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KfW-Förderung 2024

Klimafreundlich heizen: So holen Sie sich bis zu 70 Prozent Zuschuss vom Staat

Den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung belohnt der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Alles zu den Konditionen der KfW-Förderung, den Fristen und der Beantragung.

Der Bund fördert jetzt Haushalte, die auf eine neue, klimafreundliche Heizung umsteigen. Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, kann für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen mehrere Tausend Euro bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Das ist dabei zu beachten.

Welche Heizungen fördert die KfW?

Finanzielle Unterstützung beim Austausch der Heiztechnik.

Die staatliche KfW-Bank bezuschusst den Einbau energieeffizienter Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dies ist ein neuer Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Voraussetzungen: Die Energie­effizienz eines schon bestehenden Wohngebäudes oder der Anteil erneuer­barer Energien im Haus werden dadurch erhöht. Die Fördermaßnahmen müssen außerdem mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden werden (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme). Das Haus muss danach den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

Förderfähig sind folgende Techniken sowie deren Kombinationen

  • Kauf und Installation von: solar­thermischen Anlagen, Bio­masse­heizungen, elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen, Brenn­stoff­zellen­heizungen, wasser­stoff­fähigen Heizungen, innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • Fach­planung und Bau­begleitung durch einen Experten für Energie­effizienz
  • akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

BAFA fördert weitere Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung

Weitere staatliche Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden, also für Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze können Sie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das BAFA fördert 15 Prozent der Kosten.

Welche KfW-Zuschüsse sind möglich?

Der Zuschuss der KfW für einen Heizungstausch setzt sich aus einer einheitlichen Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Diese verschiedenen Boni lassen sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch in Wohngebäuden, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bewohnen, bis zu 70 Prozent betragen.

Grundförderung

Als Grundförderung können private Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses, in dem sie selbst wohnen, einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die KfW beteiligt sich finanziell nicht nur an den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Investitionen für Material. Auch die Ausgaben für die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme sowie die Fachplanung und Baubegleitung werden bezuschusst.

Bonusförderung

Effizienzbonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5 Prozent erhältlich.

Klimageschwindigkeitsbonus: Einen Klimageschwindigkeitsbonus von zusätzlich 20 Prozent gibt es für alle, die ineffiziente alte Heizungen im selbstgenutzten Wohngebäude frühzeitig austauschen. Dazu gehören laut der KfW funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent.

Einkommensbonus: Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird für deren selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit ein zusätzlicher Einkommensbonus von 30 Prozent gewährt.

Emissionsminderungszuschlag: Der Zuschlag ist für die Errichtung von Biomasseanlagen vorgesehen, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Er wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2500 Euro.

Die neue Heizungsförderung der KfW auf einen Blick

Die in der Tabelle aufgeführten Förderungen lassen sich zwar miteinander kombinieren, insgesamt ist der KfW-Zuschuss für den Heizungstausch aber auf 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt.

Sie wollen Heizkosten sparen? Tipps zum effizienten Heizen und Lüften in der kühlen Jahreszeit

