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Regeln beim Bauen

Nicht zu groß oder zu hoch: Warum Waldkraiburg bei Terrassen und Zäunen keine Kompromisse macht

Aus Metall, Holz oder Maschendraht und oft auch noch zu hoch: Viele Zäune in Niederndorf entsprechen nicht den Vorgaben aus dem Bebauungsplan.
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Aus Metall, Holz oder Maschendraht und oft auch noch zu hoch: Viele Zäune in Niederndorf entsprechen nicht den Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

Wer bauen will, hat sich an klare Regeln zu halten. Festgehalten in den jeweilig geltenden Bebauungsplänen. Das trifft nicht nur beim Hausbau zu, sondern auch bei Terrassen oder Zäunen. Bei diesen will die Stadt Waldkraiburg genauer hinschauen – auch wenn es nicht immer und überall einfach ist.

Waldkraiburg – Ob die Terrasse zu groß geworden ist oder der Zaun zu hoch, mag in der Stadtverwaltung lange unbemerkt bleiben. Entweder weil das Grundstück von der Straße aus nicht einsehbar ist oder weil sich eine Baukontrolle nur schwer umsetzen lässt. Bis irgendwann ein Nachbar einen Antrag bei der Stadt einreicht und somit unbeabsichtigt einen Stein ins Rollen bringt.

Komplette Freigabe nicht erwünscht

So ist es jetzt im Hinblick auf die Gestaltung der Terrassen im Grünen Weg passiert. Denn die formlose Antrage hatte die Stadtverwaltung abgelehnt, weil es nicht dem Bebauungsplan entspricht. Der Anwohner allerdings verwies dann auf eine Vielzahl vergleichbarer Anlagen in der Nachbarschaft. Dort dürfen Wintergärten, Balkone und Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von bis zu 15 Quadratmetern auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Doch heute gibt es dort auch genehmigungspflichtige Bauten, die Grundflächen von bis zu 28 Quadratmeter erreichen. Verfahrensfrei sind nach bayerischer Bauordnung überdachte Flächen bis zu 30 Quadratmeter.

Drei Eigentümer haben nun eine Änderung der Festsetzung im Bebauungsplan beantragt. „Stört es, wenn man die Flächen vergrößert?“, fragte Bauamtsleiter Carsten Schwunck im Stadtentwicklungsausschuss. Jede Abweichung ließe sich damit aber nicht einfangen. Man könne zwar mehr ermöglichen, eine komplette Freigabe sei aber nicht gewünscht.

Für Ulli Maier (UWG) stellt sich die Frage nicht: „Das stört doch keinen, und es geht nur um 30 Quadratmeter.“ Doch in einigen Fällen seien die Anlagen größer als 30 Quadratmeter und stellen sich als „nachbarschaftsstörend“ dar, wie Schwunck erläuterte. „Zwei von zehn sind zu groß, die haben ein Verbot überschritten.“ Sollte man jetzt den Bebauungsplan aufheben, „dann ist alles möglich“.

Also stattdessen die Festsetzungen im Bebauungsplan ändern, sodass die festgestellten Nebenanlagen nachträglich legalisiert werden könnten. Das soll aber nicht ohne Bestandsaufnahme passieren. Ein Vorschlag, den auch Harald Jungbauer (CSU) einbrachte. Schwunck will nicht ausschließen, dass trotz einer großzügigeren Auslegung möglicherweise einzelne Anlagen durch das Raster fallen, wie er auf Nachfrage erklärte. Was passiert in einem solchen Fall? Ob Rückbau oder Bußgeld – pauschal lässt sich darauf keine Antwort geben.

Dass die Stadt nun den Bebauungsplan ändert, dafür sprach sich der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig aus.

Einhelliger Meinung war das Gremium auch bezüglich der Zaungestaltung im Ortsteil Niederndorf. Der Fall ist ähnlich gelagert. Maximal ein Meter darf ein Zaun hier hoch und soll ein naturfarbener Staketenzaun ohne Sockel sein. So regelt es der Bebauungsplan. Aber die Realität sieht so aus, dass es in Niederndorf viele verschiedene Zaunformen und -höhen gibt. „Die Zäune sind widerrechtlich errichtet worden“, erklärte Schwunck.

Nun will eine Eigentümerin einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz errichten, der eine Höhe von 1,80 Metern ausweist. Eine Befreiung konnte der Anwohnerin zwar nicht erteilt werden, aber zumindest Kompromissvorschläge. Statt Holz hätte sich die Stadt auf Metall eingelassen, allerdings ohne Kunststoffschichtschutz und mit einer Höhe von nur einem Meter. Das wiederum entspricht nicht den Wünschen der Eigentümerin, die nun eine Änderung des Bebauungsplans beantragt hinsichtlich der Höhe der Einfriedungen.

Satzung soll alle Fragen klären

Erst vor knapp einem Jahr hatten Anwohner aus Niederndorf eine Aufhebung des Bebauungsplans hinsichtlich Höhe und Gestaltung beantragt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte damals den Antrag zurückgestellt, stattdessen sollte die Verwaltung eine Grundsatzentscheidung herbeiführen. Sprich eine Zaunsatzung.

Für Wolfgang Hintereder (UWG) gab es nun auch keine Gründe, die damalige Entscheidung aufzulösen. „Wir sollten eine Satzung erstellen, ansonsten kriegen wir da nie einen Frieden rein.“ Solange müssten die Anwohner eben warten.

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