Unfalltod eines 16-Jährigen auf der Nordtangente
Es geht um ein illegales Rennen: Zwei Männer nach Tod eines 16-Jährigen in Mühldorf angeklagt
Der Prozess um den Tod eines 16-Jährigen bei einem Unfall auf der Nordtangente in Mühldorf soll in den nächsten Wochen beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 21-Jährigen vor, sich ein illegales Autorennen geliefert zu haben, das zu einem tödlichen Unfall mit einem Fußgänger führte.
Mühldorf – Den bevorstehenden Beginn des Gerichtsverfahrens teilte Amtsgerichtssprecher Stephen Kronert jetzt auf Anfrage des Mühldorfer Anzeigers mit. Nach Angaben Kronerts geht es in der Anklage um den Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässige Gefährdung von Leib und Leben.
In den Abendstunden des 5. Februar hatte der 21-jährige Fahrer eines VW Golfs an der Ampel an der Nordtangente auf Höhe des Innkanalstegs einen 16-Jährigen angefahren und tödlich verletzt.
Bis zu zwei Jahren Gefängnis möglich
Knapp eine Woche später äußerte die Polizei erstmals den Verdacht, dass sich der Unfallfahrer ein illegales Autorennen mit einem weiteren 21-Jährigen geliefert hatte. Seitdem gingen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch in diese Richtung.
Jetzt liegt die Anklageschrift nach Angaben von Gerichtssprecher Kronert vor und umfasst drei Punkte: verbotenes Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Gefährdung von Leib und Leben, Gefährdung des Straßenverkehrs. Das mögliche Strafmaß reicht laut Kronert bis zu drei Jahren Gefängnis.
Bis zu drei Jahren Gefängnis
Sollte das Gericht zu der Ansicht kommen, dass es sich um eine vorsätzliche Gefährdung von Leib und Leben handelt, könne das Strafmaß auch höher ausfallen. Angeklagt sind zwei 21-jährige Männer.
Auf nähere Inhalte der Anklageschrift wollte Kronert nicht eingehen. Auf Nachfrage bestätigte er aber, dass der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in der Anklageschrift nicht erhoben werde. Allgemein, sagte Kronert dazu, dass bei solchen Unfällen auch das Verhalten des Fußgängers eine Rolle spiele, konkret „die Frage, ob ihn eine Mitschuld trifft“. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Fußgänger einen Fehler gemacht hat und bei Rot über die Ampel gegangen wäre. „Während der Gerichtsverhandlung wird das natürlich untersucht“, betonte Kronert.
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Je nach Ergebnis könne sich dann auch wieder die Frage einer fahrlässigen Tötung stellen, die mit deutlich höheren Strafen belegt ist. Amtsgerichtsdirektor Jürgen Branz wird die Verhandlung führen. Derzeit legt er in Absprache mit den anderen Prozessbeteiligten den Termin fest. Laut Sprecher Kronert soll das Verfahren wenn möglich noch heuer stattfinden, es sei aber offen, ob ein Termin gefunden werden könne.
Der Tod des 16-Jährigen bewegt viele Menschen
Der Tod des Jugendlichen hat viele Menschen bewegt, bis heute liegen Fotos, Blumen und Kuscheltiere am Unfallort an der Nordtangente. Manchmal brennt eine Kerze. Der 16-Jährige war an diesem Freitagabend Anfang Februar zusammen mit einem Freund auf dem Heimweg aus dem Jugendzentrum Mühldorf.
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Sie wollten auf Höhe des Innkanalstegs die Nordtangente überqueren und in Richtung Europastraße weitergehen, der 16-Jährige wohnte mit seiner Familie in diesem Gebiet. Dabei erfasste ihn der VW-Golf des 21-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Mühldorf und tötete ihn.
Sehr schnell kamen Fragen nach der Geschwindigkeit der Autos auf, danach, ob es sich um hochmotorisierte Fahrzeuge handelte, ob sich die beiden jungen Männer ein illegales Autorennen geliefert hatten.
Gutachter hat Autos untersucht
Ein Gutachten soll nähere Informationen über die Fahrzeuge bringen, zu dem im Frühsommer Testfahrten auf dem Flughafen Mößling durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Gerichtsverhandlung vorgestellt.
Bei den beiden Autos handelte es sich um einen VW Golf und einen Seat Leon. Wie die Polizei damals bestätigte, war am VW Golf eine Plakette angebracht, die darauf hindeutete, dass es sich um ein sogenanntes R-Modell handelt, das laut Hersteller bis zu 320 PS hat und bis zu 250 Kilometer pro Stunde schnell ist.
Ergebnis des Gutachtens erst vor Gericht
Äußerlich davon nicht zu unterscheiden ist ein anderes Modell der R-Line, das deutlich schwächer ist und mit 130 bis 150 PS daherkommt. Das zu klären war eine der Aufgaben des Gutachters. Der bestätigte bei den Probefahrten zwar den Auftrag, die Leistung des Autos zu ermitteln; Angaben zu den Ergebnissen wird er aber erst vor Gericht machen.
