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Entscheidung am Verwaltungsgericht

Streit um Betriebsleiter-Wohnung in Waldkraiburg: Droht jetzt alles zu scheitern?

Ein Bauherr will im Waldkraiburger Gewerbegebiet eine Betriebsleiterwohnung bauen – doch die Stadt lehnte ab.
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Ein Bauherr will im Waldkraiburger Gewerbegebiet eine Betriebsleiterwohnung bauen – doch die Stadt lehnte ab. Jetzt musste das Gericht entscheiden. (Symbolfoto)

Ein Bauherr will im Waldkraiburger Gewerbegebiet eine Betriebsleiterwohnung bauen– um seinen Kunden einen Rund-um-die-Uhr-Service anbieten zu können. Die Stadt lehnte ab, deshalb musste das Verwaltungsgericht entscheiden.

Waldkraiburg – Keine „lasche Begründung“, sondern einen „harten Grund“ wollte die Stadt von einem Bauherrn für die gewünschte Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet. Ein solcher fehlte allerdings der Stadtverwaltung und lehnte den Antrag deshalb ab. Weil in einem weiteren Gespräch mit der Stadt keine Lösung gefunden werden konnte, hatte der Bauherr Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Das sollte jetzt eine Lösung finden.

In seiner Klage bezog sich der Bauherr auf vier andere Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet. Ein Aspekt, der zuvor im Ausschuss bereits Kopfzerbrechen bereitet hatte. Denn das Gewerbegebiet könnte seinen Charakter verlieren, Lärmimmissionen damit zu Einschränkungen für Betriebe führen, weshalb Betriebsleiterwohnungen nur noch restriktiv zugelassen werden. So lautete die Begründung vor Jahren im Stadtentwicklungsausschuss.

Bleibt es weiterhin eine Ausnahme?

Ein Punkt, den auch das Verwaltungsgericht bei einem Vor-Ort-Termin aufgriff. „Werden es mit einer Betriebsleiterwohnung mehr im Gewerbegebiet zu viele Wohnungen, sodass es keine Ausnahme mehr ist?“, stellte dessen Vorsitzender Richter Uwe Schöffel in den Raum. Das Gewerbegebiet in seiner Gesamtheit betrachtet waren es für den Richter zu wenige Wohnungen für eine Ausnahme.

Blieb dann noch die Frage, ob die Größe der Wohnung dem Betrieb deutlich untergeordnet ist. Daran hatte Schöffel „keine Bedenken“, schwieriger zu beantworten war allerdings, ob eine Betriebsleiterwohnung „objektiv sinnvoll“ ist. „Wenn es eine Aufsicht braucht, dann ist eine Betriebsleiterwohnung sinnvoll. Ansonsten könnte es jeder machen“, fasste Schöffel seine Gedanken zusammen.

Lange beraten musste er sich mit den weiteren Vertretern des Gerichts nicht, weshalb er der Stadt mit ihrem Anwalt bald klarmachte: „Ist es objektiv sinnvoll? Die Zulässigkeit der Wohnung ist gegeben.“ Dies lasse der Rund-um-die-Uhr-Service für Schöffel zu. Trotzdem konnte er dem Bauherrn an diesem Vormittag nicht grünes Licht geben. Der Anwalt der Stadt hatte zuvor nämlich noch darauf hingewiesen, dass laut Bauplan die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. „Mit einem neuen Verfahren ist das heilbar“, sagte Schöffel.

Bauherr hat Pläne für seinen Betrieb

Die Klage hätte sich der Bauherr gerne gespart. „Wir hatten uns an den Nachbargrundstücken orientiert, hatten mit der Stadt das Gespräch gesucht, aber keine Lösung gefunden.“ Für seinen Betrieb hat er Pläne, plant mit einer neuen Halle, in der auch höhere Fahrzeuge repariert werden können. „Ich habe neue Kunden gewonnen, denen bieten wir allen einen schnellen Service an. Deshalb muss ich vor Ort sein.“

Aufgeben war für ihn deshalb keine Option, weshalb er Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht hatte. „Mir war es wichtig, eine Einigung zu finden – wie es bei den Nachbarn mit ihren Betriebsleiterwohnungen auch der Fall war“, sagt er.

Mit seiner Klage kam er in der Form nicht durch, weil die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Mit einem neuen Bauantrag will er diesen Fehler korrigieren.

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