Jemand stellt den Thermostat an der Heizung ein.
Die Heizung ständig herauf- und wieder herunterzudrehen, ist keine gute Idee. Sondern beim Heizen im Winter ist eine gewisse Konstanz gefragt, wie Fachleute betonen. (Symbolbild) © CHROMORANGE/Imago
Jemand reguliert die Heizung in der Wohnung.
Denn gerade häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung verbrauche besonders viel Energie, erklärte der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) in einer Mitteilung zum effizienten Heizen im Winter. Auch das Ergebnis lasse zu wünschen übrig. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Jemand regelt über einen Thermostat die Temperatur in der Wohnung.
Denn über die Heizkörperthermostate regele man zwar die gewünschte Endtemperatur im Raum. Schneller warm werde es im Raum durch einen voll aufgedrehten Regler allerdings nicht, heißt es vonseiten des DVFG. © ingimage/Imago
Entspannung auf der Couch im Winter – zwei Frauen mit jeweils einer Tasse in der Hand.
Deshalb sei es sinnvoller, sich für eine individuelle Wohlfühltemperatur zu entscheiden und sie zu halten – statt ständig kurzfristig „Heiz-Jojo“ zu spielen, heißt es weiter. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Heizungsthermostat auf Stufe 3
„Gerade im Winter ist es besonders energiesparend, konstant auf niedriger oder mittlerer Stufe zu heizen – und das Thermostat beispielsweise auf Stufe 3 und damit 20 Grad zu belassen“, so Markus Lau, Technikexperte beim DVFG laut dessen Mitteilung vom November 2024. (Symbolbild) © Zoonar.com/stockfotos-mgx/Imago
Digitales Thermometer, das eine Raumtemperatur von 16,2 Grad anzeigt.
Nicht in allen Räumen hält sich unbedingt gerade jemand auf. Gut zu wissen: Schon eine geringe Absenkung der Raumtemperatur kann dem DVFG zufolge eine große Wirkung haben. Beispiel: „Ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um rund sechs Prozent“, so Markus Lau laut der Mitteilung. „Wer im wenig genutzten Gästezimmer die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann dort seinen Energieverbrauch um etwa 24 Prozent reduzieren.“ Auf die gesamte Wohnung und die komplette Heizsaison gerechnet, könnten diese geringen Anpassungen somit erhebliche Kosteneinsparungen bedeuten, heißt es. (Symbolbild) © imageBROKER/Firn/Imago
Heizen im Winter – Hände einer Frau an einem Heizkörper in der Wohnung
Einen Raum in der Wohnung gar nicht zu beheizen, ist im Winter jedoch oft nicht ratsam – auch nicht zum Beispiel im Gästezimmer, das aktuell nicht genutzt wird. Im Gegenteil: „Je stärker Wohnräume auskühlen, umso größer ist das Schimmelrisiko“, so Markus Lau. „Daher unbedingt vermeiden, dass die Temperatur in Wohnräumen dauerhaft unter 16 Grad fällt.“ Denn kalte Wände könnten begünstigen, dass sich vorhandene Feuchtigkeit absetzt und dadurch Schimmel entsteht, betont man beim DVFG. (Symbolbild) © sinenkiy/YAY Images/Imago
Schlafzimmer mit Parkettboden, Bett und einem kleinen Schreibtisch
Will man verschiedene Wohnräume mit Blick auf die tatsächliche Nutzung unterschiedlich stark heizen, sollte man die Türen dazwischen geschlossen halten, heißt es in der Mitteilung des DVFG. Der Temperaturunterschied zwischen den Räumen sollte nicht mehr als fünf Grad betragen, heißt es zudem. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Jemand hält den Deckel einer Pfanne beim Kochen in der Küche.
In Räumen wie Bad oder Küche, in denen durch Duschen und Kochen besonders viel Feuchtigkeit entsteht, sollte die Tür beim Lüften zudem geschlossen bleiben, heißt es. Ansonsten verteile sich die Feuchtigkeit in der gesamten Wohnung. (Symbolbild) © Juliane Sonntag/ photothek/Imago
Jemand dreht am Regler einer Heizung.
