Alle Tipps zu Pauschalen
Fahrtkosten clever nutzen: So sparen Sie bei der Steuererklärung
Die Fahrtkostenpauschale ist ein Segen für alle, die regelmäßig zur Arbeit pendeln oder geschäftlich unterwegs sind. Die Möglichkeit, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen, kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Hier erfahren Sie, wie Sie Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung korrekt absetzen können.
Was ist die Fahrtkostenpauschale?
Die Fahrtkostenpauschale, auch bekannt als Pendlerpauschale, ermöglicht es Arbeitnehmern und Selbstständigen, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen steuerlich abzusetzen. Dabei verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was wiederum zu einer Steuerersparnis führt
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Für Arbeitnehmer gelten bei der Fahrtkostenpauschale bestimmte Regeln, die es zu beachten gilt:
Weg zur Arbeit: Die Fahrtkostenpauschale betrifft in erster Linie den Weg zwischen dem Wohnort und dem ersten Tätigkeitsort, also dem Arbeitsplatz. Dieser Weg kann steuerlich abgesetzt werden.
Pendlerpauschale: Die Fahrtkostenpauschale wird oft als Pendlerpauschale bezeichnet. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, eine Pauschale für jeden Kilometer des Arbeitswegs geltend zu machen.
Entfernungspauschale: Die Höhe der Pauschale wird pro Kilometer berechnet und beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Fahrtstrecke. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,38 Euro.
Einfache Strecke: Bei der Berechnung der Fahrtkosten wird nur die einfache Strecke berücksichtigt. Die Rückfahrt wird nicht mit einbezogen.
Arbeitstage: Die Fahrtkosten können nur für die tatsächlich zur Arbeit gefahrenen Tage geltend gemacht werden. Urlaubs- und Krankheitstage werden nicht berücksichtigt.
Belegführung: Es ist nicht erforderlich, Belege für die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten vorzulegen. Die Pauschale kann ohne Nachweis in Anspruch genommen werden.
Höchstbetrag: Es gibt einen jährlichen Höchstbetrag für die Fahrtkostenpauschale. Derzeit liegt dieser bei 4500 Euro pro Jahr..
Wo trägt man die Fahrtkostenpauschale ein?
Um die Fahrtkostenpauschale beim Finanzamt geltend zu machen, müssen die entsprechenden Daten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies erfolgt in der Anlage N in den Zeilen 31 bis 39. Die Fahrtkosten gehören somit zu den Werbungskosten, die von der Steuer abgesetzt werden können.
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Fahrtkostenpauschale vom Arbeitgeber erstatten lassen
Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Fahrtkosten zu erstatten, es sei denn, es handelt sich um Dienstreisen. In diesem Fall sind sie dazu verpflichtet, die Mehrbelastung zu erstatten. Ansonsten liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, Fahrtkosten zu übernehmen.
Kilometerpauschale vs. Entfernungspauschale
Es gibt oft Verwirrung zwischen der Kilometerpauschale und der Entfernungspauschale. Während die Kilometerpauschale für Dienstreisen gilt und vom Arbeitgeber erstattet wird, bezieht sich die Entfernungspauschale auf den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und wird in der Steuererklärung geltend gemacht.
Insgesamt bietet die Fahrtkostenpauschale eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch Pendeln und geschäftliche Reisen zu verringern. Mit der richtigen Berechnung und Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Sie alle berechtigten Kosten geltend machen und von den Steuervorteilen profitieren.