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Bürgerbegehren und Ratsbegehren beschlossen

Standort der Kinderkrippe: Die Entscheidung fällt am 29. April

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Polling – Der Bürgerentscheid über den Standort für die geplante Kinderkrippe kommt. Das hat der Gemeinderat auf seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen. Dazu hat das Gremium über ein bisher in der Gemeinde nie dagewesenes Ratsbegehren entschieden.

Am 29. April entscheiden die wahlberechtigten Pollinger Bürgerinnen und Bürger. Soll die geplante Kinderkrippe in die leer stehende Hausmeisterwohnung im Flossinger Schulhaus eingebaut oder komplett neu gebaut werden? Zwischen beiden Vorschlägen liegen rund 300.000 Euro, welche der Neubau mehr zu Buche schlagen soll. Das gefällt einigen nicht. Nachdem sich der Gemeinderat kürzlich knapp gegen die Variante eines Einbaus einer Kinderkrippe in das Schulhaus entschied, kommt jetzt der Bürgerentscheid.

Bürgerbegehren und Ratsbegehren

Insgesamt 383 Unterschriften hatten die Organisatoren des Bürgerbegehrens gesammelt. Nach Prüfung der Verwaltung hat der Gemeinderat am Donnerstagabend entschieden, dass der Bürgerentscheid zulässig ist. Gleichzeitig hat er in dieser Sache eine Besonderheit beschlossen: Ein Ratsbegehren. 

  • Ein Bürgerbegehren ist neben mehren anderen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, dann erfolgreich, wenn mindestens 10% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einer Kommune unterschrieben haben. Das Bürgerbegehren ist für den Einbau in die Flossinger Schule.
  • Für das Ratsbegehren braucht es die einfache Mehrheit im beschlussfähigen Gremium. Das Ratsbegeheren steht für den Neubau.

Das passiert bei der Abstimmung am 29.April:

Es gibt einen Wahlzettel. Darauf stehen beide Begehren. Beide können jeweils mit „Ja“ (ich bin dafür) und „Nein“ (ich bin dagegen) angekreuzt werden. Klingt komisch, ist aber so. Kreuzt jemand beide Male gleich an, also beispielsweise „Ja“ zum Bürgerbegehren und „Ja“ zum Ratsbegehren entscheidet eine Stichfrage. Die läuft dann in etwa so, dass man ankreuzt, welche der beiden Ideen bei einer Patt-Situation den Vorzug kriegen soll.

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