Beim Lüften sollte man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen, um Energiekosten zu sparen, so zudem der Tipp. (Symbolbild)  © Michael Eichhammer/Imago
Jemand öffnet in der Wohnung das Fenster bei Tageslicht
Um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen, sollte man zudem auch im Winter regelmäßig lüften. Doch wie sieht das konkret aus? „Am besten kurz und knackig – also zwei- bis dreimal täglich lüften, für drei bis fünf Minuten. Auch bei niedrigen Außentemperaturen, Regen oder Wind“, rät Markus Lau. Gut sei das Stoßlüften, noch besser das Querlüften, sprich das Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern, heißt es zudem in der Mitteilung des DVFG. Dadurch ströme am schnellsten Frischluft in den Raum. (Symbolbild) © IMAGO/Roman Möbius
Jemand beim Entlüften eines Heizkörpers mit einem Spezialschlüssel
Sollte der Heizkörper gluckern oder nicht von oben bis unten warm werden, ist es oft an der Zeit, mit einem sogenannten Entlüfterschlüssel die Luft entweichen lassen. Vor dem Entlüften sollte man, falls möglich, die Heizungspumpe abschalten, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum Stillstand kommt, rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau auf seiner Website. Ob Wasser im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss, zeigt den Fachleuten zufolge die Druckanzeige am Heizkessel. Das sei wichtig – denn nur „bei ausreichendem Betriebsdruck“ sei die gleichmäßige Wärmeverteilung sichergestellt. (Symbolbild)  © imageBROKER/StefanxKiefer/Imago
Frau auf der Couch tippt mit dem Finger auf die Einstellung an einem Heizkörper.
Die Heizkörper sollten so angebracht sein, dass keine Möbel ihnen zu nahe rücken. Verdecken Gardinen die Heizkörper, wird ein Großteil der Wärme sogar direkt wieder über die Fenster nach außen geleitet, schreibt das Informationsprogramm Zukunft Altbau. Möbel und Verkleidungen sollten auch nicht vor ungedämmten Außenwänden stehen, erklären die Fachleute. Denn gelange zu wenig Wärme an diese Wände, sinke die Oberflächentemperatur und das Risiko der Schimmelpilzbildung steige. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Frau mit Smartphone steht an einem Fenster und schiebt die Gardine zur Seite.
Durch undichte Fenster oder undichte Außentüren kann Wärme entweichen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie man schnell und einfach prüfen kann, ob die Fenster und Türen wirklich dicht sind: „Klemmen Sie ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel ein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Falls Sie das Papier bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen können, ist das Fenster an dieser Stelle dicht.“ Den „Papiertest“ solle man an mehreren Stellen wiederholen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Eingangsbereich einer Wohnung mit Holzboden und einem Heizkörper
Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz kann laut der Verbraucherzentrale oftmals nachträglich eine Dichtung – ein sogenannter Kältefeind – eingebaut werden. „Haben Sie einen Windfang, sollten Sie ihn bei kalter Witterung stets geschlossen halten“, heißt es zudem auf Verbraucherzentrale.de. Bei Fenstern reiche es meistens schon aus, die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren. (Symbolbild) © ProxCreators/Addictive Stock/Imago
Mann sitzt entspannt auf der Couch im Wohnzimmer.
Eine Maßnahme, um Energie zu sparen, kann eine auf die individuellen Nutzungszeiten im Einfamilienhaus angepasste Zeitsteuerung sein. „In den meisten Fällen können Sie sogenannte Absenkungszeiten programmieren, zum Beispiel nachts oder am Tag, wenn Sie arbeiten“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. Mit beispielsweise einem „Wochenprogramm“ könne man sein persönliches Heizprofil zusammenstellen. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Füße einer Person, die unter einer Bettdecke im Bett hervorschauen
