Pflicht mit Frist
Irgendwann braucht jeder den EU-Führerschein - wie der Umtausch im Landkreis Mühldorf läuft
Es gibt sie in Grau, Schweinchenrosa und DDR-Beige aus Papier oder in Scheckkartengröße aus Plastik - so uneinheitlich sehen die deutschen Führerscheine aus. Ihr Umtausch in EU-konforme Plastik-Kärtchen hält auch die Führerscheinstelle in Mühldorf auf Trab.
Mühldorf - Im Jahr 2019 hat der Bundesrat beschlossen, den Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Dabei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein getauscht werden müssen. Wegen der hohen Anzahl an umzutauschenden Führerscheinen, rund 43 Millionen sollen es sein, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Die ersten alten Führerscheine sind schon im Januar 2022 abgelaufen, die letzten sind im Januar 2033 nicht mehr gültig. Am 19. Januar 2023 war der Stichtag für die Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt und deren Besitzer 1959 bis 1964 geboren wurden.
Die OVB-Heimatzeitungen haben bei der Führerscheinstelle des Landkreises nachgefragt. Wie viele Führerscheine waren zum aktuellen Stichtag fällig, wie viel Arbeit macht das und geht der Umtausch auch online? „Bis zum Stichtag 19. Januar 2023 mussten 5118 Bürger ihren Führerschein umtauschen“, teilt Landratsamts-Pressesprecher Wolfgang Haserer mit. „Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 wurden seit 2020 von der Zulassungsstelle bis jetzt 4819 in EU-Führerscheine getauscht.“
Ansturm zum Stichtag war groß
Wie es mit gesetzten Fristen immer so ist, warten auch im Fall der Führerscheine viele bis auf den letzten Drücker. „Der Ansturm in den vergangenen Wochen war enorm“, hat Haserer aus der zuständigen Abteilung erfahren. „Trotz der umfassenden Bekanntmachung in den Medien, auf unseren Social-Media-Kanälen und durch Informationsbroschüren der Führerscheinstelle, die an jeden Haushalt im Landkreis verteilt wurden, kamen viele sehr spät oder sogar erst zum Stichtag.“
Es ist aber nicht so, dass der Umtauschwillige, seinen Antrag abgibt und gleich seinen neuen Führerschein ausgehändigt bekommt. Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen beträgt derzeit drei bis vier Wochen. Deshalb konnte auch von der Mühldorfer Zulassungsstelle ein Teil der Anträge nicht mehr bis zum Stichtag abgearbeitet werden, da viele Anträge einfach zu spät eingegangen sind.
Personal wurde rechtzeitig aufgestockt
„Die Anträge werden nach Datumseingang bearbeitet“, erklärt Haserer den Arbeitsablauf, „die neuen Führerscheine von der Bundesdruckerei erstellt und wieder an unsere Dienststelle geschickt oder auf Wunsch direkt dem Bürger zugestellt.“ Aushilfskräfte wurden trotz der Masse an Anträgen nicht benötigt. Denn das Personal der Führerscheinstelle wurde schon vorausschauend wegen des zu erwartenden Mehraufwands zahlenmäßig aufgestockt. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten auch Jüngere den Umtausch frühzeitig beantragen und nicht erst einen Stichtag abwarten.
Der Pressesprecher weist auf einen entscheidenden Vorteil des EU-Kärtchens hin: „Da die neuen Kartenführerscheine im zentralen Fahrerlaubnisregister registriert sind, können bei einem Verlust des Führerscheindokuments die Führerscheindaten über dieses Register online abgerufen werden. Dies ist bei den alten Papierführerscheinen nicht möglich. Sollte ein Papierführerschein verloren gehen, kann der Nachweis, im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, unter Umständen sehr schwierig werden.“
Online geht gar nichts
In einigen Landkreisen, etwa München, kann man den Antrag auch online stellen. Leider nicht im Landkreis Mühldorf. „Die Online-Beantragung des Führerscheins ist derzeit nicht möglich“, stellt Haserer fest. „Bis vor kurzem wurde versuchsweise ein Online-Antragsformular bereitgestellt, das sich in der Praxis aber nicht bewährt hat. Zum einen wurde das Angebot nur vereinzelt genutzt. Zum anderen konnten die Online-Anträge nur in seltenen Fällen abschließend bearbeitet werden, da entweder erforderliche Daten nicht korrekt eingegeben oder das biometrische Passfoto nicht hochgeladen wurden.“ Weil diese Fehler den Verwaltungsaufwand mit der Nacharbeit in Form von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen unverhältnismäßig erhöht hat, wurde der Online-Antrag in dieser Form wieder eingestellt. Doch es gibt Hoffnung: „In absehbarer Zeit wird ein neues Online-Format mit verbessertem Funktionsumfang angeboten, um die Anträge online einreichen zu können.“
Führerscheine nur 15 Jahre gültig
„Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen“, lautet die Info aus der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass die Fahrerlaubnis ungültig wird.“ Wer vor 1953 geboren wurde, für den gilt immer der 19. Januar 2033 als Stichtag - egal, wann der Führerschein ausgestellt worden ist. Führerscheine der Klassen B (Auto) und A (Motorrad), die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen nach 15 Jahren erneuert werden. Wird der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, müssen Sie im Falle einer Kontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.