Gesundheitsamt empfiehlt: Eigenen Impfschutz überprüfen
Masern-Fall in Waldkraiburg im Landkreis Mühldorf nachgewiesen
Trotz intensiver Impf- und Aufklärungsmaßnahmen ist in dieser Woche in Waldkraiburg ein Masernfall aufgetreten.
Waldkraiburg – Nachdem ein Schüler der Realschule Waldkraiburg betroffen war, wurden dort die Eltern informiert. Aufgrund des Fachraumprinzips lassen sich die Kontakte nur bedingt ermitteln. Das Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn hat die nötigen und möglichen Maßnahmen ergriffen, dennoch sind weitere Fälle im Landkreis nicht auszuschließen.
Masern im Landkreis Mühldorf: Gesundheitsamt ergreift Maßnahmen
Die Behörde empfiehlt deshalb dringend allen Bürgern, ihren Masern-Impfschutz zu überprüfen. Ein ausreichender Schutz besteht entweder aus zwei Impfungen oder einer Impfung in Verbindung mit einem nachgewiesenen Titer. Personen, die vor 1970 geboren wurden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund einer früher durchgemachten Erkrankung immun.
Eine hohe Impfquote in der Bevölkerung, die sogenannte Herdenimmunität, schützt auch diejenigen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Säuglinge im ersten Lebensjahr.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Betroffene bei Symptomen zunächst telefonisch Kontakt mit ihrem Haus- oder Kinderarzt aufnehmen und nicht direkt in die Praxis gehen sollen. Masern beginnen mit unspezifischen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen, einer Entzündung der Augenbindehaut sowie weißlichen, kalkspritzerartigen Flecken an der Mundschleimhaut. Wenige Tage später bildet sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Dieser Ausschlag tritt zunächst im Gesicht und hinter den Ohren auf, breitet sich dann über den ganzen Körper aus und bleibt in der Regel vier bis sieben Tage bestehen. Beim Abklingen kann sich die Haut schuppen.
Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Kontakt und Ausbruch der Erkrankung, beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage, längstens jedoch 21 Tage.
Weitere Informationen zur Masernkrankheit stellt das Gesundheitsamt in einem Merkblatt zur Verfügung, das online unter abrufbar ist. (red)