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Seine Angaben waren nicht korrekt

Bauernschläue wird am Ende teuer: Landwirt (52) aus dem Landkreis Mühldorf verurteilt

Die Anträge auf EU-Fördermittel hatte der Landwirt recht kreativ ausgefüllt.
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Die Anträge auf EU-Fördermittel hatte der Landwirt recht kreativ ausgefüllt.

Mühldorf/Rosenheim – Nicht ganz korrekte Angaben in EU-Anträgen haben einen 52-jährigen Landwirt aus dem Landkreis Mühldorf auf die Anklagebank des Amtsgerichts Rosenheim gebracht.

Er hatte in seinen Anträgen für Fördermittel aus der EU-Agrarhilfe recht freihändig angegeben, welche Flächen er angeblich bewirtschaftet.

Wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, hatte der Landwirt in den Jahren 2016 bis 2020 Förderanträge für landwirtschaftliche Flächen gestellt, deren Eigentümer beziehungsweise Pächter von ihm noch nie etwas gehört hatten. Weil von denen selbst keine Förderanträge für diese Flächen gestellt wurden, kam der Bauer damit geraume Zeit unbehelligt durch.

Zulage für Flächen anderer erschlichen

Vom zuständigen Landwirtschaftsamt in Töging werde lediglich geprüft, ob es die Flächen, für die der jeweilige Antrag gestellt wird, überhaupt gibt. Nur sofern zwei oder mehr Anträge für die selbe Fläche gestellt würden, überprüft die Behörde, wer in diesem Falle der Berechtigte ist.

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Erst als die Mühldorfer Polizei auf eine Unrechtmäßigkeit 2021 hingewiesen wurde, untersuchte man seine Anträge genauer. Und so kam die Staatsanwaltschaft Rosenheim zu dem Schluss, dass der Angeklagte in zehn Fällen unrechtmäßig diese Agrarzuschüsse bezogen hatte.

Strafbefehl über 14.400 Euro

Laut Anklage handelte es sich um einen Subventionsbetrug von über 10 000 Euro. Deshalb erging ein Strafbefehl von 14 400 Euro, gegen den der Landwirt über seinen Rechtsanwalt Einspruch einlegen ließ.

Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch gestand der Mühldorfer zwar sein Fehlverhalten ein, beharrte aber darauf, dass er in dreien der zehn angeklagten Fälle völlig schuldlos sei. Hier habe er tatsächlich zu Recht Förderungen beantragt und bekommen. In zwei weiteren Fällen seien die Schadenshöhen seiner Ansicht nach viel zu hoch berechnet worden.

Amt für Landwirtschaft prüft die Berechtigung der Antragsteller nicht

Mithilfe des Zeugen aus dem Landwirtschaftsamt Töging wurden vor Gericht schließlich die korrekten Summen errechnet, wobei sich herausstellte, dass das Amt von sich aus tatsächlich nicht die Berechtigung der Antragsteller überprüft. Daneben zeigte sich, dass die jährlich wechselnden Bemessungsgrundlagen durchaus variabel und kompliziert sind.

Es bedurfte tatsächlich der Spezialkenntnisse des Zeugen, um eine realistische Schadenssumme zu beziffern. So verblieb schließlich eine Schadenssumme von knapp 7000 Euro. Einen solchen Betrag hatte der Angeklagte bereits bei seinem Anwalt hinterlegt, um schnellstmöglich Wiedergutmachung zu leisten. Die Strafverfolgung der zweifelhaften Schadensfälle wurde eingestellt. Und so beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, den Landwirt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro zu verurteilen. Daneben habe er selbstverständlich die geforderte Wiedergutmachung zu leisten.

Landwirt hat Schadenssumme zur Wiedergutmachen schon parat

Verteidiger Rechtsanwalt Anton Wackerbauer, Experte für Landwirtschaftsrecht aus Ergolding, erklärte, dass sein Mandant nicht nur in den Fällen, in denen er sich schuldig gemacht hatte, umfassend geständig sei. Darüber hinaus habe er auch – in vorauseilendem Gehorsam – die Schadenssumme zur Wiedergutmachung bereit gestellt. Im Hinblick auf einen problematischen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bat er für den Landwirt um eine begrenzte Anzahl der Tagessätze.

Schwindelei kostet satte 11 500 Euro

Das Gericht verhängt schließlich eine Strafe von 90 Tagessätzen und einer Gesamtgeldstrafe von 4500 Euro nebst der Einziehung der Wiedergutmachungssumme. Damit ist die Bauernschläue hinsichtlich der Gelder aus dem EU-Fördertopf für den Landwirt teuer geworden.

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