Bierzelt-Streit landet vor Amtsgericht
Maßkrug-Attacke auf Mühldorfer Volksfest: „Solche Schläge können schnell das Leben beenden“
Ein handgreiflicher Streit im Volksfest-Bierzelt brachte einen 36-Jährigen vor das Amtsgericht Mühldorf. Trotz Reue und Schmerzensgeld sind die Folgen für das Opfer schwer. So lautet jetzt das Urteil.
Mühldorf – „Solche Schläge können schnell das Leben beenden“, merkte Staatsanwalt Niels Wewer an, als er nach der Beweisaufnahme in einem Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Mühldorf drei Jahre Haft beantragte. Wegen gefährlicher Körperverletzung war ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Altötting angeklagt. Er soll bei einem Bierzeltbesuch in Mühldorf im September 2024 seinem Kontrahenten dreimal mit dem Masskrug auf den Kopf geschlagen haben.
Die Sicht des Angeklagten
Der Angeklagte gab an, er habe „locker fünf Maß“ getrunken und sei – wie andere Leute auch – gegen 22 Uhr im Festzelt bestens gelaunt auf die Sitzbank gestiegen. Von dort habe er einen Fuß auf den Tisch gesetzt und sei – nach Schilderung seines Nachbarn, der gegessen hatte – in dessen Teller getreten. Er selbst glaube eher, er habe versehentlich dessen Masskrug umgestoßen.
Jedenfalls habe ihn dieser Mann gefragt, was das solle. „Er packte mich am Hals und stieß mich runter. Ich fiel mit dem Oberkörper auf den Tisch.“ Beim Runterfallen müsse er mit dem Masskrug wohl die Schläfe des Opfers getroffen haben. Er habe ihm angeboten, eine neue Maß zu bezahlen. Darauf habe dieser seine rechte Hand gepackt und mit der anderen Hand ausgeholt, um ihn zu schlagen. „Dann habe ich ihm mit der Linken zwei Schläge gegeben.“
Laut Anklage erfolgten diese Schläge mit dem Masskrug von oben direkt auf den Schädel des Geschädigten. Nachdem sich Vater und Freundin des Angeklagten zwischen die beiden gestellt hatten, sei das Spektakel vorbei gewesen.
Aussagen von Opfer und Zeugen
„Er hat mich und meine Frau so herabwürdigend angeschaut, als ich ihn gebeten habe, doch von Tisch und Bank runterzugehen, und meinte, wer ich denn überhaupt sei und ob ich wisse, wo er arbeite“, schilderte das Opfer als Zeuge den Hergang. Dann wisse er nichts mehr, bis der Kellner ihn fragte, ob er Papiertücher brauche. Erst da habe er gemerkt, dass er blutete.
Von guter Stimmung berichteten zwei weitere Zeugen, einer davon sah einen Schlag, der andere zwei Schläge. Der Masskrug sei zerbrochen, berichtete einer. Die Platzwunde auf dem Kopf und das Blut sahen beide.
Wenig Aufklärung erbrachte die Vernehmung der Ehefrau des Opfers. Sie sei ihrem Mann gegenüber gesessen und habe den Angeklagten, der in der gleichen Firma wie sie arbeite, gebeten, doch etwas Abstand zu halten, weil sie noch beim Essen seien. Dann habe sie vom Kopf abwärts eine „Bierdusche“ abbekommen, mit der sie beschäftigt war und daher keinen der Schläge gesehen habe.
Das medizinische Gutachten
Ein ärztlicher Sachverständiger berichtete in der Verhandlung, er habe den 38-jährigen Geschädigten im Krankenhaus aufgesucht und „eine so große Schwellung noch nie gesehen“. „Es war klar, dass hier was kaputtgegangen war“, sagte er. Im Bereich der Nasenwurzel sei das Stirnbein gebrochen gewesen.
Die Schädigung des Hirnsystems löste beim Opfer eine kurze Amnesie aus. Die Wucht der Schläge verursachte ein Schädel-Hirn-Trauma sowie einen bis jetzt anhaltenden Tinnitus. Eher ungewöhnlich sei, dass keine kosmetischen Schäden blieben.
Anhand der zum Untersuchungszeitpunkt festgestellten Blutalkoholspiegel von Opfer und Angeklagtem errechnete der Arzt bei beiden 1,62 Promille Alkohol im Blut zur Tatzeit.
Plädoyers und Urteil
Immer wieder beteuerte der Angeklagte, wie sehr er sein Fehlverhalten bedauere, und bat um Entschuldigung. Diese nahm der Geschädigte nicht an. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Axel Reiter, informierte über die Entschuldigungsschreiben, die Schadenersatzangebote und das bereits geleistete Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro.
Bei zwei Maßkrug-Schlägen auf den Kopf und einem Schlag gegen die Stirn brauche man nicht in die Tiefe gehen, den Hergang zu rekonstruieren, bemerkte der Staatsanwalt. Es sei ein glücklicher Zufall, dass der Angeklagte beim Schöffengericht und nicht beim Schwurgericht landete. Staatsanwalt Wewer beantragte für „eine das Leben gefährdende Behandlung“ eine dreijährige Freiheitsstrafe.
Das Opfer als Nebenkläger hatte Rechtsanwalt Raoul Ostheimer an seiner Seite, der darauf verwies, sein Mandant sei acht Wochen im Krankenstand gewesen und behalte eine Narbe von fünf Zentimetern. Der Tinnitus und die Kopfschmerzen seien nicht vorbei. Die Bestrafung stellte er in das Ermessen des Gerichts.
Verteidiger Reiter wich den Vorwürfen nicht aus. Sein Mandant schiebe die Schuld nicht dem Opfer zu und bekenne sich ausdrücklich zum eigenen Verschulden. Alkohol habe eine Rolle gespielt. Der Angeklagte habe seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung bewiesen, er führe ein rechtschaffenes Leben, arbeite und alimentiere seine geschiedene Frau und seine beiden Kinder. Eine 15-monatige Haftstrafe mit Bewährung hielt Reiter für gerechtfertigt.
Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Florian Greifenstein verurteilte den bis dahin straffreien Angeklagten zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe, mit dreijähriger Bewährungszeit. „Es gehört schon was dazu, einen Masskrug auf den Kopf zu schlagen“, meinte der Vorsitzende, maß den Entschuldigungen und der monetären Leistung „viel Wert“ bei und hielt eine günstige Sozialprognose durch die familiäre Einbindung und die Arbeit für gewährleistet.