Sinnvoll ist dem Informationsprogramm Zukunft Altbau zufolge unter anderem eine Nachtabsenkung. Man kann sie so einrichten, dass sie ungefähr eine Stunde vor dem Zubettgehen die Temperatur von 20 auf 16 Grad herunterregelt. Eine Stunde vor dem Aufstehen sollte die Heizung dann wieder hochheizen, so der Rat. (Symbolbild) © peopleimages.com/Imago
Jemand öffnet ein Fenster zum Lüften.
Unbedingt vermeiden sollte man bei kühlen Temperaturen das Dauerlüften mit gekippten Fenstern. Das wäre nicht nur Energieverschwendung, sondern würde im Fensterbereich das Risiko steigern, dass Wände abkühlen und feucht werden, teilt der DVFG mit. (Symbolbild) © Zoonar.com/Erwin Wodicka/Imago
Geöffnetes Fenster in einer Wohnung
Die Luftfeuchtigkeit im Raum lässt sich zum Beispiel einfach mit einem Thermo-Hygrometer kontrollieren, so ein Tipp der Verbraucherzentrale. Auch einige Smart-Home-Lösungen würden die Luftfeuchtigkeit über Sensoren im Blick behalten, heißt es weiter auf deren Website. (Symbolbild)  © Roman Möbius/Imago
Mann liest ein Buch auf der Couch im Wohnzimmer
Grundsätzlich sollte man auf das passende Verhältnis von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit achten. Je nachdem, ob die Bewohner gerade auf dem Sofa sitzen oder Hausarbeit erledigen, liegt diese „bei einer Temperatur von 18 bis 22 Grad Celsius und bei einer relativen Luftfeuchte zwischen 40 und 60 Prozent“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de für einen groben Orientierungswert. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Jemand wischt Kondenswasser am Dachfenster mithilfe eines Tuchs weg.
Wie niedrig die Luftfeuchtigkeit sein sollte, hängt laut der Verbraucherzentrale vom Bauzustand und der Außentemperatur ab: „In einem gut gedämmten Gebäude bereitet ein Wert von rund 60 Prozent in der Wohnung für einige Zeit vielleicht keine Probleme, bei schlechter Gebäudedämmung können an kalten Tagen schon 40 Prozent an den Wärmebrücken und in Raumecken zu viel sein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Liegt die Luftfeuchtigkeit längere Zeit über 50 Prozent, sollte gelüftet werden – spätestens aber dann, wenn die Fensterscheiben von innen beschlagen!“ (Symbolbild) © Bihlmayerfotografie/Imago
Füße mit Socken schauen unter einer Sofadecke im Wohnzimmer hervor.
Wohn- und Schlafräume sollten während der Heizperiode tagsüber „auf mindestens 16 bis 18 Grad heizen, auch wenn einige nur selten genutzt werden“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Bei einem schlechten Bauzustand sei oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten. (Symbolbild) ©  Westend61/Imago
Wäsche auf dem Wäscheständer
Dass man einen Teil der Wäsche auf dem Wäscheständer daheim trocknet, gehört für viele Bewohner zum Alltag. In einem Bad ohne Fenster beispielsweise oder auch in unbeheizten Kellnern sollte man das wegen der Schimmelgefahr allerdings besser sein lassen – zumal dann, wenn man dort nicht ausreichend lüften kann. (Symbolbild) © Wolfgang Maria Weber/Imago
Jemand schiebt die Gardine an einem Fenster mit Regentropfen zur Seite.
Auch bei regnerischem Wetter ist es sinnvoll, die Fenster mehrmals am Tag zum Lüften zu öffnen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Hand an einem Fenstergriff in der Wohnung
Nicht vergessen sollte man in der kalten Jahreszeit jedoch, nach dem Lüften die Fenster wieder zu schließen und den Raum anschließend wieder zu beheizen, betont die Verbraucherzentrale mit Blick auf die Energiekosten. Beim Dauerlüften gehe viel Wärmeenergie verloren und die Wände im Raum kühlen ab. Dann dauere es lange Zeit, bis der Raum wieder warm werde. (Symbolbild) © Zoonar.com Olga Simonova/Imago

