Nach langer Wartezeit auf der Baustelle
Der Sommer kann kommen - Gastterrassen auf dem Neumarkter Stadtplatz können Betrieb aufnehmen
Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Die Pflasterarbeiten am Neumarkt-St. Veiter Stadtplatz schreiten zügig voran. Die Gastronomien im Herzen der Stadt können ihre Terrassen öffnen, pünktlich zum Sommer, der in diesem Jahr bislang seinem Namen alle Ehre macht.
Neumarkt-St. Veit – Also: Schirme raus und aufspannen, damit die Gäste auf den Freischankflächen vor der Sonne geschützt sind. Doch so einfach ist das nicht: Erst vor wenigen Wochen hatte der Neumarkter Stadtrat einstimmig eine Gestaltungsfibel für die Freischankflächen am Stadtplatz beschlossen. „Informelle Vorgaben“ sollten dabei festgesetzt werden.
Der Verzicht auf Podeste und Zäune wurde dabei ebenso erwähnt wie eine Reglementierung der Farbe von Bestuhlung oder der Schirme, die gedeckte, dezente Farben enthalten sollten.
Erst die Probesaison, dann Verbesserungen
Klingt streng, doch Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) fügt gleich hinzu: „Es ist Ihnen gestattet, das vorhandene Mobiliar zu verwenden. Falls Sie jedoch vorhaben, sich neues Mobiliar für die Freischankflächen zu kaufen, bitten wir, dies vorab mit der Stadtverwaltung beziehungsweise Stadtrat abzustimmen“, heißt es dazu in einem Infoschreiben zum Betrieb der Freischankflächen 2022.
Bei den Neuanschaffungen, so heißt es im Schreiben der Stadt weiter, sollten größere Einzäunungen „sowie Sonnenschirme mit überdimensionaler Brauereiwerbung vermieden werden“.
Gastwirte solle sich melden
Und man nimmt die Gastrobetriebe an der Hand, fordert nach Ablauf der Saison 2022 eine Rückmeldung ein, ob die genützte Freischankfläche so ausreichend ist oder angepasst werden muss. Auf Grundlage der Erfahrungen aus der diesjährigen „Probesaison“ sollen dann die entsprechenden Anträge über den Winter gestellt werden, damit in der kommenden Saison 2023 der Betrieb der Freischankflächen entsprechend genehmigt werden kann und den baurechtlichen Vorgaben entspricht, heißt es dazu aus dem Rathaus weiter.
Der Genehmigungsprozess ist genau definiert. Da der komplette Stadtplatzbereich unter Ensembleschutz steht, ist für den Betrieb einer Freischankfläche mit einer Größe von bis zu 40 Quadratmetern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen. Für alle Freischankflächen über 40 Quadratmeter ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung ist ebenfalls bei der Stadt einzureichen. Bis zum Jahresende sollten alle erforderlichen Anträge für den Betrieb der Freischankfläche für 2023 gestellt werden.
Große Vorfreude
Dahin ist noch etwas Zeit, zunächst überwiegt die Freude darüber, dass den Gastro-Betrieben wieder die Außenflächen zur Verfügung stehen. Bäckerei-Inhaber Markus Windhager jedenfalls ist begeistert von der Frischzellenkur des Stadtplatzes: „Er schaut richtig super aus. Ich glaube, dass es richtig cool wird, wenn er komplett fertig ist!“
Ein Traum geht in Erfüllung
Für ihn sei es ein Traum, dass er seine Terrasse nun unmittelbar vor seinem Geschäft hat. Vorher hätten beengte Verhältnisse geherrscht, weil die Telefonzelle nebst Podest die Ausbreitung der Freischankflächen von Café und Eisdiele nebenan etwas eingeschränkt habe. Das gehöre nun aber der Vergangenheit an.
Sonnenschirme kosten viel Geld
Das kleine Gefälle stört ihn nicht. „Das war ja vorher auch schon, wenn die Terrasse noch nicht aufgebaut war.“
Von der Gestaltungsfibel der Stadt indes hält der Unternehmer nicht viel. Er werde, wenn möglich, weiterhin die Schirme aufstellen, die er von der Brauerei gestellt bekommt. „Einen Schirm selbst anzuschaffen kostet mich 3500 Euro, zwei brauche ich. Da muss man dann schon viel Kaffee verkaufen, damit das wieder reinkommt.“

