Früchte in Flaschen
Saft, Nektar, Fruchtsaftgetränk: Was sind die Unterschiede?
Frucht-Getränke gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen und Ausführungen. Aber was unterscheidet den Direktsaft vom Konzentrat und den Nektar vom Saftgetränk?
Im Supermarkt vor dem Saftregal kann man schon mal in die Situation kommen, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Die Auswahl an Säften und fruchtigen Getränken ist mittlerweile ziemlich vielfältig, da fällt ein Überblick schwer. Und zu den einzelnen Geschmacksrichtungen von den Klassikern Apfel, Orange und Kirsch-Banane bis zu ausgefalleneren Sorten wie Honigmelone oder Guave kommen noch verschiedene Marken und Preisklassen hinzu.
Außerdem: Saft ist nicht gleich Saft (und vor allem laut Stiftung Warentest nicht immer gleich gut). Auch Fruchtsaftgetränke und Nektar werden neben Fruchtsäften zunehmend angeboten und verwirren die Kundschaft vor dem Supermarktregal. Was die Begriffe eigentlich bedeuten und wie viel Frucht wirklich in welchem Getränk steckt, erfahren sie hier.
Was ist Saft: Die offizielle Definition laut Fruchtsaft-Verordnung
Es mag für den Laien lustig klingen, doch was als Saft bezeichnet werden darf und was nicht, ist in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (FrSaftErfrischGetrTeeV) genau festgelegt. Saft, genauer auch Fruchtsaft genannt, muss laut dieser Verordnung zu 100 Prozent aus Frucht bestehen. Es ist ein natürliches Produkt, dem weder Zucker noch Konservierungs- und Farbstoffe oder andere Zusätze hinzugefügt werden dürfen. Nur der natürliche Fruchtzucker bleibt enthalten – ganz wie beispielsweise beim selbstgepressten Orangensaft.
Wegen des eigenen Geschmacks mancher Früchte, eignet sich aber nicht jedes Obst dazu, als reiner Fruchtsaft gepresst und getrunken zu werden, weil dieser dann zum Beispiel zu sauer, bitter oder zu dickflüssig wäre. Beispiele dafür sind Sauerkirsch- oder Bananensaft. Obst, das zu Fruchtsaft gepresst werden kann, sind dagegen Äpfel, Orangen, Grapefruits, Trauben, Birnen, Ananas oder Mandarinen.
Direktsaft und Konzentrat: Herstellungsarten von Fruchtsäften
Beim Fruchtsaft gibt es noch die Unterkategorie „Direktsaft“. Diese Unterteilung betrifft allerdings nicht die Inhaltsstoffe, sondern lediglich die Art, wie der Saft abgefüllt wird. Direktsaft, manchmal auch Muttersaft genannt, wird direkt nach dem Pressen in den Behälter abgefüllt, in dem er später verkauft wird. In manchen Fällen wird Direktsaft noch pasteurisiert, also kurz erhitzt, um länger haltbar zu sein – ganz ähnlich wie auch bei manchen Lebensmitteln. Weitere Behandlungen bekommen diese Fruchtsäfte allerdings nicht. Am gesündesten sollen laut Stiftung Warentest naturtrübe Säfte sein, da sie wertvolle Pflanzen- und Nährstoffe, genannt Polyphenole, enthalten.
Auch aus Konzentraten kann Fruchtsaft hergestellt werden. Das ist immer noch zu 100 Prozent natürlicher Saft, der allerdings ein paar Zubereitungsschritte mehr durchläuft. Wenn es sich um nicht regionale Früchte handelt, die zunächst geliefert werden müssen, dann passiert das meistens als Konzentrat. Dem Direktsaft wird dabei das Wasser entzogen, um für Transport und Lagerung das Volumen zu reduzieren, und das Fruchtmus wird eingefroren. Bei der Herstellung wird dann das Wasser wieder hinzugefügt, der Saft wird abgefüllt und vor Ort verkauft.
Nektar: Fruchtsaft mit Wasser und Zucker aufgefüllt
Wäre ein Fruchtsaft, egal ob als Saft oder Direktsaft, zu sauer oder dickflüssig, wenn er zu 100 Prozent aus Obst bestünde, greifen die Hersteller auf Fruchtnektar zurück. Das sind Getränke, in denen je nach Obst nur 25 bis 50 Prozent Frucht enthalten sein müssen, in der Praxis sind es aber meist mehr. Der Rest wird aufgefüllt mit Wasser und eventuell Süßungsmitteln wie Zucker oder Honig (Übrigens: Bei einigen Honigsorten spielen Läuse eine große Rolle).
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Wie viel Fruchtsaft oder Fruchtmark enthalten sein muss, schreibt die Verordnung individuell für jede Obstart vor. Zucker darf bis zu 20 Prozent hinzugegeben werden. Auch Milchsäure, Zitronensäure oder Ascorbinsäure werden manchmal zugesetzt, Farb- und Konservierungsstoffe sind im Nektar allerdings nicht erlaubt.
Fruchtsaftgetränk: Wasser mit Geschmack
Fruchtsaftgetränke bestehen hauptsächlich aus Wasser und haben lediglich etwas Fruchtgeschmack. Allerdings liegt der Fruchtgehalt hier je nach Obst nur bei sechs bis 30 Prozent. Der Rest wird aufgefüllt mit Wasser, Zucker und Säuerungsmitteln. In diesem Fall sind dann auch Fruchtaromen und andere künstliche Zusatzstoffe wie Farbstoffe erlaubt, was das Fruchtsaftgetränk zur wohl ungesündesten Alternative im Saftregal macht.
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