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Das kommt darauf an, wie viele Boni kombinierbar sind. Die KfW berücksichtigt Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 70 Prozent beträgt die Heizungsförderung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, also insgesamt 21.000 Euro. Wer darüber hinaus einen Emissionsminderungszuschlag erhält, kann mit bis zu 23.500 Euro rechnen.

Die laut Förderrichtlinie einreichbaren Investitionskosten für einen privaten Heizungstausch sind bei mehreren Wohneinheiten – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – übrigens höher: Jeweils 15.000 Euro erkennt die KfW zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit an und 8000 Euro für neue, energieeffiziente Anlagen zur Wärmeerzeugung in jeder weiteren Wohneinheit.

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Neu erhältlich bei der KfW ist auch ein Ergänzungskredit zur Finanzierung des Heizungstauschs und weiterer Effizienzmaßnahmen. Für einige Antragstellende ist er vergünstigt: Haushalte bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro, die ein Haus haben und selbst bewohnen, können ihn zum effektiven Zins von 0,01 bis 1,87 Prozent pro Jahr erhalten, der bis zu zehn Jahre gilt. Wer mehr verdient, bekommt bestenfalls einen effektiven Jahreszins von 3,82 Prozent. Insgesamt sind bis 120.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis zu 35 Jahren beim Ergänzungskredit möglich.

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit, die darin ihren Haupt­wohnsitz haben, können den Ergänzungskredit vor Beginn der Bau­arbeiten bei einer Bank ihrer Wahl beantragen. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zusage der KfW über einen Zuschuss zum Heizungstausch und/oder einem Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung erhältlich.

Wer wird beim Heizungstausch gefördert?

Die KfW fördert private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ein­richten möchten. Zunächst gab es die Zuschüsse nur für Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus haben und selbst darin wohnen. Seit Mai können auch Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern sowie Wohnungseigentümer-Gemeinschaften Förderanträge bei der KfW stellen. Und seit August sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Wohnungen in Eigentümer-Gemeinschaften sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden. Für letztere gibt es bis zu 35 Prozent Förderung (Grundförderung plus Effizienz-Bonus).

Welche Fristen sind zu beachten?

Wer den Heizungstausch sofort angehen und Geld vom Staat will, muss zwei Fristen beachten: Bei Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, kann der Antrag für den Förderzuschuss bis zum 30. November 2024 bei der KfW nachgereicht werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung soll erst eine Förderzusage der KfW vorliegen, bevor man einen Liefer- oder Leistungs­vertrag für die neue, förder­fähige Heizung abschließt und mit der Umsetzung seines Vorhabens beginnt.

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Wie stellt man einen Förderantrag?

Die KfW-Bank hat eine Anleitung erstellt, wie man in fünf Schritten an den Zuschuss kommt:

  1. Bestätigung zum Antrag einholen: Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie von einem zugelassenen Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum KfW-Antrag erstellen lassen. Diese enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive den geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag schließen: Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung vorliegen, der allerdings erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förderzusage für das Vorhaben da ist. Aus dem Vertrag muss sich somit das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme ergeben. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung.
  3. Zuschuss online bei der KfW beantragen: Sie registrieren sich im Kundenportal Meine KfW und wählen das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Anschließend können Sie den Antrag stellen. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag inklusive 15-stelliger BzA-ID vom Experten für Energie­effizienz bzw. Ihrem Fach­unter­nehmer und den abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag, den Sie online hochladen müssen.
  4. Vorhaben durchführen und bestätigen lassen: Nach Erhalt der Förderzusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten müssen die Maßnahmen vollständig abge­schlossen sein. Der Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmer bestätigt danach, dass alles ordnungs­gemäß abgelaufen ist, und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dieser Verwendungsnachweis ist wichtig für die spätere Auszahlung.
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten: Für die Auszahlung des Zuschusses muss man sich im Kundenportal Meine KfW identifizieren und dort die Bestätigung nach Durchführung einreichen (spätestens 36 Monate nach der Zusage). Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen Ihres Fachunternehmens bzw. des Experten für Energieeffizienz. Bei Bonusförderungen sind zusätzliche Nachweisdokumente nötig.

Ausnahmen für Schritt 2 und 3: Bei einem Vorhabens­beginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend. (André Gieße)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Björn Trotzki

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