Geflügelpest
64 Hühner und Enten getötet - Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Mühldorf
Jetzt gibt es den ersten Fall der Geflügelpest im Landkreis Mühldorf: Betroffen sind Hühner und Enten in Schwindegg. Weil das Landratsamt einen Sperrbezirk rund um Schwindegg eingerichtet hat, hat der Ausbruch gravierende Folgen für Geflügelzüchter.
Mühldorf – In einem Hühner- und Entengehege in der der Gemeinde Schwindegg gibt es den ersten Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt im Landkreis Mühldorf. Das teilte das Landratsamt mit. Es handelt sich um das Virus H5N8 nachweisen. Alle 64 Hühner und Enten der Geflügelhaltung wurden getötet.
Sperrgebiet rund um Schwindegg
Um eine Ausbreitung zu verhindern, hat das Landratsamt einen Sperrbezirkvon drei Kiklometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern festgelegt. Lebendes, totes Geflügel und Eier dürfen das Gebiet nicht verlassen. Im Sperrbezirk liegen Teile Schwindeggs, Buchbach, Obertaufkirchen und Ampfing, im Beobachtungsgebiet zusätzlich Rattenkirchen, Oberbergkirchen, Heldenstein und Teile Obertaufkirchens, Schönbergs, Lohkirchens, Zangbergs, Aschaus und Reichertsheims. Aufgrund der durch den Landkreis Erding eingerichteten Restriktionsgebiete befinden sich auch Teile der Gemeinde Maitenbeth in einem Beobachtungsgebiet.
Schutzmaßnahmen sollen Ausbreitung verhindern
Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen im Detail hervorgehen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts veröffentlicht.
Seit dem 12.März gilt bereits eine Aufstallpflicht für Geflügel für alle privaten und gewerblichen Tierhalter in den Risikobereichen um die Flüsse Inn, Rott und Isen, um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen. Mit Wirkung zum 2.April gilt die Aufstallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis. Die bisher angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen und Dokumentationspflichten vom 02.02.2021 sowie 12.03.2021 behalten nach wie vor Ihre Gültigkeit.
Unter Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (z.B. Strauße, Emus und Nandus), Wachteln, Enten und Gänse. Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen gehalten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.
Hühner, Enten und Gänse müssen drinnen bleiben
Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Ansteckung von Menschen bislang nicht bekannt geworden
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte aber vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.