Alter Friedhof in Mühldorf
Verbotspfosten und ausuferndes Unkraut: Angehöriger beklagt Zustände auf Gräberfeld
Grabstätten sind sensible Orte. Deshalb versteht ein Mühldorfer nicht, warum die Stadt genau dort Unkraut ausufern und Verbotsschilder aufhängen lässt.
Mühldorf – Der Tod seiner Tochter kam plötzlich und völlig unerwartet, sie war schließlich erst 34 Jahre alt. Eines morgens wachte Gabriela nicht mehr auf. Obwohl sie in Hannover starb, war für Bernhard Georg Lurz klar, bestattet werden soll sie in Mühldorf.
Kritik an Stadtverwaltung wegen Aussehen eines Grabfeldes
Am liebsten, so erzählt es Lurz heute, wäre es ihm gewesen, wenn sie ihre letzte Ruhe in einem Friedwald gefunden hätte. Doch eine Waldbestattung gibt es in Mühldorf nicht. Dafür aber auf dem alten Friedhof einen kleinen Grünstreifen, in dem Urnen versenkt werden können. „Unter einem Baum, der hoffentlich noch wächst“, sagt Lurz.
Dieses Grabfeld bietet eine sogenannte Baumbestattung. Dabei handelt es sich nach Angaben der Stadt um „pflegeleichte Urnengräber, in denen zwei Urnen übereinander in der Erde bestattet werden können“. Ein Granitstein bedeckt die Grabstätte.
Grabplatte im Boden eingelassen
Lurz steht vor einer dieser kleinen runden Grabplatten, die im Boden eingelassen sind, und Namen und Geburts- und Sterbedaten seiner Tochter trägt. Dazu ein passbildgroßes Foto. Und drei kleine Engel, die auf der Platte stehen.
Auch die Nachbargräber des Feldes weisen ein wenig Schmuck auf. Mal eine Blume, dann eine Kerze, ein ausgedrucktes DIN-A4 großes Foto in einer durchsichtigen Plastikhülle.
Das alles, macht Stadtsprecher Werner Kurzlechner deutlich, ist eigentlich verboten. „Laut Friedhofssatzung ist Blumen- und Grabschmuck nur einmalig bei der Bestattung zulässig und muss spätestens 14 Tage nach der Bestattung entfernt werden“, schreibt Kurzlechner auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen. „Darin unterscheidet sich die Baumbestattung von anderen Bestattungsarten wie Erdgräbern, Erdurnengräbern oder Arkadengräbern, bei denen Grabschmuck ausdrücklich erlaubt ist.“ Auf diese Regelung werde bei der Grabvergabe hingewiesen.
Baumbestattung auf allen städtischen Friedhöfen möglich
Auf allen drei städtischen Friedhöfen gibt es diese Bestattungsform, sie wird laut Stadt gut angenommen. Der Trend zur „pflegefreien Urnenbestattung“ sei seit einigen Jahren erkennbar. Deshalb würden laufend neue Freiflächen auf den Friedhöfen ausgewählt und genutzt.
So weit, so gut und auch Bernhard Georg Lurz weiß, dass eine Rasenfläche nie so perfekt sein kann, wie ein Steingrab. Dass die Sommerhitze dem Gras zusetzt, akzeptiert er. Nicht aber, dass die Stadt Unkraut in den vergangenen Wochen nach seiner Ansicht scheinbar ungehindert hat sprießen lassen. Bei einem seiner wöchentlichen Besuche hat er das fotografiert. „Ausufernd“ nennt er das Unkraut.
Hochwachsendes Unkraut gegen ordentlichen Zustand
Dem widerspricht die Stadt: „Das genannte Gräberfeld befindet sich in einem ordentlichen Zustand“, heißt es auf Anfrage. Das stimme, sagt auch Lurz, offensichtlich hat die Stadt hochwachsendes Unkraut in den letzten Tagen abgemäht.
Viel mehr aber ärgert ihn der „unübersehbare Pfosten mit Verboten“. Ein Schild, das mitten auf dem Gräberfeld an einem Pfosten zwischen den Grabplatten unter dem Baum aufgehängt war.
Nicht die erste Kritik an Verbots- und Hinweisschildern auf Friedhöfen
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Kritik wegen Verbots- oder Hinweisschilder einstecken muss. Vor Jahren hatten sich Besucher des alten Friedhofs darüber beklagt, dass an der Rückwand einer Urnenwand ein Parkverbotsschild und eine Friedhofsordnung angebracht worden waren. Die Stadt ließ sie dann entfernen.
Als übergriffig versteht Stadtsprecher Kurzlechner das Schild unter dem Baum auf dem Grabfeld aber anders als Lurz nicht. In jüngster Zeit habe der nicht erlaubte Blumen- und Grabschmuck auf und neben den Granitsteinen überhandgenommen, schreibt der Stadtsprecher. „Wir verstehen das Bedürfnis, an die Verstorbenen zu erinnern. Deshalb kommen wir den Grabinhabern entgegen, indem seit Mitte Juni 2024 Blumen- und Grabschmuck erlaubt ist – sofern er nicht über den Granitstein hinausragt.“
Auf diese Änderung habe die Stadt mit dem Schild hinweisen wollen, sagt er: „Es ist also kein Verbotsschild, sondern ein Hinweisschild. Dieses macht vorübergehend auf ein Entgegenkommen der Stadt aufmerksam.“
Stadt hat Schild entfernt und Unkraut gekürzt
Hinweise, die man auch anders hätte formulieren und bekannt machen können, sagt dagegen Lurz.
Unmittelbar nach der Anfrage der OVB Heimatzeitungen hat die Stadt das Schild entfernt und das Grabfeld hergerichtet.