Nachgefragt bei den Lebensrettern
Schutzengel mit Blaulicht: Polizisten reanimieren Mädchen (3) nach Crash auf A94 bei Mühldorf
Riesiges Glück hatte das auf der A 94 schwer verletzte Kleinkind. Mit zwei Polizeibeamten, die zufällig am Unfallort vorbeikamen, hatte es kundige Lebensretter. Was sie zu ihrer Rettungstat sagen.
Mühldorf - Unter den acht Verletzten des schweren Unfalls am Donnerstag (15. Dezember) auf der A94 war auch ein dreijähriges Mädchen. Wie die Polizei berichtet, haben ihm wahrscheinlich zwei Beamte der Burghauser Grenzpolizei das Leben gerettet. Die beiden Männer kamen während ihrer zivilen Streifenfahrt auf der A 94 zufällig an den Unfallort und handelten sofort.
So schreibt es die Autobahnpolizei in ihrem Unfallbericht: „Ein dreijähriges Kind, das sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befand, wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeistation Burghausen, die als Ersthelfer am Unfallort eintrafen, konnten das bewusstlose Kind erfolgreich reanimieren. Das Kind wurde im Anschluss mit dem Rettungshubschrauber nach München verbracht.“
Auch für Polizisten schwer zu verdauen
Nach dem dramatischen Einsatz kehrten die Streifenbesatzung zur Grenzpolizeistation in Burghausen zurück. Dort wurde mit beiden ein erstes Betreuungsgespräch geführt, erklärt Dienststellenleiter Polizeihauptkommissar Karl Sanladerer. Denn selbst, wenn es gerade im Streifendienst öfter vorkommt, geht ein solches Erlebnis auch an Polizisten nicht spurlos vorüber. „Es ist schon schlimm, wenn man ein erwachsenes Unfallopfer vor sich hat“, beschreibt er die Situation. „Wenn es um ein Kind geht, ist diese Ausnahmesituation noch viel spezieller und schlimmer.“
Zweite Chance für schwer verletztes Kind
Laut Sanladerer wollten die beiden Polizisten, die am Tag nach dem Unfall wieder Dienst hatten, sich nicht zu ihrem Handeln äußern. „Für sie steht im Vordergrund, dass das Mädchen den Unfall gut übersteht“, so der Dienststellenleiter. „Auf alle Fälle haben sie besonnen und professionell genau das Richtige getan und so dem Mädchen eine zweite Lebenschance gegeben.“
Auf Nachfrage hat die OVB-Heimatzeitung erfahren, dass gute Kenntnisse in Erster Hilfe zum Repertoire jedes Polizisten gehören. „Erste Hilfe und auch Reanimation stehen polizeiintern im Rahmen des regulären Einsatztrainings auf dem Programm“, betont ein Sprecher der Autobahnpolizei Mühldorf. Dabei werde auch auf die Besonderheiten bei der Wiederbelebung von Babys und Kindern eingegangen. Ein Training, das sich bei dem Unfall auf der A 94 bezahlt gemacht hat.
Gaffer muss Strafe bezahlen
Der 51-jährige Mann aus Polen, der das Leid an der Unfallstelle beim Vorbeifahren mit seinem Handy fotografiert hat und von der Polizei gestoppt wurde, hat noch vor Ort ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich wegen „Gaffen“ bezahlt. Mit weiteren Konsequenzen hat er, laut Polizei, nicht zu rechnen.
Das droht dreisten Gaffern am Unfallort
„Gaffen“ kann laut Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit mit 20 bis 1000 Bußgeld bestraft werden. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, für die eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls oder einer hilflosen Person stellt einen Straftatbestand dar und kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wer Rettungskräfte behindert, wird mit 20 bis 25 Euro zur Kasse gebeten.