Radfahrverein darf es haben
Kein Wappen für Jeden: Warum der Neumarkter Stadtrat dem Bürgernetzwerk das Stadtwappen verwehrt
Während das Bürgernetzwerk das Stadtwappen nicht nutzen darf, wird dem Radfahrverein „Frisch auf“ die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Die Gründe für und gegen die Vergabe wurden im Sitzungssaal des Rathauses erklärt.
von Jan Dalhoff
Neumarkt-St. Veit – Die Radler wollen es haben und auch das Bürgernetzwerk. Doch nur einer darf es nun verwenden. Die Rede ist vom Neumarkt-St. Veiter Stadtwappen, dessen Nutzung Thema im Neumarkter Stadtrat war. Mit zwei Anträgen zur Nutzung hatte sich dieser zu beschäftigen.
Benutzung eines Stadtwappens unterliegt der Gemeindeordnung
Bevor über die Nutzung des Wappens entschieden werden konnte, beschloss der Stadtrat bei einer Gegenstimme die Grundsätze für die Nutzung des Stadtwappens. Tenor: Die Benutzung eines Stadtwappens unterliegt der Gemeindeordnung, es handelt sich hier um ein Hoheitszeichen, welches man nicht so ohne Weiteres verwenden darf.
Kein Problem bei Sportvereinen
Dazu erklärte sehr anschaulich der CSU-Fraktionsvorsitzende Ferdinand Rothkopf, der auch Patentanwalt ist, die rechtliche Situation – und wer wie dieses Hoheitszeichen verwenden darf. „Nicht besser hätte ich es von der Seite als Bürgermeister und der Stadt erklären können“, bedankte sich Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) für die ausführliche Erläuterung.
Gemäß Artikel 4 der Gemeindeordnung dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden.
Stadt hat Verpflichtung zur Neutralität
Das Recht der Gemeinde, ein Wappen zu führen, gibt der Gemeinde auch die Berechtigung, Dritte von ihrem Gebrauch auszuschließen und zu bestimmen, wer das Wappen unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art verwenden darf. Dabei, so wurde es in Sitzung erläutert, muss der Gleichheitssatz und die Verpflichtung zur Neutralität beachtet werden. Ein gutes Beispiel ist die Verwendung des Wappens als Herkunftsbezeichnungen bei Sportvereinen wie der TSV oder auch bei Sporttrikots.
Bürgernetzwerk ist kein örtlich eingetragener Verein
So wurde anschließend über die zwei Anträge zur Nutzung des Stadtwappens bei folgenden Vereinen entschieden. Der Antrag des Bürgernetzwerkes Neumarkt-St. Veit wurde bei einer Gegenstimme abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass es sich beim Bürgernetzwerk nicht um einen örtlich eingetragenen Verein handelt.
Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Nutzer mit der Stadt funktionell oder intentionell verbunden ist. Dies wurde auch im Vorfeld durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Bayrische Gemeindetag bestätigt, da vorab um eine Stellungnahme gebeten wurde.
Geltinger wollte eine Satzung
Dem Radverein Frisch auf allerdings wurde die Genehmigung einstimmig erteilt. Er darf das Wappen auf den Radtrikots verwenden. Den Vorschlag von Stadtrat Ulrich Geltinger (SPD), eine Satzung zu beschließen, schlossen sich die Stadtratsmitglieder nicht an.
Nicht für politische oder gewerbliche Zwecke
Folgende Grundsätze wurden für die Nutzung des Stadtwappens beschlossen: Die Benutzung des Stadtwappens bedarf einer gesonderten, widerruflichen, Genehmigung. Die Genehmigung wird vom Stadtrat ausgesprochen. Und die Genehmigung darf nur für örtliche eingetragene Vereine/Organisation und im Interesse der Stadt erteilt werden. Außerdem wurde festgehalten, dass das Wappen für keinerlei politische Zwecke beziehungsweise Wahlkampfzwecke oder gewerbliche beziehungsweise kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.
Ansehen der Stadt darf nicht gefährdet werden
Im Klartext hieß es schließlich noch: Das Ansehen der der Stadt darf durch die Verwendung des Stadtwappens nicht gefährdet werden.