Damit alles barrierefrei ist
Testfahrt am Stadtplatz in Neumarkt-St.Veit: Rollstuhlfahrer (5) prüft neuen Belag
Der junge „Tester“ ist wegen einer seltenen Krankheit und Muskelschwäche auf den Rollstuhl angewiesen. Laut Stadtverwaltung hatte er mit dem neuen Pflaster keine Probleme.
Neumarkt-St. Veit – Neue Woche, bekanntes Thema: Wieder einmal steht die Stadtplatzsanierung im Fokus, wenn der Neumarkt-St. Veiter Stadtplatz am kommenden Donnerstag, 18. November, zusammenkommt.
Lesen Sie auch: 1,5 Millionen gegen Corona: Neumarkt will Luft in Schulen, Hort und Kindergarten verbessern
Es geht um die Gredstreifen und den barrierefreien Zugang zu den Geschäften und Privathäusern, was bereits im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden war – mit dem Ergebnis, dass keine Änderung herbeigeführtwerden soll. Nach der Ausschusssitzung hat der Antragsteller, SPD-Stadtrat Ulrich Geltinger, sein Anliegen aber weiter konkretisiert.
E-Mail vor der nächsten Sitzung
Geltinger hatte einen Antrag auf Änderung des Gredstreifens im Zugangsbereich beim Anwesen Stadtplatz 10, seiner Apotheke, gestellt. In erster Linie erwähnte er in seiner Argumentation einen barrierefreien Zugang zu seinem Geschäft.
Da ihm wegen persönlicher Beteiligung auch bei der nächsten Sitzung des Stadtrates kein Mitberatungsrecht zusteht, wirbt er in einer E-Mail für den Bauantrag zum einen aus der Sicht des Apothekenleiters, betont dabei, dass der Gredstreifen so bleiben könnte, wie er sich momentan darstellt. „Nur der Eingangsbereich des Haupteinganges würde mit Granitplatten wie der Bürgersteig gepflastert. Somit würde der Gredstreifen nur an dieser Stelle durchbrochen.“
Stellungnahme aus Sicht Behinderter
In seiner Funktion als Mitglied des Stadtrates schlägt er aber auch vor, das der Gredstreifen komplett mit Klinkerpflaster ausgeführt werden könnte, sodass Einzellösungen überflüssig würden. Er merkt dabei an, „dass Hartbrandklinker in jeglicher Farbschattierung gefertigt werden können, sollte es an der roten Farbe scheitern“.
Auch interessant: Die letzten glücklichen Friedenstage im Königreich Bayern mit König Ludwig
Zur Versachlichung der Diskussion bittet er zu dieser Thematik um eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten. Und er betont dabei im Vorfeld der Sitzung: „Die Praktikabilität, so wie die sichere und gefahrlose Benutzbarkeit sollte die Grundlage für eine Entscheidung des Stadtrates zu dieser Thematik sein, nicht die Meinung von Architekten, oder das individuelle Gefallen.“
Wie Bürgermeister Erwin Baugartner (UWG) dazu mitteilt, sei die Stadt bereits tätig geworden: „Wir haben beide, die Kreisbehindertenbeauftragte Claudia Hausberger und die örtliche Behindertenbeauftragte Sylvia Wegner, um eine Stellungnahme ersucht.“ Außerdem sei der neue Plattenbelag und der Gredstreifen ob seiner Barrierefreiheit bereits getestet worden. Ein fünfjähriger Junge, der an Muskelschwäche leidet, habe Granitplatten und Gredstreifen befahren und er habe damit keine Probleme gehabt, bescheinigt Baumgartner. „Das ist für mich ein Anhaltspunkt, dass der neue Belag für körperlich Behinderte keine Beeinträchtigung darstellt.“
Weitere Meldungen aus dem Landkreis Mühldorf
In der Sitzung, die am Donnerstag um 18.30 Uhr im Kulturbahnhof beginnt, geht es auch noch um einen anderen Punkt. Der Rat behandelt die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet. Dazu erklärte Bürgermeister Erwin Baumgartner auf Nachfrage, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Formalie handelt.
Sanierungssatzung wird verlängert
Auf der Agenda steht die Sanierungssatzung, die bereits 1995 beschlossen worden war, zunächst unbefristet. 2007 sei geregelt worden, dass eine solche Satzung beziehungsweise ein solches Verfahren nicht länger als 15 Jahre dauern dürfen. Um beispielsweise weiterhin Zuschüsse aus Städtebauförderungsmittel nutzen zu können, stimmt der Stadtrat nun über eine Verlängerung bis 2031 ab.
Im Umgriff dieser Satzung habe die Stadt zum Beispiel das Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm über ISEK entwickelt. Außerdem könne ein Privatmann auf Grundlage dieser Satzung Vorteile bei der Steuer generieren.