Verdacht hat sich bestätigt
Newcastle-Krankheit: Erste Schutzzone rund um Neumarkt-St. Veit aufgehoben – Fall in Gangkofen
Aus einem Verdachtsfall wurde Gewissheit: Es gibt einen dritten Fall der Newcastle-Krankheit in Gangkofen. Davon ist auch der Landkreis Mühldorf betroffen. Das Landratsamt bestätigt jedoch die erste Entspannung.
Update, Freitag, 27. März, 12.02 Uhr – Schutzzone vom 4. März wird aufgehoben
Die Schutzzone, die im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-St. Veit nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit am 4. März eingerichtet wurde, wird aufgehoben. Das teilt das Landratsamt Mühldorf mit. Ab Samstag, 28. März, geht sie in der Überwachungszone auf. Die Zonen waren eingerichtet worden, nachdem in einem Masthähnchenbetrieb die Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden war. Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich 5. April bestehen – sofern kein neuer Ausbruch verzeichnet wird. Die erforderlichen Untersuchungen aller Geflügelhaltungen wurden durch das Veterinäramt des Landkreises Mühldorf abgeschlossen; weitere Ausbrüche sind im Rahmen der Untersuchungen nicht aufgetreten (Stand 27.03.2026 – 10 Uhr).
Erstmeldung:
Gangkofen/Neumarkt-St. Veit – In der Gemeinde Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn gibt es einen dritten Newcastle-Fall. Der Verdacht hat sich bestätigt. Den Nachweis haben das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Friedrich-Löfler-Institut (FLI) geführt. Die neue Schutzzone reicht auch in den nördlichen Landkreis Mühldorf.
Der Newcastle-Verdachtsfall in einem großen Masthähnchenbetrieb in Gangkofen hat sich damit bestätigt. Das haben die Landratsämter Mühldorf und Rottal-Inn mitgeteilt. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden die rund 23.000 Hühner bereits gekeult.
In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern wurden um den jetzt bestätigten Betrieb eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet, teilt das Landratsamt Rottal-Inn mit. Die betrifft auch die Landkreise Mühldorf, Dingolfing und Landshut.
Diese neue Schutzzone erstrecke sich nur auf einen „sehr kleinen Teil“ des Landkreises Mühldorf, teilt das Landratsamt Mühldorf mit. Betroffen sind im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt-St. Veit die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf. Die neue Überwachungszone liegt in der bereits bestehenden Überwachungszone.
Gleichzeitig zeichnet sich für die Schutzzone um Neumarkt-St. Veit und Egglkofen eine gewisse Entspannung ab, erklärt Wolfgang Haserer, Pressesprecher im Landratsamt Mühldorf. Nach aktuellem Stand (26. März) falle diese Schutzzone am Samstag (28. März) weg. Dann gelten rund um Neumarkt-St. Veit – bis auf den neuen roten Bereich im Norden – nur noch die Vorschriften der Überwachungszone. „Wenn alles gut geht, wird diese in der nächsten Woche in Teilen ebenfalls aufgehoben“, sagt Haserer. „Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich 5. April bestehen.“
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Das Landratsamt Mühldorf fordert erneut alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, das unverzüglich nachzuholen. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit und zu den Kriterien der Schutz- und Überwachungszonen in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.

