Vater eines 7-Jährigen vor Gericht
Porno-Chats mit zwei Mädchen (13) – Lediger Vater aus Landkreis Mühldorf geht US-Cyber-Einheit ins Netz
Ein 37-Jähriger steht vor Gericht und kassiert eine Strafe. Laut Polizei wollten sich die beiden betroffenen Mädchen einen Spaß machen.
Mühldorf – Verbreitung kinderpornografischer Schriften und sexueller Missbrauch von Kindern: Dafür musste sich ein 37-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis, deutsch, ledig und Vater eines siebenjährigen Jungen, vor Amtsrichter Florian Greifenstein in Mühldorf verantworten. Die Strafe: Elf Monate Gefängnis, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährung.
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Im Herbst des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte auf Instagram kinderpornografische Inhalte hochgeladen. Dabei war auf dem einen Bild ein nacktes 13-jähriges Mädchen zu sehen.
Auf einer weiteren Videodatei sah man Sex eines Mannes mit einer Minderjährigen. Außerdem beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft, pornografische Chats mit einem 13-jährigen Mädchen und deren gleichaltriger Freundin geführt zu haben.
Videos auf Instagram hochgeladen
Auf Empfehlung seines Rechtsbeistands räumte der Beschuldigte zwar sämtliche Vorwürfe ein, konkret wollte er sich zu seinen Taten aber nicht äußern.
Bei der Ermittlung hatten die deutschen Polizeibehörden Hilfe aus Nordamerika erhalten, wie Richter Greifenstein in der Verhandlung sagte. Eine dort ansässige Cyber-Einheit ermittelt weltweit in Sachen Kinderpornografie. Diese Einheit hatte den 37-jährigen Mann aufgespürt und ihre Ermittlungsergebnisse an das Deutsche Bundeskriminalamt weitergegeben.
Davon berichtete auch der als Zeuge vernommene Polizeibeamte, der bei der Hausdurchsuchung dabei war und den Fall bearbeitet hat. Die Infos aus Nordamerika seien nicht nur an das Bundeskriminalamt, sondern auch an die seit 1. Januar 2015 in Bamberg bestehende Zentralstelle für Cybercrime Bayern (ZCB) und an die Generalstaatsanwaltschaft in Traunstein weitergeleitet worden.
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Der daraufhin angeordnete Durchsuchungsbeschluss sah vor, Speichermedien wie Mobiltelefon, Computer oder Laptop aufzuspüren und sie auf kinderpornografische Inhalte hin zu prüfen. Man wurde fündig, der Beschuldigte angeklagt.
Die beiden betroffenen Mädchen wurden – in Begleitung ihrer Mütter – befragt. Laut Aussage des Polizeibeamten schienen sie nicht besonders schockiert zu sein, sie wollten sich eher einen Spaß machen, wie sie zu Protokoll gaben. Die Mädchen kannten auch das Alter des Mannes.
Staatsanwalt forderte auch eine Geldstrafe
Staatsanwalt Rasim Filipov hielt dem Angeklagten zu gute, dass er keine Vorstrafen habe, geständig sei und der Einziehung seines Mobiltelefons zugestimmt habe. Sehr negativ bewertete Filipov jedoch die Vielzahl der hochgeladenen Dateien sowie die Chatverläufe.
Es seien schwerwiegende sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zu sehen gewesen, es sei auch detailliert über sexuelle Handlungen gesprochen worden. Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wobei er eine Bewährung von drei Jahren im Bereich des Möglichen sah. Zudem forderte Filipov die Zahlung einer Geldstrafe von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
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Verteidiger Torstein Grunert fasste sich nach dem Geständnis seines Mandanten kurz. Er hielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, für angemessen. Das Gericht bat er, von einer Geldauflage abzusehen.
Florian Greifenstein entschied letzten Endes auf elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährung. Auf eine Geldstrafe verzichtete der Richter, da der Beschuldigte gerade umschult. In der Urteilsbegründung wertete Greifenstein das Geständnis als „gar nicht so wenig wert“.
Auch ein Bruder des Angeklagten sei wegen einer ähnlichen Tat strafrechtlich verfolgt, es hätte sich also auch um dessen Mobiltelefon handeln können, über das die Daten hochgeladen worden seien. Diese Frage habe das Geständnis aber geklärt.