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Gewerbe zu spät angemeldet

Neumarkter Brautmodenladen „Foxy Brides“ bleibt staatliche Hilfe wegen Stichtagregelung verwehrt

Tiefe Niedergeschlagenheit bei Cornelia Marchner: Sie hoffte auf die Überbrückungshilfe II, wird aber offenbar leer ausgehen, weil sie als Existenzgründerin den Beginn ihrer Tätigkeit mit dem 1. Mai angegeben hatte.
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Tiefe Niedergeschlagenheit bei Cornelia Marchner: Sie hoffte auf die Überbrückungshilfe II, wird aber offenbar leer ausgehen, weil sie als Existenzgründerin den Beginn ihrer Tätigkeit mit dem 1. Mai angegeben hatte.

Weil sie einen Tag zu spät ihr Geschäft angemeldet hat: „Foxy Brides“ bekommt keinen Cent Überbrückungshilfe.

Neumarkt-St. Veit – Ein weiterer Tiefschlag für Cornelia Marchner, Inhaberin des Brautmodengeschäftes „Foxy Brides“ in Neumarkt-St. Veit. Nachdem die Geschäftsinhaberin schon seit November wegen Corona geschlossen hat, ruhten all ihre Hoffnungen auf die staatliche Unterstützung. Die Überbrückungshilfe III sollte der 35-Jährigen finanziell unter die Arme greifen, doch bislang waren die Unterlagen nicht verfügbar. Jetzt sind sie online gestellt, doch den Antrag kann sich die Geschäftsfrau sparen: Sie war als Existenzgründerin nämlich zu spät dran.

Einen Tag zu spät dran gewesen?

„Ich habe mein Gewerbe zwar zum 14. April 2020 angemeldet, jedoch den Beginn der Tätigkeit mit dem 1. Mai 2020 angegeben. Die Überbrückungshilfe III kann jedoch nur beantragt werden, wenn man die Tätigkeit bis 30. April 2020 angegeben hat.“

Im Klartext: Es scheitert an genau einem Tag, dass ihr als Existenzgründerin kein Geld vom Staat zusteht, beruft sich Marchner auf die Aussagen ihres Steuerberaters, der sie darüber gleich informiert hatte, nachdem die Unterlagen nun endlich nach langer Wartezeit endlich zur Verfügung stehen. „Mit vielen anderen Existenzgründern stehe ich nun ganz alleine da, bekomme keine finanzielle Hilfe.“

Wut, Enttäuschung und Verzweiflung

Marchner tut sich schwer, ihre Wut, ihre Enttäuschung und auch ihre Verzweiflung zu verbergen. „Ich bin echt sprachlos, weiß nicht mehr was ich tun soll, wenn jetzt wieder keine Unterstützung kommt. Ich stehe dann vor einem riesigen Schuldenberg!“, befürchtet sie.

Stephan Mayer will sich für Marchner einsetzen

Von der Existenzgründerin zur Existenzangst. In ihrer Not hat sich Marchner nun an das Wahlkreisbüro des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer gewandt. Neumarkts Bürgermeister Erwin Baumgartner hatte ihr schon vor einigen Tagen den Kontakt vermittelt, ihr nach Erscheinen des Zeitungsartikels auch die Beratung durch die IHK nahegelegt.

In Mayers Abgeordnetenbüro sei Büroleiter Walter Göbl, gleich aktiv geworden. Auf Nachfrage bestätigt Göbl, dass Stephan Mayer mit den zuständigen Behörden ins Gespräch kommen werde, eine Antwort stehe noch aus.

IHK kann nur bedingt Einfluss nehmen

Bei der IHK-Geschäftsstelle in Mühldorf heißt es allerdings auf Nachfrage des Anzeigers, dass man nur bedingt Einfluss nehmen könne, da die Regelungen von Bund vorgegeben seien. An diese habe man sich zu halten, verweist die Geschäftsstelle ans Wirtschaftsministerium nach Berlin.

Ministerium: Beihilferechtliche Vorgaben sind zwingend einzuhalten

Doch auch dort ist keine Unterstützung zu erwarten: „Die Überbrückungshilfe ist an beihilferechtliche und europarechtliche Vorgaben zwingend gebunden. Es gilt die Stichtagsregelung“, bedauert man in der Pressestelle des Ministeriums in Berlin, keine bessere Auskunft geben zu können.

Das sei in diesem Fall zwar unbefriedigend, so die Pressestelle, aber irgendwo müsse ein Vergleichsmaßstab angelegt werden. Die Empfehlung aus dem Ministerium: „Durchhalten! Irgendwann wird auch wieder geheiratet und auch gefeiert!“

Gewerbetreibende können Fragen stellen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer hat angeboten, in einer Videokonferenz Infos zur Antragstellung von Überbrückungshilfe III zu geben. Dabei können Mitglieder der Werbegemeinschaft auch Fragen gestellt werden, wie Christian Göttlinger, Vorsitzender Verkehrs- und Werbegemeinschaft mitteilt. Rückmeldung unter goettlinger@leder-streck.de.

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