Günstige Wärmeversorgung der Gemeinde
Geothermie: Hier will Aschau Erdwärme gewinnen
Es geht voran mit den Planungen. Beim zuständigen Bergamt Südbayern des bayerischen Wirtschaftsministeriums wurde ein entsprechender Antragsentwurf eingereicht. Mehr dazu hier.
Aschau am Inn – Der Antragsentwurf hat das Ziel, das sogenannte „Erlaubnisfeld“ zu sichern. Diese Felder werden durch das bayerische Wirtschaftsministerium vergeben, allerdings unter einer besonderen Voraussetzung. Zum Zug kommen diejenigen Kommunen, deren Antrag hohen Ansprüchen an Qualität und Quantität entspricht.
Wer hier die „Nase vorn“ hat, dem wird das Erlaubnisfeld zugesprochen
In dessen Grenzen vorbereitende Untersuchungen für die Nutzung der Erdwärme durchgeführt werden können. Parallel zur Antragstellung werden bereits mit anderen Gemeinden in der Region Gespräche geführt, um weitere Wärmeabnehmer zu finden.
Das vorgesehene Erlaubnisfeld hat eine Größe von 90 Quadratkilometern, es betrifft die Gemeindegebiete Aschau am Inn, Obertaufkirchen, Rattenkirchen, Heldenstein, Waldkraiburg, Kraiburg am Inn, Taufkirchen, Jettenbach, Unterreit, Gars am Inn und Reichertsheim.
„Um die Nachbarkommunen nicht vor den Kopf zu stoßen, sondern sie von Beginn der Überlegungen und Planungen in den Prozess einzubinden, haben wir nach der Billigung des Antrags durch den Gemeinderat die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeladen und unser Projekt vorgestellt“, so der Erste Bürgermeister Christian Weyrich. Diese Vorgehensweise ersetze nicht die „offizielle“ Beteiligung dieser Kommunen, diese erfolgt, so Weyrich, im Laufe der Antragsbearbeitung durch das Bergamt.
Gemeinde sichert sich Erstzugriffsrecht
Die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, eine Abstimmung, weil kein Beschluss gefasst werden musste, nicht nötig. Entschieden werden musste dagegen beim nächsten Punkt der Tagesordnung, es ging dabei um den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für ein Teilgebiet des Ortsteils Aschau-Werk.
Im Klartext heißt dies, dass die Gemeinde sich das Recht auf den ersten Zugriff sichert, wenn im vom in der Satzung festgelegten Gebiet ein Grundstück angeboten wird. Berufen kann sich die Gemeinde bei der Aufstellung der Satzung auf das Baugesetzbuch und die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Eine Gemeinde kann sich ein Vorkaufsrecht sichern, um eine „geordnete städtebauliche Entwicklung“ zu sichern.
„Dieses Ziel ist dem Gemeinderat schon seit Jahren wichtig“, so der Bürgermeister, gehe es darum, den Charakter dieses Teilgebietes als Industriegebiet zu wahren. Mit dem Vorkaufsrecht könne man sicherstellen, dass über den Grunderwerb durch die Gemeinde die Realisierung städtebaulicher Maßnahmen nicht gefährdet, sondern erleichtert und beschleunigt möglich ist. Von den Gremiumsmitgliedern gab es keine Nachfragen, der Blick auf den Plan überzeugte offensichtlich, einstimmig wurde die Erstellung der entsprechenden Satzung beschlossen.
Einstimmigkeit bei weiteren Tagesordungspunkten
Beim Antrag auf den Neubau einer Halle und einer auf deren Dach montierten Photovoltaikanlage in der Otto-Hahn-Straße. Der Bauherr hatte den Antrag auf den Bau der Halle erstmals im Mai eingereicht, die Gemeinde hatte dem Antrag das Einvernehmen erteilt, doch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bremste die Planungen aus, denn der Bau der Halle am vorgesehenen Platz hätte eine deutliche Verringerung des hier befindlichen Baumbestandes verlangt.
Der Bauherr zog daraufhin den Bauantrag zurück. Dass er jetzt wieder das Einvernehmen aller Gemeinderatsmitglieder erhielt, lag an einer drastischen Änderung der Planung. Die Halle soll demnach einen Standort auf dem Gelände erhalten, bei dem das Abholzen von Bäumen überflüssig wird und das Gehölz seine Rückzugsfunktion für manche Tierarten behält.
Wenn jetzt die Untere Naturschutzbehörde keine Einwendungen mehr hat, dann könnte der Bau bald beginnen, 30 Arbeitsplätze sollen hier entstehen.
