Aus dem Gemeinderat
Sterben wird teurer: Gemeinderat Unterreit passt Gebühren an
Der Gemeinderat Unterreit veranschlagt höhere Nutzungsgebühren für die Leichenhalle und Gräber. Was die Bestattung ab 1. Januar kostet.
Unterreit– Der Gemeinderat Unterreit veranschlagt ab 1. Januar 2023 höhere Nutzungsgebühren für die Leichenhalle und Gräber. Das hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
Bürgermeister Christian Seidl (FWG Wang) erläuterte kurz die Sachlage und betonte, dass im Jahr 2022 wieder die Gebührenkalkulation für die Grabnutzung am Friedhof Wang und die Benutzung der Leichenhäuser bei den Friedhöfen in Unterreit, Grünthal und Wang notwendig geworden sei.
Der Kalkulationszeitraum von vier Jahre sei abgelaufen, so Seidl weiter. Ab Anfang des neuen Jahres wird erstmalig im Gemeindegebiet eine Friedhofgebührensatzung erlassen, erklärte der Rathauschef.
Die Verwaltung empfiehlt für die verschiedenen Ortsteile, die einen Friedhof im Ortsgebiet haben, zukünftig ein Areal für die Leichenhäuser einzurichten. Somit könnte auch eine einheitliche Gebühr für die Benutzung erhoben werden. Das Kostenverhältnis bei den Grabnutzungsgebühren orientiere sich in der Gemeinde Unterreit ausschließlich an der Belegung. Ziel sei es, einer zu hohen Nachfrage an Urnengrabplätzen entgegenzuwirken.
Die Gebührenkalkulation brachte folgende Ergebnis, die ab dem 1. Januar 2023 gelten werden: Das Familiengrab kostet in Wang zukünftig 72,98 Euro anstatt statt 60 Euro. Ein Urnenerdgrab 35,27 Euro anstatt 30 Euro. Für eine Urnenplatte, die einmalig zu erwerben ist, bleibt es bei einem Betrag in Höhe von 221,74. Hier gibt es keine Erhöhung.
Die Benutzung der Leichenhalle soll für bis zu drei Tage bei pauschal 100 Euro beibehalten werden. Der Gemeinderat hatte keine Einwände dazu. Der Beschluss mit den einheitlichen Gebühren gilt ab 1. Januar 2023.
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