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Antisemitische Hasstirade

Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen Volksverhetzung in Mühldorf vor Gericht – So lautet das Urteil

Eine Post des Zentralrats der Juden auf Facebook kommentierte eine Mühldorfer Rettungssanitäter mit einer Hasstirade. Freie Meinungsäußerung oder Volksverhetzung? Das hatte das Mühldorfer Amtsgericht zu entscheiden.
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Ein Post des Zentralrats der Juden auf Facebook kommentierte ein Mühldorfer Rettungssanitäter mit einer Hasstirade. Freie Meinungsäußerung oder Volksverhetzung? Das hatte das Amtsgericht zu entscheiden.

Wegen extrem hasserfüllter, antisemitischer Äußerungen musste sich ein früherer AfD-Stadtratskandidat nun in Mühldorf vor Gericht verantworten. Was das Ganze mit dem Zentralrat der Juden zu tun hat und welche Strafe der Mühldorfer jetzt bekommen hat.

Von Gustav Schwalb

Mühldorf Für seine antisemitische Hasstirade suchte sich ein 59 Jahre alter Mühldorfer im Internet ein besonderes Forum aus: die Facebook-Seite des Zentralrats der Juden. „Wir Deutschen“, schrieb er im vergangenen Mai, seien seit mehr als hundert Jahre „Opfer einer jüdischen Politik, die ihresgleichen sucht“. Der Mann, von Beruf Rettungsassistent, musste sich nun wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten.

Der Angeklagte reagierte auf eine Mitteilung des Zentralrats der Juden über die Eröffnung des Platzes der Hamas-Geiseln in Berlin. Sie endete mit dem Appell des Zentralrats, es müsse mehr solche Veranstaltungen geben. „Warum?“, fragte der Mühldorfer in seinem Kommentar. „Um die deutschen Mitmenschen und Mitbürger weiter zu demütigen?“ Der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 sei „nicht aufgeklärt“.

„Das war blöd formuliert“

Immerhin einmal war der Angeklagte auch schon in Mühldorf politisch in Erscheinung getreten. Er kandidierte im Jahr 2020 für den Stadtrat. Seine Partei: die AfD. Als er nun wegen der antisemitischen Hetze auf der Anklagebank Platz nehmen musste, gab er sich als Unschuldslamm. Erst ließ er seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, vortragen, es handle sich um ein Missverständnis. Er selbst fügte den anwaltlichen Ausführungen hinzu, er habe lediglich das israelische Vorgehen nach dem Hamas-Terror im Allgemeinen und Benjamin Netanjahu im Besonderen kritisieren wollen. „Das war blöd formuliert“, sagte er. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, da könne man auch Fehler machen. Er habe sich keine Gedanken gemacht.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im vergangenen Juli auf seiner eigenen öffentlich zugänglichen Facebook-Seite mit dem Konterfei Hitlers und dem Hakenkreuz auf dessen Arm Werbung für einen YouTube-Film gemacht. In dem wurde laut Untertitel „die etwas andere Geschichte über den Zweiten Weltkrieg“ erzählt. Darin wird der Nationalsozialismus nicht nur weitgehend von jeder Schuld freigesprochen, sondern durchaus verherrlichend dargestellt. Doch außer dem Angeklagten hatte sich diesen Beitrag offenbar kein Prozessbeteiligter angeschaut. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt habe, spielte nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Verteidiger und Staatsanwältin keine Rolle mehr.

Vergehen vollumfänglich eingeräumt

Sein antisemitisches Vergehen aber räumte der Rettungsassistent nach einer Beratung mit seinem Anwalt ein. Es war also doch kein Missverständnis. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers verurteilte ihn Richterin Dr. Angela Miechielsen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, das sind 90 Tagessätzen à 40 Euro. Damit ist er nicht vorbestraft. Sein Kommentar auf der Facebook-Seite des Zentralrats der Juden gehe über Kritik am Vorgehen Israels gegen die Hamas hinaus, er verbreite Hass und sei Volksverhetzung, sagte die Richterin.

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