bürokratische Hürde

Elterngeld in Sicht: Sieben Tipps, um den Antrag richtig auszufüllen

Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. Der Antrag dafür hat es aber in sich. Mit diesen Tipps füllen ihn Mütter und Väter korrekt aus.

Ist der Antrag auf Elterngeld nicht vollständig und korrekt ausgefüllt, verzögert sich die Bearbeitung und damit auch die Auszahlung. Viele Eltern fragen sich auch, wie hoch es aktuell ist und wie lange man es ausbezahlt bekommt. Wertvolle Informationen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung. Die wichtigsten Tipps daraus finden Sie hier im Überblick (Stand: August 2023).

Tipp 1: Mit dem Antrag auf Elterngeld schon vor der Geburt starten

Elterngeld soll Familien finanziell absichern. Den Antrag auszufüllen, kostet Eltern aber häufig viel Zeit und Nerven.

Sobald der Nachwuchs auf der Welt ist, ist nichts mehr, wie es mal war. An Zeit und Ruhe mangelt es jungen Eltern ganz besonders. Beschäftigen Sie sich daher am besten schon zu Beginn der Schwangerschaft mit dem Elterngeldantrag, auf jeden Fall noch vor der Geburt.

Einreichen kann man den Antrag jedoch erst, sobald das Baby geboren ist und die für den Antrag notwendigen Formulare wie die Geburtsbescheinigung vorliegen. Letztere erhalten Sie beim Standesamt. Als Frist zum Einreichen gelten die ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes.

Tipp 2: Sich professionelle Hilfe holen

Für (werdende) Eltern gibt es in Deutschland einige sehr gute Anlaufstellen, etwa pro familia. Der Bundesverband steht Hilfesuchenden telefonisch zur Verfügung, man kann aber auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Tipp 3: Den Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus kennen

Eltern können zwei Arten von Elterngeld beantragen: Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

Basiselterngeld steht Eltern gemeinsam für insgesamt 14 Monate zu. Vorausgesetzt, beide beteiligen sich an der Betreuung des Kindes, sodass das elterliche Einkommen wegfällt. Die Monate können Vater und Mutter frei untereinander aufgeteilt werden, wobei der eine Partner mindestens zwei, der andere maximal zwölf Monate für sich beanspruchen kann.

ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate lang bezogen werden. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, da die Eltern weiterhin ein Einkommen haben. Dieses ist jedoch reduziert, weil sie nur noch in Teilzeit beschäftigt sind. Die maximale Wochenarbeitszeit darf in diesem Zeitraum 32 Stunden nicht überschreiten.

Tipp 4: Einen Partnerschaftsbonus beantragen

Arbeiten beide Elternteile, während sie ElterngeldPlus beziehen, gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, können Sie einen Antrag auf Partnerschaftsbonus stellen. Das bedeutet, dass sie zusätzliche zwei bis vier Monate EltergeldPlus erhalten.

Extra-Einkommen: Nebenjobs in Branchen, wo Mitarbeiter gefragt sind

Lächelnde Geschäftsfrau.
Die Jobplattform Zenjob hat in einer früheren Untersuchung ausgewertet, wie viel Studenten oder Nebenjobbende bei welchen Nebenjobs verdienen können. Das Unternehmen hatte dazu insgesamt 797.000 Nebenjobs zwischen 2019 und 2021 in 36 Städten ausgewertet. Vergleichsweise gut bezahlt waren demnach die Bürokräfte. Die durchschnittlichen Stundenlöhne lagen laut dem im Februar 2022 veröffentlichten „Zenjob-Jobspiegel“ für Büroaushilfen damals bei 13,28 Euro. © JOSEF/Westend61/Imago
Jemand hält einen Geldbeutel mit Geldscheinen in der Hand
Danach folgten die Kuriere. Die durchschnittlichen Stundenlöhne für entsprechende Fahrerjobs lagen der Auswertung zufolge bei damals 13,20 Euro. © Bihlmayerfotografie/Imago
Jemand zapft Bier aus einem Hahn.
Noch immer werden Mitarbeiter in der Gastronomie zum Teil händeringend gesucht. Zum Zeitpunkt der Auswertung (30. Dezember 2021) lag der Stundenlohn für den Job als Kellnerin oder Kellner bei im Schnitt 12,90 Euro.  © Axel Heimken/dpa (Archivbild)
Symbolbild - Sparen
Auch auf Messen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mit einem Nebenjob etwas hinzuzuverdienen. Für Hosts oder Hostessen beziehungsweise einen entsprechenden Promoter-Job lag der durchschnittliche Stundenlohn der Auswertung zufolge bei damals 12,80 Euro. © Daniel Karmann/dpa
Mitarbeiter an der Supermarktkasse
Wer sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen will, findet Job-Angebote auch bei Supermärkten. Zum damaligen Zeitpunkt lag, wie die Auswertung gezeigt hatte, der Stundenlohn für einen Kassiererjob bei im Schnitt 12,70 Euro.  © Sven Hoppe/dpa
Auswertung mit einem Tachenrechner und Rotstift
Welche Nebenjobs finden sich noch? Bei Inventurjobs konnte man zum Zeitpunkt mit im Durchschnitt 12,50 Euro Stundenlohn rechnen... © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago
Eine Person hält einen Geldbeutel in der Hand.
... und bei Jobs als Kommissioniererin oder Kommissionierer mit einem Stundenlohn von damals durchschnittlich 12,10 Euro, wie die Auswertung zu den Nebenjobs ergeben hatte.  © Patrick Pleul/dpa
Eine Person hält eine Geldbörse.
Bei der Suche nach einem Zusatzjob kommt es nicht nur auf den Bruttoverdienst an. © Fotostand/K. Schmitt/Imago
Frauenhand mit Stempel mit der Aufschrift 520 Euro Minijob
Hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein – etwa bei einem Mini- oder Saisonjob – kann das schlussendlich netto mehr bringen als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit, heißt es in einem Bericht der dpa zum Thema. © blickwinkel/McPHOTO/K. Steinkamp/imago
Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Copyright: xZoonar.com/stockfotos-mgx 19629224
Vorab sollte man also klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob am Ende übrig bleibt. © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

Tipp 5: Den Bemessungszeitraum korrekt angeben

Der Bemessungszeitraum errechnet sich im Fall der Mutter am Gehalt aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Im Fall des Vaters liegen die zwölf Kalendermonate vor der Geburt zugrunde. Bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit wird man häufig als selbstständig eingestuft. Dann wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr zur Berechnung des Bemessungszeitraums herangezogen.

Tipp 6: Für Frühgeborene zusätzliches Elterngeld erhalten

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im regelmäßigen Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen zu früh auf die Welt, erhalten die Eltern einen Extra-Monat Elterngeld. Wird es acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate.

Tipp 7: Die Unterschriften nicht vergessen

Der Antrag auf Elterngeld ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben, selbst wenn nur der Vater oder nur die Mutter die Unterstützung beantragt. Ausgenommen sind Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht für das Kind.

Rubriklistenbild: © Andreas Pulwey/Imago

Kommentare