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Beschluss gefasst

Gute Nachrichten für Mühldorfer: Diese Abwassergebühren werden gesenkt

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Mühldorf am Inn - In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat eine Senkung der Abwassergebühren.

Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung für die Jahre 2019 bis 2021 die städtische Abwassergebühr zum 1. Januar 2019 zu senken. Die Gebühren für das Mischsystem belaufen sich hierbei auf 1,63 Euro/m3 und für das abgemagerte Mischsystem 1,32 Euro/m3. 

Der Plan für diese Senkung war bereits in der Sitzung des Gremiums im Dezember gefasst worden. "Wir haben uns bei dieser Gebühr für einen Drei-Jahres-Turnus entschieden, auch wenn ein jährlicher möglich wäre, damit sie konstanter ist", bemerkte Kämmerer Thomas Greß. Dies habe sich bisher sehr positiv ausgewirkt. Die Kosten und Erlöse der Jahre 2019 bis 2021 seien auf Grundlage des Jahres 2018 sachgerecht prognostiziert worden. "Im Anschluss an den Kalkulationszeitraum erfolgt nach Rechnungsergebnis eine Nachkalkulation." 

Entwicklung der AbwassergebührenVolles MischsystemAbgemagertes Mischsystem
seit 9.12.19991,53 Euro/m31,30 Euro/m3
seit 26.6.20061,87 Euro/m31,50 Euro/m3
seit 1.1.20071,56 Euro/m31,29 Euro/m3
seit 1.1.20131,61 Euro/m31,32 Euro/m3
seit 1.1.20161,81 Euro/m31,48 Euro/m3

In den Fällen der Mischkalkulation wird zwischen dem sogenannten abgemagerten und dem nicht abgemagerten Mischsystem unterschieden. Das abgemagerte ist dadurch gekennzeichnet, dass der Mischwasserkanal zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers bestimmt ist. Im Falle des nicht abgemagerten Systems dient der Mischwasserkanal sowohl der Straßenentwässerung als auch der vollständigen Grundstücksentwässerung einschließlich des Grundstücksoberflächenwassers.

Es stehen laut der Stadtverwaltung folgende Gebührenmodelle zur Auswahl:

Volles MischsystemAbgemagertes Mischsystem
Gebühren seit 1.1.20161,81 Euro/m31,48 Euro/m3
Kostensenkende Gebühr mit Ausgleich der Ergebnisse der Vorjahre1,52 Euro/m3 (-16 %)1,23 Euro/m3 (-17%)
Kostensenkende Gebühr mit Ausgleich der Ergebnisse der Vorjahre und Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen1,63 Euro/m3 (-10%)1,32 Euro/m3 (-11%)

Die kostensenkende Gebühr mit Ausgleich der Ergebnisse der Vorjahre war in der Kalkulation 2013-2015 als Maßstab herangezogen worden. Jene mit Ausgleich der Ergebnisse der Vorjahre und Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen war 2016 bis 2018 herangezogen worden. "Sie erlaubt die Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen, das heißt, die Auflösung der Zuschüsse wird nicht vom gebührenfähigen Aufwand abgezogen, und beziehungsweise oder die Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte." Die dadurch jeweils erzielten Mehrerlöse müssten in einer Sonderrücklage angesammelt und in der Zukunft wieder zugeführt werden. "Dadurch können die Gebührenzahler in der Zukunft entlastet werden." 

Die Stadtkämmerei empfehle die letztere Methode. 

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